Südsudan: Ex Vizepräsident Riek Machar tritt gegen Präsident Salva Kirr für die Führung der SPLM an
Nicht einmal eine Woche nachdem Riek Machar als Vizepräsident entlassen wurde, kündigt er seine Kandidatur für den Vorsitz der regierenden Partei (SPLM) an. Dadurch hofft er in den Präsidentschaftswahlen in 2015 - den ersten nationalen Wahlen nach der Unabhängigkeit - kandidieren zu können. Damit fordert er den Präsidenten Salva Kiir im Kampf um die Führung der SPLM heraus.
Die Vereinigten Staaten und die Europäische Union haben ihre Besorgnis über die kritische politische Situation im Südsudan ausgedrückt. Sie haben jedoch zur Ruhe und zum Frieden aufgerufen; ein Aufruf der auch von dem ehemaligen Vizepräsidenten erging.
Riek Machar bewertete die Entlassung des Kabinetts als ein Vorrecht des Präsidenten, da dieser ein verfassungsrechtliches Mandat hat, welches ihm erlaubt die Regierung zu entlassen und neu zu bilden. Daher sollte die radikale Entlassung keinen Grund zur Gewalt darstellen. Dennoch hat der ehemalige Vizepräsident den Präsidenten Kiir dafür verurteilt, dass er es versäumt hat, eine neue Regierung zu bilden und so ein unvertretbares Vakuum entstanden sei.
Kenia: IStGH Updates
Am Montag, den 29. Juli 2013 hat die Chefanklägerin des IStGHs Fatou Bensouda Berufung gegen die Gerichtsentscheidung, den Vizepräsident William Ruto von der Teilnahme seiner Gerichtsverhandlungen zu befreien, eingereicht. Sie drängte die Berufungskammer des IStGHs die vorherige Entscheidung von den Richtern Chile Eboe-Osuji und Robert Fremr aufzuheben und Herrn Ruto dazu zu zwingen, an allen seinen Gerichtsverhandlungen teilzunehmen.
IStGH Anklägerin Bensouda hat die meisten ihrer Berufungsgründe auf die abweichende Entscheidung von Richterin Olga Herrera gestützt. Die vorherige Entscheidung basierte größtenteils auf der Anwendung des Artikels 64 (6) (f) des Rom Statuts, welcher es in das richterliche Ermessen stellt einige Vorraussetzungen des Statuts zu suspendieren.
Allerdings bezeichnete Frau Bensouda in der Berufungsschrift den Artikel 64 (6) (f) als eine „generelle Vorschrift“ und argumentierte, dass ungeachtet welches Ermessen eine Gerichtskammer möglicherweise habe, es ihr nicht erlaube, herrschende gesetzliche Vorschriften auszusetzen oder ihre eigene politische Präferenz durch die der Vertragsstaaten zu ersetzen.
Ihrer Meinung nach geben weder die Regeln des IStGH noch die Vorschriften des Rom Statuts der Gerichtskammer das Recht, einem Angeklagten das Fernbleiben von seinem gesamten Prozess zu erlauben. Die Entscheidung der Berufungskammer wird zu gegebener Zeit getroffen werden.
Mittlerweile hat das Verteidigungsteam von Präsident Uhuru Kenyatta bis zum 13. August 2013 Zeit, den Antrag bezüglich des Standortes, an dem die Eröffnung des Gerichtsverfahrens durchgeführt werden soll, einzureichen.
Simbabwe: Information über die Präsidentschaftswahlen
Der SADC Chefbeobachter von Simbabwe und Außenminister von Tansania Bernard Membe hat seine Besorgnis über das Wahlverfahren in Simbabwe ausgedrückt.
Er hat mit Sorge zur Kenntnis genommen, dass das wichtigste Dokument – das Wählerverzeichnis - zwei Tage vor der Wahl am 31. Juli 2013 noch nicht veröffentlicht wurde. Membe erklärte, dass das Wählerverzeichnis „den Menschen zugänglich gemacht werden muss, damit sie ihre Namen überprüfen und erfahren wo sie wählen gehen können.“
Die Movement for Democratic Change (MDC) erklärte, dass sie aus diesem Grund Klage gegen die zimbabwische Wahlkommission (ZEC) einreichen werden.
Im Juni behauptete die NGO Research and Advocacy Unit, dass das Wählerverzeichnis etwa eine Million Menschen enthält, die entweder ins Ausland gezogen, bereits tot oder über 100 Jahre alt sind. Die MDC hat erklärt, dass dies Teil von Präsident Robert Mugabes Plan ist die Wahlen zu manipulieren.