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Veranstaltungsberichte

Expertenbeirat für Konsultationsrecht

Workshop

Am 14. und 15. August fand das erste Treffen des Expertenbeirats für Konsultationsrecht statt. Das Ziel der Erstellung dieses Beirats ist die Bereitstellung von Publikationen, die auf Best Practice-Beispiele und passende Methodologien hinweisen.

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Am 14. und 15. August fand der erste Workshop des Expertenbeirats für Konsultationsrecht des Regionalprogramms Politische Partizipation Indigene (PPI) der Konrad-Adenauer-Stiftung in Lima statt. Das Ziel ist es einen haltbaren Dialog zwischen verschiedenen Akteuren zu etablieren, so z.B. zwischen Indigenen, staatlichen Repräsentanten, Unternehmer und andere Interessierte der Zivilgesellschaft. So sollen unterschiedliche Sichtweisen ausgetauscht werden, aber auch angemessene Methodologien und Vorgehensweisen bezüglich des Konsultationsprozesses vorgeschlagen werden.

Unter den Teilnehmern dieses ersten Workshops befanden sich Ramiro Orias, Direktor des Stiftung „Construir“ aus Bolivien; Thiago García aus dem Sekretariat des Kanzleramtes aus Brasilien; Víctor Hugo Cárdenas, ehemaliger Vizepräsident Bolivien; Rafael Quispe, Mitglied des Vorstands der indigenen Organisation Coordinadora Andina de las Organizaciones Indígenas (CAOI); Francisco López Bárcenas, der indigenen Ethnie Mixteco angehörig und Experte in dem Thema; Francisco Huenchumilla, ehemaliger Minister Chiles und ehemaliger Bürgermeister Temucos; Guisela Mayen von ASIES aus Guatemala; Priscilla González, in Vertretung von FUNDESA aus Guatemala; Gabriel Muyuy, Präsidentendelegierte für die indigenen Völker Kolumbiens; Edwin Vásquez, in Vertretung der indigenen Organisation Coordinadora Indígena de la Cuenca Amazónica (COICA).

Der Workshop wurde von der Repräsentantin des PPI, Susanne Käss, eröffnet. Frau Käss wies darauf hin, dass das Konsultationsrecht nicht nur ein Recht der indigenen Völker sei, sondern auch dazu führe das wirtschaftliche System und die Versuche des Erhalts der Umwelt in Frage zu stellen. Obwohl die rechtliche Grundlage existent sei, würden diese in der Praxis nicht angewendet. Es gäbe nur wenige erfolgreiche Fälle von Konsultationsprozessen; in den meisten Fällen seien die indigenen Völker im Nachteil.

Die Idee diesen Expertenbeirat ins Leben zu rufen basiert auf der Gruppe zum Rechtspluralismus (PRUJULA), die dank der Initiative des Rechtsstaatprogramms der KAS entstand. Die Teilnehmer der Gruppe beteiligen sich an Workshops und erstellen Richtlinien für Richter und Staatsanwälte zum Thema Rechtspluralismus, u.a. PRUJULA kommt einmal im Jahr zusammen. Es sei angedacht, dass dieser Expertenbeirat ähnliche Arbeitsweisen verfolgt. Das Konsultationsrecht soll dabei strategisch bearbeitet werden; es sollten Ziele definiert werden und Best Practice Beispiel herausgearbeitet werden.

Anschließend stellten die Teilnehmer ihre Erfahrungen mit Konsultationsprozessen vor. Auch wurde eine Videokonferenz mit der kanadischen Expertin Jay Hartling organisiert, die aus der Provinzregierung von Nova Scotia Erfahrung mit dem indigenen Volk Mi´kmaq bezüglich Vorbefragungen sammeln konnte.

Die Teilnehmer des Expertenbeirats sprachen sich für die Weiterführung dieser Treffen aus. Dafür sei es wichtig eine Organisationsverfassung zu erstellen, mehr Teilnehmer einzuladen, die juristischen und operativen Kenntnisse auszubauen, ein Protokoll mit Basisstrategien zum Thema zu formulieren, der KAS mit Anregungen über Veranstaltungen und Publikationen zur Seite zu stehen und die guten und schlechten Erfahrungen zu systematisieren. Ein nächstes Treffen dieses Expertenbeirats soll 2014 in Guatemala stattfinden.

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