Veranstaltungsberichte
"Die auf Menschenrechten beruhende Rechtsstaatlichkeit untermauert Frieden und Sicherheit. Auf internationaler Ebene bildet die Charta die Grundlage für freundschaftliche Beziehungen zwischen souveränen Staaten. Auf nationaler Ebene können Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit Gewalt und Konflikte verhindern und mildern, indem sie friedliche Wege für die Beilegung von Missständen schaffen. "(Generalsekretär der UN - Jan Eliasson)
Das Subsidiaritätsprinzip ist die Basis der Internationalen Justiz. Es ist das Korollar eines weiteren Grundprinzips - der staatlichen Souveränität. Staaten wehren sich in der Regel dagegen, dass externe Institutionen Einfluss auf ihre Handlungen nehmen. Aus diesem Grund gibt es das Subsidiaritätsprinzip. Ein gutes Verständnis der Vor- und Nachteile hilft dementsprechend, die Nationalstaaten auf die Ratifizierung des Statuts zu drängen.
Andererseits wird die Nichtausschöpfung der internen Rechtsmittel häufig durch die Nichtzulässigkeit eines Falles verursacht. Tatsächlich sind interne Abhilfemaßnahmen besser als internationale, und der interne Schutz sollte ver- und gestärkt werden. Dieses Prinzip kann jedoch anders ausgelegt werden und es kann sehr verwirrend sein, zu definieren, wann interne Lösungen helfen können oder wann bereits alle Mittel ausgeschöpft sind.
Ziel des Workshops war es, die in der Satzung des Arabischen Gerichtshofs für Menschenrechte verankerten Grundsätze zu verfolgen und das Misstrauen einiger Parteien gegenüber der Menschenrechtsjustiz zu verringern, indem alle bestehenden Sicherungsmaßnahmen, die den Missbrauch der Justiz erschweren, wenn nicht sogar gänzlich verhindern können, ausgeschöpft werden. Darüber hinaus werden Elemente bereitgestellt, die den Libanon indirekt dazu ermutigen, das Statut der ACHR zu ratifizieren und Rechtsexperten entweder für künftige Studien oder zukünftige Arbeit mit dem ACHR zu bevollmächtigen und die juristische wissenschaftliche Forschung zu fördern, die einen Bezugspunkt für zukünftige Entwicklungen bilden wird.
Der Workshop zum Subsidiaritätsprinzip im Statut des Arabischen Gerichtshofs für Menschenrechte begann mit einer Präsentation von Dr. Kasey McCall-Smith, Direktor des LLM Human Rights Programms an der Universität Edinburgh. Das Prinzip der Subsidiarität und des Grundsatzes der Erschöpfung lokaler Lösungen, deren Theorie, Ursprünge und Geschichte wurde von ihr besonders ausgearbeitet. Darüber hinaus zog sie Parallelen zu dem Prinzip der staatlichen Souveränität und zeigte Anwendungen von anderen Menschenrechts Gerichtshöfen.
Nach der Diskussion erklärte die Rechtsexpertin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Claire Dubois-Hamdi, die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips und den Grundsatz der Erschöpfung lokaler Rechtsmittel durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Dr. Karim El-Mufti, Dozent in Internationalem Recht, Direktor der Rechtsklinik Universite La Sagesse, Experte und Forscher in rechtlichen und politischen Fragen, stellte den Unterschied zwischen dem Subsidiaritätsprinzip und dem Komplementaritätsprinzip und seiner Behandlung vor.
Nach dem Mittagessen und der Begrüßung von Dr. Maan Bou-Saber, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der NDU, kehrte Dr. Kasey McCall-Smith zu dem Panel zurück und legte die Rechtsprechung der Menschenrechts Konventionen und der Charta vor. Am ersten Tag wurden vier Fälle in zwei Sitzungen für die Teilnehmer zur Vorbereitung zum Moot-Court bearbeitet. Der zweite Tag begann am späten Nachmittag mit der mündlichen Verhandlung und der Proklamation der Ergebnisse. Wie in den Bildern zu sehen ist, wurde ein Siegerteam ausgewählt und eine Trophäe überreicht. Zusätzlich erhielten alle Teilnehmer Zertifikate für die erfolgreiche Teilnahme an diesem hochinteressanten und informativen Workshop.