"Das ist doch (k)ein Kinderspiel?" - - Politisches Bildungsforum Thüringen
Vortrag
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Am 01. April 2003 trat in Deutschland ein neuer gesetzlicher Jugendmedienschutz in Kraft. Nicht nur wegen des Amoklaufs von Erfurt mahnten Politiker in jüngerer Vergangenheit immer wieder eine Reform des Jugendschutzrechts an. Die globale Vernetzung von Informationen und die wachsende Konvergenz einzelner Mediensparten schreitet im Eiltempo voran und zwingt zum Umdenken.
Computerspiele in Gameboys, PCs und Spielkonsolen haben längst die Kinderzimmer erobert und erschließen darüber hinaus neue Sozialisationsräume in Internetcafés oder bei sog. „LAN-Partys“. Wie gefährlich sind Computerspiele? In welchen Fällen sind sie für Kinder und Jugendliche schädlich oder gar verboten? Gibt es gesetzliche Regeln, die beim öffentlichen Computerspiel in Internetcafés oder auf LAN-Partys beachtet werden müssen? Was können Eltern zum Schutz ihrer Kinder tun? Welche Pflichten haben Betreiber von Internetcafés und Veranstalter von LAN-Partys?
Dr. Marc Liesching
ist Rechtsanwalt in München. Er arbeitet seit Jahren im Bereich des Jugendschutzrechts an der Universität Erlangen-Nürnberg. Als Ausschussvorsitzender bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) kennt er die praktischen Probleme bei der Anwendung von Rechtsbestimmungen im Bereich des Jugendmedienschutzes. Er ist zudem Verfasser des C.H. Beck-Kommentars zum neuen Jugendschutzrecht.