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Expertengespräch

Expertengespräch zur aktuellen Verfassungsreform

Verfassungsexperten, Vertreter der Zivilgesellschaft und Vertreter politischer Parteien diskutierten über die derzeitige Reform der malischen Verfassung.

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Lebhafte Diskussion um die derzeitige Verfassungsreform in Mali

In Afrika werden Verfassungsreformen durch den Staatschef sehr oft zum Ende seines Mandats eingeleitet, meist mit dem Ziel einer möglichen Mandatsverlängerung, für die Fälle, in denen die Verfassung eine solche nicht mehr vorsieht. Solch angestrebte Verfassungsänderungen gehen meist mit schweren Staatskrisen einher, wie das Beispiel des benachbarten Burkina Faso im Oktober 2014 vor Augen geführt hat.

Seit 2012 durchlebt Mali eine multidimensionale Krise. Das Abkommen für den Frieden und die Versöhnung, das im Mai/juni 2015 von der Regierung und den verschiedenen bewaffneten Gruppen geschlossen wurde, sieht weitreichende Reformen auch hinsichtlich der geltenden Verfassung vom 25. Februar 1992 vor. Bereits 2001 und 2011 haben die Präsidenten Alpha Oumar Konaré und Amadou Toumani Touré Prozesse zur Verfassungsänderung in Gang gesetzt, die allerdings nicht bis zum Schluss verfolgt wurden. Diese Reformprozesse hätten weitergeführt werden können, wenn die Präsidenten diese nicht zum Ende ihrer Amtszeit eingeleitet hätten. Seinerzeit stand der Verdacht einer Verfassungsänderung im Raum, die Amtszeit des malischen Präsidenten von zwei auf drei Mandate zu verlängern sowie eine eventuelle Rückkehr eines vormaligen Amtsinhabers in das Amts des Präsidenten zu ermöglichen; zu letzterem bot die Verfassung keine klare Lösung. Die Antworten auf all diese Fragen konnten die Gemüter nicht beruhigen.

Heute, im Jahr 2016, scheint es über die politische Betrachtungen hinaus eine gewisse Einigkeit darüber zu geben, endlich die Verfassungsänderung anzupacken. Und doch ist die Situation nicht ganz klar, weder für die politische Klasse noch für die Zivilgesellschaft, die sich sehr für die Frage einer Überarbeitung der Verfassung interessieren. Die Kommission, die zur Erarbeitung eines neuen Verfassungstextes eingesetzt worden ist, scheint weder außenstehende Akteure in die Arbeit einzubeziehen. Nur wenige Informationen dringen nach außen. Für viele scheint es, als bewege sich die Kommission nicht weiter, vor allem, nachdem der Kommissionspräsident im Juli 2016 zum Justizminister ernannt wurde.

Deshalb haben die Konrad-Adenauer-Stiftung und ihr Partner, der malische Think Tank « Mali Prospective 2050 » eine Experten-Diskussion zur Frage „Welche Verfassung für Mali ?“ lanciert, an der rund 50 Experten und Interessierte aus Politik, der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen teilgenommen haben. Unter den Teilnehmern befanden sich ehemalige Minister, die an vormaligen Verfassungsreformprozessen teilgenommen hatten, sowie Verfassungsexperten. Auch Vertreter der Rebellengruppierung CMA haben an der Diskussionsrunde teilgenommen.

Die lebhaften Diskussionen drehten sich insbesondere um das politische und rechtliche Verfassungssystem, den Platz und die Rolle der Bürger in der Verfassungsreform. Bedenken wurden vorgebracht hinsichtlich der Methodik des Reformprozesses, die in Form einer neuen Verfassung ihre Verankerung in der Gesellschaft haben müsste und welcher die Bürger in diesen Prozess einbeziehen müsste, damit der Text Akzeptanz auch von deren Seite gewinnt. Die Teilnehmer konstatierten, dass die Mehrheit der malischen Bevölkerung weder den Sinn einer noch den Inhalt der malischen Verfassung kenne. Das Verhältnis zwischen Verfassung und Friedensvertrag wurde sehr lange hinsichtlich ihrer rechtlichen und politischen Bindung diskutiert.

Die Veranstaltung wurde von den Teilnehmern sehr begrüßt. Sie stellt die erste öffentliche Debatte nach Einrichtung der Verfassungskommission dar, die sehr viel Interesse bei den Teilnehmern hervorgerufen hat, nicht zuletzt aufgrund der hochwertigen Diskussionsbeiträge. Auch den Rebellengruppen war es möglich, ihren Standpunkt hinsichtlich der verschiedenen durch den Friedensvertrag zur Reform stehenden Punkte darzulegen. Die Teilnehmer der Veranstaltung waren insgesamt der Auffassung, dass die zur Reform stehenden Punkte besser mit den Bürgern geteilt werden sollten. Ihre am Ende der Veranstaltung formulierten Empfehlungen sollen mit der Kommission und der Öffentlichkeit geteilt werden; diese beinhalten unter anderem die Absicht, den Prozess bis zum Referendum zu begleiten.

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Veranstaltungsort

Bamako

Publikation

La Réforme Constitutionnelle: Quelle réforme pour le Mali?: LE DEBAT
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Christina Wagner

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Yacouba Berthé

Yacouba Berthé

Projektkoordinator

yacouba.berthe@kas.de +223-20.23.00.26
Eröffnungsrede der Landesdirektorin des Auslandsbüros der Konrad-Adenauer-Stiftung in Mali anlässlich des Expertengesprächs über die derzeitige Verfassungsreform. Neben ihr ist Me Diarra, der Präsident des malischen Think-Tanks "Mali Prospective 2050", der gemeinsam mit der KAS die Veranstaltung durchgeführt hat. KAS Mali

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