Südsudan: Präsident Salva Kiir entlässt sein gesamtes Kabinet
Am Dienstag, den 23. Juli 2013 erließ Südsudans Präsident Salva Kiir ein Präsidialdekret, welches alle Minister und stellvertretende Minister sowie den Vizepräsidenten Riek Machar entlässt. Die Regierung wird nun von Staatssekretären geführt solange bis neue Minister ernannt werden. Bis jetzt wurden noch keine Anordnungen zur Ersetzung dieser entlassenen Minister gegeben.
Im Entlassungsschreiben, welches am Mittwoch veröffentlicht wurde, wurden keine Gründe für die Entlassungen genannt.
Allerdings sehen Berater und Beobachter diese Entlassung als eine Zuspitzung des Machtkampfes zwischen dem Präsidenten Salva Kiir, der von der größten Volksgruppe des Südsudans stammt (Dinka) und seinem Vizepräsidenten Riek Machar von der zweitgrößten Volksgruppe (Nuer).
Machar, der bereits im April dieses Jahres teilentmachtet wurde, hat angedeutet, dass er vielleicht für die Führung der SPLM gegen Salva Kiir vor den nächsten Präsidentschaftswahlen in 2015 kandidieren wird.
Südsudan wurde im Juli 2011 von Sudan unabhängig und seine Stabilität wurde durch andauernde Konflikte über das Territorium beeinträchtigt. Die Zusammenarbeit zwischen Kiir und Machar war ein wichtiger Faktor für die Stabilität in Südsudan.
Kenia: Drei Zeugen haben ihre Aussage im IStGH Prozess gegen Präsident Uhuru Kenyatta zurückgezogen
Am Donnerstag, den 18. Juli 2013 hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) erklärt, dass drei Zeugen nicht gegen Präsident Uhuru Kenyatta in seinem Prozess vor dem IStGH aussagen werden. Zwei Zeugen (Zeuge Nummer 5 und Zeuge Nummer 426) haben ihre Aussage aufgrund von Sicherheitsbedenken zurückgezogen; der dritte Zeuge (Zeuge Nummer 334) wurde durch die Staatsanwaltschaft zurückgezogen.
Zeuge 5 erklärte, dass die Umstände ein „unüberwindbares Sicherheitsrisiko“ für ihn darstellen. Die IStGH Chefanklägerin Fatou Bensouda sagte in einer Erklärung an die Gerichtskammer V, dass nach jüngsten angeblichen Versuchen, die Unterkunft von Zeuge 5 ausfindig zu machen, seine Sorge um seine Sicherheit zu groß geworden sei und er sich daher dazu entschieden habe, seine Aussage zurückzuziehen.
Die Chefanklägerin Bensouda erklärte, dass die Staatsanwaltschaft Diskussionen mit Zeuge 426 abhalte, um „festzustellen ob irgendwelche Maßnahmen durchgeführt werden können, um seine Bedenken zu mildern und seine Anwesenheit beim Prozess zu sichern.“ Aber alle Versuche ihn zu überzeugen bei den Verhandlungen teilzunehmen blieben erfolglos und er hielt daran fest, nicht aussagen zu wollen.
Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft einen dritten Zeugen zurückgezogen, indem sie erklärte, dass die Aussage von Zeuge Nummer 334 nicht länger notwendig sei um den Fall zu beweisen. Die Staatsanwaltschaft habe im Interesse der Justizökonomie gehandelt als sie den Zeugen entließen.
Nichtsdestotrotz wird der Prozess gegen Präsident Uhuru Kenyatta am 12. November 2013 beginnen und die Staatsanwaltschaft plant weiterhin 30 Zeugen in dem Prozess aufzurufen.
Simbabwe: Der Oberste Gerichtshof akzeptiert die spezielle Wahl der Sicherheitskräfte
Am Freitag, den 19. Juli 2013 entschied der Oberste Gerichtshof die spezielle Wahl der Sicherheitskräfte, welche am Sonntag, den 14. Juli 2013 und am Montag, den 15. Juli 2013 stattfand, zu akzeptieren. Mit dieser Entscheidung lehnte der Oberste Gerichtshof den Antrag von Premierminister Morgan Tsvangirai, die Wahl aufgrund der angeblich überhöhten Anzahl der am Montag und Sonntag zur Wahl gegangenen Polizisten zu annullieren, ab.
Die Stimmzettel der Sicherheitskräfte werden zusammen mit denen ausgezählt, die am 31. Juli 2013 zur regulären Präsidentschaftswahl ausgegeben werden.
Nachdem diese spezielle Wahl von dem Gericht akzeptiert wurde, hat die simbabwische Wahlkommission (Zimbabwe Electoral Commission = ZEC) am Dienstag, den 23. Juli 2013 erklärt, dass sie das Gericht ersuchen werden, den Mitgliedern der Sicherheitskräfte, die nicht am Sonntag oder Montag wählen konnten, zu ermöglichen an den regulären Wahlen am 31. Juli 2013 teilzunehmen. Dies soll trotz der Vorschrift des Wahlgesetzes, welches bestimmt, dass „ein Wähler, der autorisiert wurde bei einer speziellen Wahl abzustimmen, nicht berechtigt ist in irgendeiner anderen Weise als durch diese spezielle Wahl zu wählen“, ermöglicht werden.