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Seminar

Sensibilisierung von Multiplikatoren über die einzusetzenden Interimsregierungen in Timbuktu, Gao und Menaka

Die Konrad-Adenauer-Stiftung und die malische Organistion Cri de Coeur haben rund 100 Multiplikatoren in drei nördlichen Regionen über die Rolle und Aufgaben der einzusetzenden Interimsregierungen geschult.

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Details

Die Konrad-Adenauer-Stiftung in Mali und die malische NGO Cri de Coeur haben im Juli und August in drei Regionen des Landes (Gao, Timbuktu und Menaka) den Prozess der einzusetzenden Interimsverwaltungen durch Sensibilisierungsmaßnahmen begleitet. Teilnehmer dieser Veranstaltungen waren jeweils 30 Multiplikatoren der NGO Cri de Coeur, die in den Regionen der Bevölkerung als Ansprechpartner für diverse Fragen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus nahmen auch Vertreter der Regionalregierungen, Vertreter politischer Parteien sowie traditionelle Führer an den Schulungen teil. Ziel der Sensibilisierungsmaßnahmen war es, die Teilnehmer mit den einzusetzenden Interimsverwaltungen vertraut zu machen. Hierbei standen folgende Themen im Vordergrund: die Rolle und Aufgaben der einzusetzenden Verwaltungen, ihre Aufgabe bei den bevorstehenden Wahlen und die Kontrolle der Interimsverwaltungen durch die Bürger. Die Maßnahmen wurden zu einem Zeitpunkt durchgeführt, als die Einsetzung dieser Übergangsverwaltungen für ziemliche Unruhen insbesondere in Gao geführt hat. Die Schulung konnte zu einer Beruhigung der Gemüter beitragen.

Die Interimsverwaltungen werden in Ausführung des Abkommen für den Frieden und der Versöhnung eingesetzt, welches zwischen der malischen Regierung und des verschiedenen bewaffneten Gruppen und Rebellen in 2015 geschlossen wurde. In Annex 1 sieht das Abkommen während einer 18-24 Monate dauernden Übergangsphase die Verabschiedung verschiedener Verfassungs-, Gesetzes- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der im Abkommen vorgesehenen Vorschriften vor; hierzu zählt auch das neue Wahlgesetz. Zur selben Zeit sollen Übergangsverwaltungen in den nördlichen Regionen Kidal, Timbuktu, Gao, Menaka und Taoudeni eingesetzt werden, die damit betraut sind, Kommunen, Kreise und Regionen zu verwalten. Die Vertreter dieser Interiumsverwaltungen werden von den Unterzeichnern des Friedensvertrages ernannt, womit erstmalig auch die Touareg-Rebellen eigene Vertreter benennen dürfen. Diese im Abkommen vorgesehenen Vorschriften sind von Teilen der malischen Bevölkerung nicht akzeptiert.

Am 31. März 2016 hat die malische Nationalversammlung das Gesetz Nr. 16-06/5L gewählt, welches das Gesetz über die Gebietskörperschaften (Gesetz Nr. 2012-007 vom 07.02.2012) ändert. Die Opposition lehnt das Gesetz ab, weil damit die malische Regierung de facto gewählte Kommunalvertreter und marginalisiere politische Parteien zugunsten bewaffneter Gruppen entmachte. Das von der Opposition angerufene Verfassungsgericht, welches aus deren Sicht über die Unvereinbarkeit dieser Gesetzesänderung mit der Verfassung entscheiden sollte, hat das Gesetz dennoch für verfassungskonform erklärt.

Die Vereinbarung Nr. 001-Coordination-Plateforme und malische Regierung, vom Minister für den Wiederaufbau des Nordens Malis unterzeichnet, präzisiert die Modalitäten der Einsetzung der Verwaltungsräte. Sie definiert die ihre Zuordnungen, bestimmt den Kalender der Einsetzung der Staatsverwaltung in allen Verwaltungsgebieten sowie die Einsetzung deren Direktoren. Die Vereinbarung bestimmt zudem die Verteilung der nachgeordneten staatlichen Behörden. Die fünf nördlichen Regionen – Timbuktu, Taoudenni, Gao, Menaka und Kidal – und die 25 Kreise in diesen Regionen sollen von Verwaltungsräten geführt werden. Die Vereinbarung sieht außerdem vor, dass die Verwaltungsräte auf kommunaler Ebene eingesetzt werden. Den Verwaltungsräten kommen folgende Aufgaben zu: Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der sozialen Basisdienste, die Revision der Wählerlisten, die Erleichterung der Rückkehr und Wiedereingliederung der Flüchtlinge.

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Veranstaltungsort

Gao, Menaka und Timbuktu

Kontakt

Christina Wagner

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Yacouba Berthé

Yacouba Berthé

Projektkoordinator

yacouba.berthe@kas.de +223-20.23.00.26

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