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Veranstaltungsberichte

Übergangsjustiz und Internationales Strafrecht in Kolumbien

Gemeinsam mit der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universidad Cooperativa de Colombia (Pasto), deren Dekanin Dr. Tania Bolaños ist, veranstaltete das Rechtsstaatsprogramm Lateinamerika der Konrad-Adenauer-Stiftung das Seminar "Übergangsjustiz und Internationales Strafrecht" am 15. und 16. März in Pasto.

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An der Veranstaltung nahmen die beiden internationalen Experten Kai Ambos, Richter am Landgericht Göttingen (Deutschland), Experte im Internationalen Strafrecht und Mitbegründer sowie akademischer Koordinator der lateinamerikanischen Studiengruppe zum internationalen Strafrecht, und Ramiro García Falconi, Mitglied des Instituto Ecuatoriano de Derecho Penal e Investigaciones Criminológicas sowie Mitglied der genannten Studiengruppe, zudem Professor an der Universidad Central del Ecuador, teil. Beteiligt waren auch verschiedene institutionelle Akteure und Repräsentanten zivilgesellschaftlicher Organisationen, darunter, neben Tania Bolaños Enríquez, Mario Miguel Fajardo (Leiter des Büros für Frieden im Departamento Nariño), Hugo Enríquez (kolumbianischer Konsul in Ecuador), Daniel Millares (Verantwortlicher für den Bereich Übergangsjustiz des MAPP/OEA), Guillermo Rivera (Repräsentant der Kammer), Francisco Javier Patiño (Unidad de Asistencia y Reparación Integral a las Victimas, Nariño), Fernando Bolaños (Richter am Tribunal Superior in Bogotá für Strafrecht) und Mariana Medina (Organización Humanas, Centro Regional de Derechos Humanos y Justicia de Género).

Die Teilnehmer diskutierten mit den Referenten verschiedene Aspekte des bewaffneten Konflikts in Kolumbien. Thematisiert wurden der Ursprung des Konfliktes, der aktuelle Kontext sowie Möglichkeiten im Hinblick auf die Bewältigung und Aufarbeitung. Vor diesem Hintergrund trugen die Experten ihre Ansichten bezüglich des Rechtsrahmens für den Frieden, der Relevanz der Übergangsjustiz und der politischen Programme der Regierung vor, die eingeführt wurden, um auf die konfliktbedingten Verwerfungen der Sozialstruktur zu reagieren.

Am Ende der Veranstaltung wurden (unter anderem) folgende Schlussfolgerungen gezogen:

- Der Konflikt in Kolumbien basiert auf drei Grundpfeilern: Landbesitz, Drogenhandel und der nicht vorhandenen Möglichkeit der politischen Teilhabe.

- Das "Gesetz über Gerechtigkeit und Frieden" ("Ley de Justicia y Paz", 2004) bleibt angesichts der Komplexität des Konfliktes und der Realitäten in Kolumbien hinter seinen Erwartungen zurück.

- Die Priorisierung und Auswahl bei der Strafverfolgung sind grundlegende Merkmale für eine erfolgreiche Übergangsjustiz.

- Bezüglich des "Opfergesetzes" ("Ley de Víctimas") bestehen zwei Probleme: ein unverhältnismäßiger Bürokratieaufwand und die Gefahr des Missbrauchs durch vermeintliche Opfer.

- Der Weg zum Frieden braucht neben juristischen Lösungsansätzen vor allem auch die Kompromissbereitschaft der Zivilgesellschaft sowie eines jeden einzelnen Kolumbianers.

- Für den Frieden ist die Wiederherstellung des sozialen Geflechts notwendig, in dem sowohl Opfer als auch Täter ihr Leben sowie ihre Rolle in der kolumbianischen Gesellschaft neu etablieren können.

Das Seminar fand in der Handelskammer der Stadt Pasto (Kolumbien) statt und wurde von etwa 500 Gästen besucht.

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Kontakt

Dr. iur. Christian Steiner

Dr. iur

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