KENIA: Leistungsgebundene Arbeitsverträge für Richter
Das kenianische Justizsystem wird häufig mit Ineffizienz und einen chronischem Arbeitsrückstand und vor allem mit liegengebliebenen Fällen assoziiert. Aus diesem Grund sollen mit allen Richtern neue Arbeitsverträge geschlossen werden, welche an die Arbeitsleistung gekoppelt sind. Ann Amadi, welche erst kürzlich zur obersten Justizbeamtin (Chief Registrar) ernannt worden ist, verkündete die Etablierung eines Performance Management Directorate, welches die Effizienz der Justiz fördern soll. In diesem Zusammenhang soll jedem Richter ein bestimmte Zahl an Fällen übertragen und ein Maßstab zur Bewertung entwickelt werden. Es wird erwartet, dass diese Maßnahmen noch vor Ende dieses Jahres in Kraft treten.
SAMBIA: Kampf gegen Korruption verstärkt
Um den Kampf gegen Korruption in Sambia zu verstärken, hat Präsident Michael Sata Sylvia Masebo, Ministerin für Tourismus und Kunst ihres Amtes enthoben. Frau Masebo steht unter dem Verdacht des Amtsmissbrauchs insbesondere bezüglich der Verwaltung der Nationalparks.
Auf dem gesamten afrikanischen Kontinent wird um die Sicherheit der Nationalparks gebangt. Fälle der Wilderei, um an wertvolles Elfenbein zu gelangen, nehmen stetig zu und gefährden das afrikanische Erbe. Häufig werden Fälle der Wilderei mit Korruption und dem Versagen der zuständigen Behörden in Verbindung gebracht. In Ostafrika und insbesondere Kenia wird u.a. die Wilderei in Verbindung mit der Finanzierung terroristischer anschläge gebracht.
BURUNDI: Menschenrechte vor den Wahlen 2015 gefährdet
Nur einige Wochen, nachdem der Botschafter der Vereinten Nationen für Menschenrechte Navi Pillay die Einschränkungen der zivilen und politischen Rechte in Burundi verurteilt hat, hat die Burundische Regierung Jogging-Gruppen verboten, mit der Annahme dass diese Gruppen Proste hervorbringen könnten. Dies folgte einer Serie von Gewalttaten, verursacht durch jugendliche Anhänger der Regierungspartei und der Störung von öffentlichen Versammlungen der Opposition. Damit ist das Laufen oder Joggen auf den Straßen für Gruppen verboten ist, die aus mehr als einer Person bestehen.