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Simbabwe: Die MDC erhebt Anfechtungsklage gegen den Sieg von Präsident Mugabe in den Präsidentschaftswahlen; Kenia: IStGH Richter geben Richtlinien für den Prozess gegen Ruto und Sang;Kenia: Präsident Kenyatta will dass sein IStGH Verfahren in Kenia oder Tansania abgehalten wird.

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Simbabwe: Die MDC erhebt Anfechtungsklage gegen den Sieg von Präsident Mugabe in den Präsidentschaftswahlen

Die offiziellen Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen vom Mittwoch, den 31. Juli 2013 in Simbabwe begründen Präsident Robert Mugabes siebte Amtszeit und sein Hauptherausforderer Premierminister Morgan Tsvangirai von der Partei Movement for Democratic Change (MDC) unterlag mit 34 % der Stimmen. Mugabes Partei, die Zanu – PF gewann eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament, welche es ihnr ermöglichen würde, die Verfassung zu ändern.

Jedoch hat die MDC am Freitag, den 9. August 2013 Klage gegen die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen mit dem Antrag auf Annullierung der Wahlergebnisse und Ausrufung von Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen beim Verfassungsgericht eingereicht. Die MDC benannte 15 Rechtswidrigkeiten wie Bestechung, Manipulation des Wählerverzeichnisses, Ablehnung der Stimmenannahme, Einschüchterung und Missbrauch von betreuten Stimmabgaben.

Derweil erwartet Robert Mugabe die Gerichtsentscheidung bevor er für seine siebte Amtszeit eingeschworen werden kann. Wenn das Gericht die Ergebnisse aufrechterhält, wird er innerhalb von 48 Stunden nach der Entscheidung eingeschworen.

Kenia: IStGH Richter geben Richtlinien für den Prozess gegen Ruto und Sang

Die IStGH Richter Chile Eboe-Osuji, Olga Herrera Carbuccia und Robert Fremr haben einen intensiven Arbeitsplan für den Prozess gegen Ruto und Sang, der am 10. September 2013 beginnen wird, herausgegeben. Dieser Plan beinhaltet den Zeitplan und die Vorgehensweise, für den Prozess. Die Richter wiesen die Staatsanwaltschaft an, ihre Zeugenliste zu aktualisiern und die Namen derer zu streichen, die ihre Aussage zurück gezogen haben. Chefanklägerin Fatou Bensouda wurde aufgefordert, die Zeitplanung für die Darlegung des Falls und die Zeugenbefragung bis zum 3. September 2013 zu reduzieren.

Im Prozess hat jede Partei zwei Stunden für die Eröffnungserklärung Zeit. Die Staatsanwaltschaft wird ihre Anklage vor den Opfervertretern verlesen und nachfolgend werden die Verteidiger von Ruto und Sang ihre Ausführungen präsentieren. Nach Beendigung der Verlesung der Anklage der Staatsanwaltschaft werden die Richter der Verteidigung erlauben, einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens einzureichen. Ruto und Sang werden auch die Gelegenheit haben, eine persönliche Erklärung vor dem IStGH abzugeben.

Der IStGH erlaubt es der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, Videos, Fotografien und Abbildungen während der Verhandlungen zu benutzen. Wenn die Parteien beabsichtigen audiovisuelle Hilfsmittel zu verwenden, müssen sie Kopien von diesen den Richtern eine Woche vor Prozessbeginn präsentieren.

Die Kammer hat bis jetzt noch nicht über die Berufung von Bensouda bezüglich des Beschlusses, welches Ruto von der physischen Präsenz bei allen Gerichtsverhandlungen entbindet, entschieden. Die Richter werden die Angelegenheit in der nächsten Kammerberatung, die vor Beginn des Prozesses abgehalten wird, diskutieren.

Kenia: Präsident Kenyatta will dass sein IStGH Verfahren in Kenia oder Tansania abgehalten wird

Letzten Monat haben die IStGH Richter alle Parteien des Prozesses von Uhuru Kenyatta aufgefordert, Anträge bezüglich des Standortes, an welchem das Gerichtsverfahren abgehalten werden soll, einzureichen. In der Folge hat Kenyattas Rechtsanwalt Steven Kay einen Antrag eingereicht des Inhalts, dass Präsident Kenyatta zur besseren Vereinbarung seiner politischen Pflichten mit der Teilnahme an den Verhandlungen bittet, einen Teil seines Prozesses in Kenia oder in Tansania abzuhalten.

Präsident Kenyattas Verteidigung fügte hinzu, die Regel 100 (1) der „ICC’s Rules of Procedure and Evidence“ bestimme dass „sofern das Gericht es als im Interesse der Justiz ansieht, es entscheiden kann, in einem anderen Staat als dem Gastgeberstaat zu tagen“. Weiter erklärte sie, am 7. Februar 2013 hätten weder der IStGHs noch die Staatsanwaltschaft Einwände gegen das Abhalten einiger Teile des Verfahren in Kenia oder Tansania erhoben.

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