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Veranstaltungsberichte

Workshop: Stärkung der Rechte junger Frauen in der MENA Region im Lichte internationaler Menschenrechte - Phase 1

Das Rechtsstaatsprogramm der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) für den Nahen Osten und Nordafrika (MENA) und Plan International Jordanien haben sich zusammengeschlossen, um 20 Mädchen und junge Frauen sowie von Jugendlichen und jungen Frauen geleitete Organisationen in internationalen Menschenrechtsstandards und -prinzipien zu schulen.

In dieser ersten Phase des Projekts zielte der Workshop darauf ab, Wissen zu vermitteln und 20 junge Frauen aus von Jugendlichen geführten Organisationen aus dem Libanon, Ägypten, Tunesien und Jordanien in grundlegenden internationalen Menschenrechtsprinzipien zu schulen. Eine zweite Phase des Projekts wird im September 2022 in Beirut, Libanon, stattfinden und sich auf die Vermittlung von Fähigkeiten zur Interessenvertretung und Lobbyarbeit konzentrieren. Die Teilnehmerinnen wurde aus verschiedenen MENA-Ländern ausgewählt, um sie mit dem nötigen Rüstzeug auszustatten, das sie benötigen, um sich in ihren Gemeinschaften in der Region für ihre Rechte einzusetzen.

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Die Schulung fand vom 18. bis 20. Juli 2022 in Amman, Jordanien, statt.

Sie erstreckte sich über drei aufeinanderfolgende Tage und behandelte eine Reihe von Themen im Zusammenhang mit den Rechten von Mädchen und Frauen. Hierzu gehörten Konzepte und Terminologie der Menschenrechte, Grundrechte, Prinzipien und Standards der Menschenrechte, Generationen von Menschenrechten und internationale Gremien, die Menschenrechte umsetzen.

Nach einleitenden Worten von Mona Abbas, Landesdirektorin, Philipp Bremer, Direktor des KAS-Rechtsstaatsprogramms MENA, und Maha Qashou, Landesdirektorin des (She Leads)-Programms, standen am ersten Tag Gruppendiskussionen über die Konzepte der Menschenrechte, ihre Bedeutung und ihre historischen Wurzeln auf dem Programm. Zum Abschluss der Schulung wurde ein Dokumentarfilm über die Entwicklung der Menschenrechte und die Entstehung der Zivilgesellschaft gezeigt.

Am zweiten Tag gab es Arbeitsgruppen zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes, zum Übereinkommen gegen Folter, zur Frauenrechtskonvention (CEDAW), zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) sowie einen Gruppenaustausch über die Menschenrechtsüberwachungsmechanismen innerhalb des Systems der Vereinten Nationen, d.h. die vertragsbasierten Organe und die chartabasierten Organe.

Der dritte Tag behandelte Mechanismen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern: die Erklärung über Menschenrechtsverteidiger, den UN-Sonderberichterstatter, der mit der Umsetzung der Erklärung beauftragt ist, und der Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen im Besonderen. Eine weitere Sitzung befasste sich mit den einschlägigen nationalen Gesetzen und Vorschriften, den im Rahmen der Pariser Grundsätze eingerichteten nationalen Institutionen sowie den Menschenrechtsinstitutionen.

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Kontakt

Salam Al-Zahran

Salam Al-Zahran

Projektkoordinatorin

Salam.Alzahran@kas.de +961 1 385 094 | +961 1 395 094

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