Kenia: William Ruto und Joshua arap Sang plädieren auf unschuldig
Kenias Vizepräsident William Ruto und sein Mitangeklagter Radiojournalist Joshua arap Sang haben auf nicht-schuldig bezüglich ihrer Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag plädiert.
Der Beginn ihres Prozesses wurde aufgrund der verspäteten Ankunft einer Zeugin der Staatsanwaltschaft auf Dienstag, den 17. September 2013 verlegt. Einen derartigen Rückzug von Zeugen wie im vorliegenden Fall hat der IStGH zuvor noch nie erlebt. Sowohl der Senat als auch die Nationalversammlung Kenias haben die Erklärung des Austritts Kenias aus dem Rom Statut bestätigt. Obwohl solch ein Austritt keine Auswirkungen auf die derzeitigen Fälle gegen den Präsidenten, seinen Stellvertreter und Mr. Sang haben wird, fürchten Beobachter, dass massive Austritte aus dem Rom Statut durch andere afrikanische Staaten folgen könnten. Interessant ist, dass alle derzeitigen Fälle vor dem IStGH aus Afrika stammen.
Ruto und Sang werden jeweils Mord in drei Fällen, Abschiebung und Verfolgung im Zusammenhang mit der Gewaltwelle, die in Kenia 2007/2008 mindestens 1,100 Tote und mehr als 600, 000 Obdachlose forderte, vorgeworfen.
Am Montag, den 9. September 2013 hat Richterin Chile Eboe-Osuji entschieden, dass der Fall von Vizepräsident William Ruto und Präsident Uhuru Kenyatta versetzt in vierwöchig wechselnden Perioden abgehalten werden soll, da ein zeitgleiches Abhalten der Fälle diese nicht notwendigerweise beschleunige. Diese Entscheidung ermöglicht es Kenyatta und Ruto, ihre politischen Pflichten zu erfüllen und der kenianischen Verfassung zu entsprechen, welche keine Situation vorsieht, in der der Präsident und sein Stellvertreter in derselben Zeit für einen längeren Zeitraum außerhalb des Landes sind.
In der Zwischenzeit bemüht sich die tansanische Regierung, beim IStGH einen Antrag zu stellen, der sich auf die Berufung gegen die Entscheidung, Ruto von Teilen des Prozesses zu entbinden, bezieht. Tansanias Generalstaatsanwalt Fredrick Mwita schrieb am Montag, den 9. September 2013 an den IStGH, dass es die Zusammenarbeit zwischen dem Gericht und den Staatsparteien verbessern würde, wenn das Gericht es Ruto erlauben würde, von einigen seiner Verhandlungen fern zu bleiben.
Laut Mwita, einem Freund des Gerichts, könnte Tansania dem IStGH helfen eine breite und flexible Interpretation des Artikels 63 des Rom Statuts bezüglich der Anwesenheit des Angeklagten bei Gericht zu erreichen. Der fragliche Artikel könnte dahingehend interpretiert werden, dass zwischenstaatliche Kooperation erleichtert wird ohne dabei die verfassungsrechtliche Verantwortung von Staatsoberhäuptern in Gefahr zu bringen.
Ruto wurde es zunächst erlaubt, einigen der Verhandlungen seines Prozesses fern zu bleiben, um ihm zu helfen seine Verpflichtungen als Kenias Vizepräsident nachzukommen Diese Entscheidung wurde jedoch von dem Gerichtshof suspendiert bis über die von Chefanklägerin Fatou Bensouda eingereichte Berufung entschieden wird.
MALI: Tuareg Rebellen treffen mit der malischen Armee zusammen
Drei malische Soldaten wurden in den ersten Zusammenstößen mit Tuareg Rebellen seit der Unterzeichnung des Waffenstillstandes beider Seiten im Juni 2013 verwundet. Der Kampf fand in der Nähe der Stadt Lere im Westen des Landes statt und brach nur eine Woche nach der Vereidigung von Präsident Ibrahim Boubacar Keita aus. Dieser Vorfall belegt die unterschwellige Spannung in dem Land, die trotz der Versicherungen des neugewählten Präsidenten, die gewaltsamen Rebellenaufstände im Norden zu beenden, besteht.
Im Juni unterzeichneten die Rebellen ein von Burkina Fasos Präsident ausgehandeltes Abkommen, welches für das Fortschreiten der Präsidentschaftswahlen am 28. Juni eine Waffenruhe vereinbarte. Die Rebellen verständigten sich auch darüber, wo ihre Kämpfer zu stationieren, aber die Aufständischen waren regelmäßig außerhalb der ihnen zugewiesenden Basis in der Provinz Kidal im Norden bemerkt worden.
SÜDSUDAN: Bewohner Abyei drängen AU Plan zu Referendum zu veröffentlichen
Die Bewohner von Abyei haben die Afrikanische Union gebeten, einen Zeitplan für das vorgeschlagene Referendum im Oktober 2013 zu entwerfen, damit der Status der umstrittenen Region bestimmt wird. Sudan hat den Vorschlag der AU abgelehnt, aber laut Atem Simon Mabior, dem Generalsekretär des Abyei Referendum Komitees, haben die Dinka Ngok, die ursprünglichen Einwohner von Abyei, gedroht die Region einseitig zu einem Teil des Südsudans zu erklären, wenn Sudan das Referendum verhindert.
Im Jahr 1905 wurde Abyei, das zuvor zum Süden des Sudans gehörte, verwaltungsrechtlich Kordofan im Norden des Sudans zugewiesen. Eine Abstimmung darüber welchem Staat Abyei zugerechnet werden soll, sollte ursprünglich gemeinsam mit dem Votum über die Unabhängigkeit Südsudans am 9. Januar 2011 stattfinden. Aufgrund von Unstimmigkeiten darüber, wer wahlberechtigt sein sollte, kam es jedoch nicht zu dieser Abstimmung.