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Veranstaltungsberichte

Internationale Mechanismen und Beschwerdeverfahren zum Menschenrechtsschutz

Vom 9. bis zum 11. September 2015 beschäftigten sich rund 40 libanesische Anwälte und Anwältinnen mit der Frage, wie wirksam die internationalen Menschenrechtskonventionen im Libanon sind und mit welchen Mittel sie von Richtern, Anwälten und der Zivilgesellschaft verteidigt werden können.

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An der von der Konrad-Adenauer-Stiftung, der Beirut Bar Association und der Lebanese Foundation for Permanent Civil Peace organisierten Veranstaltung nahmen u.a. Bernard Choueiri (Vertreter des Justizministeriums), Georges Jreij (Präsident der Beiruter Anwaltskammer), Elisabeth Zakharia Sioufi (Direktorin des Menschenrechtsinstituts der Beiruter Anwaltskammer) und Prof. Dr. Antoine Messarra (Mitglied des Verfassungsrates) teil.

In den Redebeiträgen und Diskussionen wurden drei Dimensionen der Fragestellung erforscht: die Natur, die Universalität und der imperative Charakter der Menschenrechtskonventionen; die Instrumente zu ihrer Verteidigung und Implementation auf nationaler und internationaler Ebene und die Verbesserung der Effektivität in der Menschenrechtsarbeit.

Elisabeth Zakharia Sioufi betonte, dass der Ursprung der Menschenrechte die menschliche Würde sei. Die Menschenrechtsprinzipien seien deshalb universell, weil die menschliche Gattung in ihrer biologischen Struktur gleich sei, ein Konsens über die Grundwerte existiere und wir alle auf dem gleichen Planeten leben. Mit dieser Universalität gehen aber auch Besonderheiten in der konkreten Ausgestaltung je nach Kultur und Staatsform einher. Der imperative Charakter der Menschenrechtskonventionen ist in der Präambel der libanesischen Verfassung festgehalten und auf internationaler Ebene ein integraler Teil des Verfassungsregelwerks.

Die Redner sahen die Zentralgewalt in der Pflicht, komplementäre Gesetzgebung zu erarbeiten um die ratifizierten Konventionen zu unterstützen, da diese Konventionen keine Details zu Ausführung und Sanktionen enthielten. Außerdem wurde die Feststellung getroffen, dass zahlreiche Gesetzesprojekte sich im Parlament in der Schwebe befänden. Libanon habe keine einzige internationale Konvention unterzeichnet, die Individualbeschwerden zulässt und ist nachlässig im Einreichen seiner periodischen Berichte bei den internationalen Vertragsorganen.

Um die Wirksamkeit der Menschenrechtsgesetzgebung zu steigern müsse deswegen Druck auf die Autoritäten ausgeübt werden, fehlende Konventionen zu unterzeichnen und zu ratifizieren. Die Empfehlungen müssten in einer Roadmap systematisiert werden und genaue Verfahrensweisen enthalten. Zusätzlich sollte ein Austausch über bewährte Verfahren zwischen Rechtswissenschaftlern erfolgen.

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