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Mexikanischer Verfassungskommentar zu den Menschenrechten

Derechos Humanos en la Constitución Política de los Estados Unidos Mexicanos

Die Vorstellung dieses Werkes, bei dem 72 mexikanische Autoren mitwirkten, fand am 15. Januar in Mexiko Stadt statt.

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Die Publikation fand unter der Koordination von Eduardo Ferrer, Richter am Interamerikansichen Gerichtshof für Menschenrechte, José Luis Caballero, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der iberoamerikanischen Universität und Christian Steiner, Leiter des Rechtsstaatsprogramm der Konrad Adenauer Stiftung statt.

Moderiert wurde die Buchvorstellung vom Präsidenten des Obersten Gerichtshofs der Nation, Juan Silva Meza, der die Relevanz des Werkes deutlich machte: “Die Verfassungsreform im Bereich der Menschenrechte erfordert neue Interpretationen der Verfassungs- und Gesetzestexte, eine andere Handlungsweise, sowie andere Verhaltensweisen vor Gericht.”

Mexiko durchläuft seit einigen Jahren eine interessante Entwicklung im Bereich des Menschenrechtsschutzes, deren Ergebnis angesichts anhaltender Anfechtungen freilich noch offen ist. Entscheidende Impulse für eine stärkere Betonung des Menschenrechtsschutzes als konstitutive Grundlage der Demokratie gehen von der Bundesgerichtsbarkeit aus. Hier gilt einen Ausgleich zu finden zwischen den Erfordernissen der inneren Sicherheit und den fundamentalen Rechten der Bürger. Im Zuge der Umsetzung der Vefassungsreform aus dem Jahr 2011, mehrerer Verurteilungen Mexikos durch den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Etabilierung internationaler Menschenrechtskonventionen sind von verschiedener Seite beachtliche Anstrengungen unternommen worden, die Grundrechte der Bürger effektiver zu schützen.

Die Ausarbeitung des Verfassungskommentars wurde seitens der Konrad Adenauer Stiftung, dem obersten Gerichtshof der Nation (SCJN), sowie dem juristischen Forschungsinstitut des nationalen, autonomen Universität Mexiko (UNAM) unterstützt.

Er wurde als Konsultationswerk für die Gesellschaft in fast zwei Jahren erarbeitet. Demnächst wird er auch online zur Verfügung gestellt.

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Dr. iur. Christian Steiner

Dr. iur
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25. März 2014
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10. März 2014
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