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Länderberichte

Kommt die Vereinbarung der Ostafrikanischen Gemeinschaft mit der EU über eine Wirtschaftspartnerschaft noch zustande?

von Prof. Dr. Christian Roschmann
Am 2. Juni 2010 trafen sich eine Reihe von zivilgesellschaftlichen und Menschenrechtsorganisationen in Kampala, Uganda, und veröffentlichten ein gemeinsames Statement, das ihre Besorgnis zum Ausdruck bringt bezüglich des möglicherweise bevorstehenden Abschlusses eines Economic Partnership Agreement (EPA, Wirtschaftspartnerschaftsabkommen) zwischen der Ostafrikanischen Gemeinschaft (OAG, bestehend aus Burundi, Kenia, Ruanda, Uganda und Tansania) und der Europäischen Union (EU).

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Dieser Abschluss könnte, so wird befürchtet, anlässlich des demnächst stattfindenden Ministertreffens der OAG und der EU erfolgen. Die Organisationen befürchten, dass das EPA, das seit langem verhandelt wird, mit einem für die OAG nachteiligen Inhalt unterzeichnet werden könnte.

Hintergrund

Bei einem Gipfeltreffen am 14. April 2002 in Kampala, Uganda hatten die ostafrikanische Gemeinschaft und die Europäische Union eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet, innerhalb derer ein EPA ausgehandelt werden sollte für ihre wirtschaftliche Zusammenarbeit und die der EU- Mitgliedsstaaten mit den OAG-Staaten.

Auf dem Gipfeltreffen identifizierten die Parteien als Ziel ihrer Handels- und Wirtschaftszusammenarbeit die Förderung der gleichmäßigen und schrittweisen Integration der OAG in die Weltwirtschaft. Besondere Beachtung soll dabei der nachhaltigen politischen Entwicklung, dem Beitrag zur Armutsbekämpfung und der Stärkung der Produktions- und Angebotskapazität in der OAG zukommen. Die Förderung der strukturellen Umbildung der OAG-Wirtschaft, ihrer Diversifikation und Wettbewerbsfähigkeit, soll zur Entfaltung von Handel, Vornahme von Investitionen und Einführung neuer Technologien führen und Arbeitsplätze in den OAG Partnerstaaten schaffen.

Diese Ziele der OAG-EC Rahmenvereinbarung in Kampala stehen auf dem Boden des Cotonou-Abkommens aus dem Jahr 2000 zwischen der EU und den AKP-Staaten (afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten). Das Cotonou Abkommen betrifft drei Handlungsfelder: Entwicklungszusammenarbeit, Wirtschafts- und Handelszusammenarbeit und politische Zusammenarbeit. Ein Oberziel dieser Partnerschaft ist Reduzierung und letztendlich Beseitigung der Armut in den AKP-Staaten. Die Zusammenarbeit findet auf folgenden Ebenen statt: Verstärkung der Beziehungen auf politischer Ebene zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union, Einbeziehung der Zivilgesellschaft, der Privatwirtschaft und anderen nicht staatlichen Organisationen, Armutsbekämpfung, Schaffung eines innovativen Rahmens für Wirtschafts- besonders Handelskooperationen, Vereinfachung der finanziellen Instrumente und ein System flexibler Programme.

Die Zusammenarbeit der AKP-Staaten und der Europäischen Union aufgrund des Cotonou Abkommens, ist die am weitesten reichende Partnerschaft zwischen Entwicklungsländern und der EU. Die Vereinbarung wurde 2005 und 2010 überarbeitet.

Die Zusammenarbeit in Wirtschafts- besonders Handelsfragen ist dabei eng mit der Entwicklungszusammenarbeit verknüpft, da Handel bekanntlich eine Schlüsselrolle in der Entwicklung eines Landes spielt. Um optimale Handelsbedingungen zu erreichen, haben die AKP-Partnerstaaten und die EU entschieden, ihre bisherigen Handelsbeziehungen neu auszurichten und in regionalen wirtschaftlichen Partnervereinbarungen (EPAs) in Anlehnung an die Praktiken der WTO (World Trade Organization, Welthandelsorganisation) auszuhandeln.

Förmliche Verhandlungen über EPAs begannen mit allen regionalen Gruppen der AKP-Staaten Ende 2002. Die der OAG und der EU begannen im Jahr 2004 und sind noch im Gange. Die Befürchtungen der zivilgesellschaftlichen und Menschenrechtsorganisationen richten sich darauf, dass sie nun zu einem übereilten und für die OAG inhaltlich ungünstigen Abschluss gebracht werden.

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