Wieviel Gleichheit muss sein? Zur Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Auslandsbüro Tschechische Republik
Fachkonferenz
Details
Die Rahmenrichtlinie für Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf verbietet Diskriminierung aus Gründen des Alters, einer Behinderung, der Religion oder der Weltanschauung und der sexuellen Orientierung im Bereich der Beschäftigung und der Berufsausbildung.