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Simbabwe: Abstimmung bei der Präsidentschaftswahl hat begonnen; Kenia: Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) lehnt den Antrag von Ruto und Sang auf Verlegung des Verfahren nach Kenia oder Tansania ab

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Simbabwe: Abstimmung bei der Präsidentschaftswahl hat begonnen

Polizeibeamten und Soldaten, die während der Präsidentschaftswahl am 31. Juli 2013 im Einsatz sein werden, haben am Sonntag, den 14. Juli 2013 begonnen zu wählen.

Die Partei „Movement for Democratic Change“ (MDC) ersuchte den Obersten Gerichtshof diese spezielle Zwei-Tages-Wahl zu stoppen. Der Führer der MDC und Premierminister Morgan Tsvangirai behauptete, dass die Anzahl der Polizisten überhöht ist, indem er darlegte dass zwar 69,000 Polizeibeamten wahlberechtigt sind, aber nur 44,133 auf der Gehaltsliste des Finanzministerium des gesamten Landes stehen.

Der Oberste Gerichtshof hat den Fall am Montag, den 15. Juli 2013 angehört und wird am Mittwoch, den 17. Juli 2013 darüber entscheiden, ob diese spezielle Wahl annulliert wird.

Die Durchführung der Wahl war friedlich und die Sicherheitskräfte haben in öffentlichen Wahlzentren, die von ausländischen Beobachtern überwacht wurden, wählen können. Im Jahr 2008 wurden die Sicherheitskräfte gezwungen vor ihren Vorgesetzen in Camps oder Baracken zu wählen.

Die simbabwische Wahlkommission (Zimbabwe Electoral Commission = ZEC), welche es versäumt hat adäquates Wahlmaterial zu liefern, wurde von der MDC heftig kritisiert. Die MDC ist besorgt über die Vorbereitung der ZEC für die Wahl am 31. Juli 2013.

Kenia: Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) lehnt den Antrag von Ruto und Sang auf Verlegung des Verfahren nach Kenia oder Tansania ab

18 IStGH Richter haben in einer Plenarsitzung gegen den Antrag von Vizepräsident William Ruto und von seinem Mitangeklagten Radiojournalist Joshua Sang auf Verlegung des Verfahren nach Ostafrika gestimmt. Nach umfangreichen Diskussionen haben die Richter am Montag, den 15. Juli 2013 den Antrag auf Verlegung des Verfahrens nach Ostafrika abgelehnt.

Die beiden Angeklagten haben den IStGH ersucht zumindest einen Teil des Verfahrens in Kenia oder Tansania abzuhalten, um es dem Präsidenten und seinem Vertreter zu ermöglichen, ihre politischen Pflichten mit der Teilnahme an den Anhörungen zu vereinbaren.

Laut Aussage des Gerichts sind die Richter nach der Beurteilung der Meinung von allen Parteien und Teilnehmern zu ihrer Entscheidung gekommen. Gleichwohl verstanden sie das Anliegen der Angeklagten, das Verfahren näher zu ihnen nach Hause zu bringen.

Die Richter nannten einige Gründe, die hinter der Ablehnung des Antrages stehen. Darunter fällt die Sicherheit, die Kosten der Durchführung der Verhandlungen außerhalb von Den Haag, die mögliche Auswirkung auf Opfer und Zeugen, die Dauer der entfernt vom Sitz des Gerichts abgehaltenen Verhandlungen, die mögliche Auswirkung auf die Wahrnehmung des Gerichts und die Auswirkung auf die Fähigkeit des Gerichts zeitgleiche Verfahren am Sitz des Gerichts durchzuführen und zu unterstützen.

Einige Richter waren für die Abhaltung der Eröffnungssitzung in Arusha oder Kenia, aber die Anzahl verfehlte die erforderliche Zweidrittelmehrheit um den Sitz des Gerichts zu ändern.

Am 10. September 2013 wird Rutos und Sangs Prozess in Den Haag in Gegenwart der Angeklagten beginnen.

Der IStGH muss noch über den gleichlautenden Antrag von Präsident Uhuru Kenyatta entscheiden.

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