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Gesetze und Entscheidungen

Übersetzung ins Arabische: Die Klimaschutzentscheidung des BVerfG

Beschluss: Klimaschutzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 -1 BvR 2656/18

Mit Beschluss vom 24. März 2021 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (KSG) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.

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Die Klimaschutzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 2656/18) hat in Deutschland viel Aufmerksamkeit bekommen. Denn es entschied, dass das deutsche Klimaschutzgesetz aus 2019 in Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Es würden ausreichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab dem Jahr 2031 fehlen, der Gesetzgeber habe die Klimalast zulasten jüngerer Generationen verschoben und diese nicht ausreichend bedacht. Sie seien deshalb in ihren Freiheitsrechten verletzt, da eine viel erheblichere Emissionsminderungspflicht auf diese Generation nach 2030 zukommen würde.

So schreibt das Bundesverfassungsgericht: "Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind". Es bedürfe „Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität". An diesen fehle es bisher.

Doch der Klimaschutz ist kein nationales Thema, sondern ein internationales. Auch in den Regionen des Nahen Ostens und Nordafrika schenken die Regierungen dem Klimaschutz immer mehr Beachtung, die Notwendigkeit einer Veränderung ist allen längst bewusst. Weil das Thema auch die Justiz hier mehr und mehr beschäftigen wird, war es uns ein Anliegen den Beschluss vom 24. März 2021 ins Arabische zu übersetzen und ihn Interessierten zukommen zu lassen. Denn nur gemeinsam können wir den Klimawandel und die Erderwärmung stoppen, länder- und sprachenübergreifend. Sie finden ihn - in deutscher und englischer Sprache - HIER.

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Salam Al-Zahran

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Über diese Reihe

Überwindung der Sprachbarrieren im Rechtsbereich

 

Die Rechtsstaatlichkeit war dem Grunde nach schon seit jeher, insbesondere jedoch seit den Volksaufständen von 2011, die zur Reform von Institutionen in mehreren Ländern der Region wie Tunesien, Ägypten, Jemen und Libyen führten, ein wichtiges Thema in der arabischen Welt. Gesetze und Urteile geben die Normen vor, nach denen sich die Gesellschaft zu richten hat. In vielen Ländern der Region werden jedoch zahlreiche Gesetze nicht oder nur selektiv umgesetzt oder sind gar nicht umsetzbar. Parallel zum langsamen sozioökonomischen Wachstum, mit dem diese Länder insbesondere aufgrund der anhaltenden Krise in der gesamten Region konfrontiert sind, haben sich die Gesellschaften in der Region Naher Osten & Nordafrika bis zu einem gewissen Grad immer noch nicht an die Bedeutung von Gesetzen und Regeln für die Organisation ihrer Gesellschaften gewöhnt.

 

Aufgrund der dunklen NS-Vergangenheit Deutschlands hat das Grundgesetz von 1949 einen hohen Stellenwert in der Bevölkerung, die es als Zeichen des Nationalstolzes betrachtet. Die Mitglieder des Verfassungsrates, die das Grundgesetz erarbeiteten, formulierten darin die wesentlichen Lehren für den Aufbau eines demokratischen Rechtsstaates, der die Menschenwürde gegen alle denkbaren künftigen Bedrohungen schützt. Das Grundgesetz schuf einen rechtlichen Rahmen für eine stabile und nachhaltige Demokratie und verpflichtete Exekutive, Legislative und Judikative, sich an diese Regeln und das Prinzip der Gewaltenteilung zu halten. Im Laufe der Zeit haben Gesetze und Rechtsprechung diesen Rahmen gefestigt und konkretisiert, in dem die Gesellschaft und die öffentlichen Institutionen gleichzeitig zusammenarbeiten, um die Rechte des Einzelnen zu wahren.

 

In den Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas haben sich das Recht und die Rechtssysteme stetig weiterentwickelt, wobei das Ergebnis eine Mischung aus westlichen, „modernen“ Elementen und teilweise beibehaltenen traditionellen Werten ist. Westliche Rechtsmethoden haben bei der Modernisierung der Gerichts- und Rechtspraxis und für die Verbreitung der Demokratie in der Region einen wichtigen Beitrag geleistet. Im Rahmen dieser Reihe übersetzt das Rechtsstaatsprogramm Naher Osten & Nordafrika Gerichtsentscheidungen und Gesetze aus dem Deutschen ins Arabische. Hierdurch werden junge Wissenschaftler in die Lage versetzt, die Bedeutung der gesetzgeberischen und gerichtlichen Arbeit für die Entwicklung eines nachhaltigen demokratischen Systems zu untersuchen.

 

Beirut, 2023; von Philipp Bremer, Ahmad Jenzarli und Claudia Heinthaler

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Portrait von Philipp Bremer

Leiter des Rechtsstaatsprogramms Naher Osten und Nordafrika

philipp.bremer@kas.de +961 1 385 094 | +961 1 395 094

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