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Zusammenfassender Bericht der Konrad-Adenauer-Stiftung über Kenia nach den Wahlen 2013

Wie entwickelt sich Kenia nach den Wahlen? Wie ist es mit der Glaubwürdigkeit der Wahlen in Kenia?Welche Auswirkungen hat es auf die Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC?

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Kenias Wahlen 2013

Fünfzig Jahre nach der Unabhängigkeit wurden in Kenia am 4. März äußerst entscheidende und komplexe Wahlen abgehalten. Durch diese Wahlen wird das neue Regierungssystem der Dezentralisierung in 47 Counties umgesetzt – es wurden der Präsident, Parlamentsabgeordnete, Gouverneure, Senatoren, Abgeordnete der Counties und Frauenbeauftragte gewählt.

In allen Wahlstationen wurde eine hohe Beteiligung registriert und in den meisten verlief die Wahl friedlich und geordnet.

Eine Herausforderung war einerseits die technischen Ausfälle der elektronischen Wähleridentifizierung, da die Wahlhelfer auf das manuelle Wahlregister zurückgreifen mussten, als auch der Zusammenbruch der elektronischen Übertragung der Wahlergebnisse von den einzelnen Wahlstationen zu den Zentren der Auszählung. Diese technischen Pannen verursachten Verunsicherung bei Einigen, trotzdem ging die Wahl fast ohne Unterbrechungen weiter.

Glaubwürdigkeit der Wahlen in Kenia

Die Organisation, Glaubwürdigkeit und Transparenz der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen wurde sowohl von internationalen als auch lokalen Wahlbeobachtern kommentiert.

Internationale Beobachter vom Commonwealth, der EU und der Carter Foundation beschrieben die Anfangsphase der Wahlen, ungeachtet der Wahlverzögerungen durch die technischen Pannen, als transparent und glaubwürdig.

Gleichermaßen waren auch die unabhängigen Wahlbeobachtergruppen aus Kenia und der afrikanischen Zivilgesellschaft zufrieden mit der Art und weise wie die Wahlen in Kenia durchgeführt wurden.

Gemäß Jean Marie Ngondjibangangte, dem Koordinator der Zivilgesellschaft in Afrika (CCSA), war alles, ausgenommen dem Versagen der Ausstattungen, in Ordnung

Dennoch behauptet die Koalition für Reformen und Demokratie (CORD), deren Kandidat Premierminister Raila Odinga ein führender Mitbewerber um die Präsidentschaft war, die von der Wahlkommission bekanntgegebenen Wahlergebnisse seien manipuliert.

CORD versucht deshalb das Wahlergebnis vor dem Verfassungsgericht Kenias anzufechten und sagt sie werden fundamentale Mängel des Wahlvorgangs enthüllen, um zu beweisen, dass die Wahlen durch Ungereimtheiten geschädigt wurden.

Die Koalition behauptet außerdem, dass die gesetzlich vorgegebenen Formulare gefälscht wurden, um die Zahl der Stimmen für den einen Bewerber aufzublähen und möchte von der Wahlkommission eine Erklärung, warum es unterlassen wurde, die Liste aller registrierten Wähler, wie im kenianischen Wahlrecht vorgesehen, zu veröffentlichen.

Auswirkungen auf den Internationalen Strafgerichtshof (ICC)

Uhuru Kenyatta, Kenias neugewähltem Präsidenten, und William Ruto, seinem Vizepräsidenten, stehen Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschheit bevor. Beide sollen angeblich eine Rolle in der Inszenierung der Gewalttaten nach den Wahlen 2007 gespielt haben.

Beide verneinen diese Anklagepunkte und versprachen mit dem Gericht zusammen zu arbeiten, um ihre Namen reinzuwaschen. Jedoch muss abgewartet werden inwieweit Uhuru Kenyatta seine Unterstützung des ICC garantieren kann.

Während die politische Entwicklung in Kenia überhaupt keinen Einfluss auf den Strafprozess vor dem ICC haben wird, könnten wenig überzeugende Unterstützung und minimale Zusammenarbeit mit der kenianischen Regierung, die erfolgreiche Verhandlung der Fälle zunichte machen.

Ein Hinweis darauf ist auch das Fallenlassen der Anklage gegen Francis Muthaura, dem früheren Chef des Öffentlichen Dienstes in Kenia.

Fatou Bensouda, die Chefanklägerin des ICC, bat das Gericht die Anklage gegen Muthaura fallen zu lassen, mit der Begründung unzureichende Beweise zu haben, da der Hauptzeuge einen wichtigen Teil seiner Aussage zurück gesogen hat und zugab bestochen worden zu sein.

Nach Aussage des Anklägers sind die anderen Zeugen entweder gestorben, wurden ermordet oder weigern sich auszusagen.

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