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Veranstaltungsberichte

Die Umsetzung der Interantionalen Menschenrechte in der internen Rechtsordnung

Erfahrungsaustausch zwischen Kolumbien und Mexiko

Am 16. und 17. Januar 2014 fand das Forum "Hermeneutische Mission Impossible?- Die Umsetzung der Internationalen Menschenrechte in der internen Rechtsordnung" statt. Veranstalter waren das Rechtsstaatsprogramm Lateinamerika der Konrad-Adenauer-Stiftung, der Oberste Gerichtshof der Nation und die iberoamerikanische Universität.

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Die mexikanische Menschenrechtsreform 2011 bedeutete einen Paradigmawechsel des nationalen Verfassungsrechts und ermöglichte die Geltendmachung und den Schutz der Menschenrechte. Die in Artikel 1 etablierte, verfassungsrechtliche Anerkennung der, in den internationalen Verträgen enthaltenen, Rechte und deren korrekte Anwendung, brachten Bewegung in die Erneuerung des mexikanischen Verfassungsrechts und die Einführung eines corpus iuris der Internationalen Menschenrechte in der nationalen Rechtsordnung.

Daher war es erforderlich sich in einem akademischen Rahmen mit den Fortschritten und Herausforderungen, die diese Neuerungen im Bereich der Menschenrechte mit sich bringen, zu beschäftigen, da deren Anwendung nicht nur von Staatsakten, sondern auch von einem Impuls der Juristen und Universitätsmitgliedern abhängig ist.

Ziel der Veranstaltung war es, Erfahrungen zwischen Kolumbien und Mexiko bezüglich der Herausforderungen, Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Einführung Internationaler Menschenrechte auszutauschen. Vorrangig wurde hierbei die Rechtsprechung des Interamerikanischen Menschenrechtssystems in der internen Rechtsordnung beleuchtet. Die Veranstaltung richtete sich unter anderem an Jurastudenten und Anwälte in den Bereichen Menschenrechte, Strafrecht, Verfassungsbeschwerde und Umwelt, sowie an Beamte und Akademiker.

Die Themenschwerpunkte wurden in fünf Arbeitsgruppen aufgeteilt, zu denen die Referenten jeweils einen Bericht für die spätere Debatte anfertigten:

- Die neue mexikanische Verfassungsordnung im Bereich der Menschenrechte: Dr. José Luis Caba-llero Ochoa (Iberoamerikanische Universität), Dr. Pedro Salazar Ugarte (Juristisches Forschungszentrum der autonomen nationalen Universität Mexiko), Dr. Francisca Pou (Autonomes, technologisches Institut Mexiko). Moderator: Richter Zamir Fajardo (Oberster Gerichtshof der Nation).

- Die Rolle der Rechtslehre hinsichtlich des neuen Verfassungsparadigmas in Lateinamerika: Dr. Miguel Rábago Dorbecker (EQUIS), Richter Juan Carlos Upegui Mejía (Universität Externado), Richter Ximena Medellín Urquiaga (Wirtschaftszentrum). Moderator: Dr. Christian Steiner.

- Die Anwendung der Rechtsprechung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die kolumbianischen und mexikanischen Judikative: Richter Armando Maitret Hernández (Verein für juristische Bildung), Richterin Alexandra Sandoval (Interamerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte),Richterin Alejandra Nuño (Beraterin).

- Die Anwendung des Verfassungsblocks im kolumbianischen Rechtssystem: Dr. Esteban Restrepo Saldarriaga (Universität Los Andes), Dr. Daniel Bonilla Maldonado (Universität Los Andes),Richter Nelson Camilo Sánchez (DEJUSTICIA). Moderator: Richter Jean Claude Tron Petit.

Der Einfluss der strategischen Klagen bei der Umsetzung der Internationalen Menschenrechte in der interen Rechtsordnung: Richterin Graciela Rodríguez Manzo (Litiga OLE), Richterin Aura Patricia Bolivar (DEJUSTICIA), Juan Camilo Rivera Rugeles (Kolumbianische Juristenkommission). Moderator: Luis Miguel Cano López (Oberster Gerichtshof der Nation)

Für den Workshop "Strategische Klagen" wurden drei hypothetische Fälle mit folgenden Themen vorgestellt:

- Meinungsfreiheit und das Recht auf Freizügigkeit: Luis Miguel Cano López (Oberster Gerichtshof der Nation)und Juan Camilo Rivera Rugeles (Kolumbianische Juristenkommission).

- Umwelt und indigene Gemeinschaften: Richterin Ximena Ramos (Mexikanisches Zentrum für Umweltrecht) und Aura Bolívar (DEJUSTICIA).

- Haft und Garantie auf einen fairen Prozess:(Graciela Rodríguez (LI-TIGA OLE) und Luis Eliud Tapia (Menschenrechtszentrum).

Schwerpunkt der Berichte der Arbeitsgruppen war die Anwendung der Internationalen Menschenrechte. Die Hauptdiskussionen entwickelten sich hinsichtlich des Rechtsrahmens für den Frieden in Kolumbien. Hierbei handelt es sich um das Schlüsselthema um aufzuzeigen, wie sich die Einführung des Verfassungsblocks in Kolumbien während der letzten 20 Jahre entwickelte, wo der bewaffnete Konflikt und die Verhandlungen mit der FARC großen Einfluss ausübten. Interessant war, dass die Zuhörer einen Vergleich zwischen der kolumbianischen Konfliktsituation und der mexikanischen Situation unter dem Aspekt des Kampfes gegen den Drogenhandel und der möglichen Zukunft des Landes, zogen.

Zudem wurde über die verschiedenen Lehrmethoden für die Umsetzung der Internationalen Menschenrechte gesprochen, wobei von den Zuhörern bezüglich der Lehrinstitutionen und der Herausforderungen die die hohe Bildung stellt um die korrekte Anwendung zu garantieren, einige Vorschläge kamen.

Später wurde über das Internationale Recht und seine Umsetzung in der internen Rechtsordnung diskutiert. Zusammenfassend wurde argumentiert, dass es sich um einen Prozess handle und dass die Urteile abhängig von einer korrekten Interpretation seien. Außerdem wurde eine Auflistung der Anwendung des internationalen Rechts vorgenommen,zum Beispiel hinsichtlich des Konsultationsverfahrens. Was noch analysiert werden muss, ist welche Staatsform hierbei entsteht und ob Gesetzte ex- oder importiert werden. Man sollte hierbei erkennen, dass das wichtigste die Argumentationstechnik im Prozess ist.

Zum Schluss wurde über das Thema der Entschädigung reflektiert. Insbesondere wurde der kolumbianische Fall angesprochen, da das letzte Urteil des Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Kolumbien eine Neuerung bezüglich der vorgeschlagenen Schadensersatzsummen brachte. Das Gericht akzeptierte die vom Staat berechneten Schadensersatzzahlungen, mit dem Argument dass dieser die Summen am besten festlegen könne; jedoch handelte es sich nur um die Geldangelegenheiten, denn die übrigen Modalitäten der Entschädigungen bleiben im Kompetenzbereich des Gerichtshofs und sind abhängig von seinen Kriterien und der Einordnung des Falles.

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Kontakt

Dr. iur. Christian Steiner

Dr. iur

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