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Workshop

Kontrolle von Wahlstreitigkeiten durch Gerichte / Verfassungsgerichte in der MENA Region

Am 10. und 11. April 2018 fand der Workshop „Kontrolle von Wahlstreitigkeiten durch Gerichte/Verfassungsgerichte in der MENA Region“ als Teil einer Serie von Expertentreffen zum Thema Verfassungskontrolle in der MENA Region statt.

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Details

Im Laufe der letzten Jahre übten Gerichte auf der ganzen Welt, einschließlich des Nahen Ostens und Nordafrikas, Einfluss auf die Ergebnisse von Wahlen aus. Gerichte in Tunesien, Ägypten und Kuweit haben kürzlich durch eine Überprüfung der bestehenden Wahlgesetze im Hinblick auf ihre Verfassungsmäßigkeit Maßnahmen eingeleitet, um Wahlverfahren zu reformieren. Indem sie ein bestimmtes Verfahren, die Auszählung von Stimmen oder die Zusammensetzung von Wählerlisten als verfassungswidrig bezeichneten und Änderungen forderten, haben Verfassungsgerichte dazu beigetragen, Wahlregeln und -verfahren zu gestalten und damit Wahlprozesse neu zu definieren und zu modifizieren.

In Zusammenarbeit mit der Arab Association for Constitutional Law veranstaltete das Rechtsstaatsprogramm Naher Osten/Nordafrika der Konrad-Adenauer-Stiftung im Rahmen einer Reihe von Expertentreffen zur Verfassungskontrolle in der MENA-Region einen Workshop mit dem Titel "Kontrolle von Wahlstreitigkeiten durch Gerichte / Verfassungsgerichte in der MENA Region". Justice Ali Ahmed Bou Kmaz nahm an der zweitägigen Veranstaltung in Repräsentation des kuweitischen Verfassungsgerichts teil.

Der Workshop versammelte Verfassungsrechtsexperten, Juristen, Universitätsprofessoren und Richter aus der gesamten Region, um bestehende Verfahren für die Überprüfung von Wahlen und Wahlrechtsstreitigkeiten innerhalb der MENA-Länder, ihre Anwendungspraxis und ihre Auswirkungen zu untersuchen. Diskussionen behandelten die verschiedenen Wahlprozesse in Kuwait, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien, Marokko, Irak und Iran, Herausforderungen sowie mögliche Verbesserungen. Eine umfassende und detaillierte Analyse der Rolle von Verfassungsgerichten und Obersten Gerichten bei der Regelung von Wahlkonflikten gab den Teilnehmern die Möglichkeit, Stärken und Schwächen der verschiedenen Rechts- und Verfassungskontrollmechanismen von Wahlen zu vergleichen, sowie Erfahrungen und Informationen auszutauschen.

Zur Eröffnung sprachen Hr. Ali Ahmed Bou Kmaz, Richter des Verfassungsgerichts von Kuwait und Hr. Karlfried Bergner, deutscher Botschafter in Kuwait; gefolgt von Hr. Faisal Al-Gharib, Berater des Justizministers von Kuwait; Hr. Hamoud Al Roudan, Vertreter der Anwaltskammer Kuwaits sowie Fr. Dr. Anja Schoeller-Schletter, Leiterin des Rechtsstaatsprogramms Naher Osten / Nordafrika, Konrad-Adenauer–Stiftung und Hr. Dr. Mahmoud Hamad, Sekretär der Arab Association for Constitutional Law.

Der Workshop stellte Teil IV einer Veranstaltungsreihe dar, welche ein Mapping der Verfassungsgerichtsbarkeit in den MENA-Ländern unternimmt, durchgeführt vom Rechtsstaatsprogramm der Konrad-Adenauer-Stiftung in Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnern in der arabischen Region. Vorausgegangene Veranstaltungen sind „Nominierungs- und Ernennungsverfahren für Richter in Verfassungsgerichten und -Räten" (Beirut, Okt. 2017, Teil I, zusammen mit AACL), "Die Rolle des Religionsrechts / der -Gerichte in der Verfassungsordnung" (Italien, November 2017, Teil II) und "Überprüfungsverfahren zum Schutz von Grundrechten" (Italien, März 2018, Teil III). Die Ergebnisse der Workshops werden auf einer internationalen Konferenz vorgestellt und ausgewählte Beiträge werden in einem Handbuch zur Verfassungskontrolle in der MENA-Region veröffentlicht.

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Veranstaltungsort

Kuwait

Kontakt

Dr. jur. Anja Schoeller-Schletter

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