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Veranstaltungsberichte

Fortschritte und Herausforderungen hinsichtlich der Rechte indigener Völker in Lateinamerika

Seit Jahren bemüht sich das Rechtsstaatsprogramm Lateinamerika um die Behandlung rechtspluralistischer Fragestellungen und die angemessene Berücksichtigung der Rechte der indigenen Bevölkerung in den Verfassungen, der Rechtsprechung und der Rechtsrealität Lateinamerikas.

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In diesem Zuge organisierte das Programm gemeinsam mit dem Institut für Demokratie und Menschenrechte der katholischen Universität Peru (IDEHPUCP) unter der Leitung von Prof. Elizabeth Salmón, Direktorin des IDEHPUCP, am 28. und 29. September 2016 in Lima einen Workshop zum Thema „Fortschritte und Herausforderungen der Rechte indigener Bevölkerungsgruppen im Interamerikanischen System für Menschenrechte“.

In verschiedenen geschlossenen Arbeitsgruppen erörterten Experten aus dem ganzen Kontingent, Professoren, Praktiker und Vertreter der Zivilgesellschaft genauso wie Repräsentanten der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte und des Interamerikanischen Gerichtshofs die Errungenschaften und Herausforderungen im Bereich des Schutzes indigener Völker in der nationalen und regionalen Rechtsrealität Lateinamerikas der letzten Jahre. Anwesend waren auf Einladung des Rechtsstaatsprogramms auch drei Mitglieder seiner seit 2008 bestehenden Studiengruppe zum Rechtspluralismus und den Rechten indigener Völker (PRUJULA) aus Mexiko, Brasilien und Peru.

Gemeinsam eruierten die Teilnehmer in geschlossenen Arbeitsgruppen aktuelle Problemstellungen hinsichtlich eines umfassenden Schutzes der Urvölker wie z.B. dem Schutz ihrer Gebiete und der sich dort befindenden natürlichen Ressourcen, das Recht der indigener Bevölkerung auf freiwillige Isolierung und Anfangskontakt, Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung der sog. Vorabkonsultierung (consulta previa), Rechte eingeborender Frauen und Wiedergutmachungsleistungen sowie Mittel zum vorläufigen Rechtschutz der Rechte der indigenen Völker. Es wurden Vorschläge erarbeitet und Lösungsansätze diskutiert.

Weiter war es Ziel der Veranstaltung, den Organen des Interamerikanischen Systems für Menschenrechte, also der Kommission in Washington und dem Gerichtshof in Costa Rica, ein Arbeitspapier mit Handlungsempfehlungen zu den während des Workshops erörterten Themen zur Verfügung zu stellen. Dieses soll zur Stärkung und Anreicherung der Rechtsansichten und Rechtsprechung der interamerikanischen Institutionen dazu dienen. Zur Einbindung der Allgemeinheit wurden die identifizierten Problemfelder und die gefundenen Lösungsansätze zum Abschluss in einer öffentlich zugänglichen Veranstaltung in der katholischen Universität Peru (PUCP) vorgestellt.

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Kontakt

Marie-Christine Fuchs

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