Fachkonferenz
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Veranstaltungsbericht
Diese gemeinsame Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung mit B`nai B`rith ( 30. und 31. Januar 2003, 61 Teilnehmer) stand unter dem Thema „Das Verhältnis von Juden und Christen nach dem 11. September 2001. Rassenhetze und Meinungsfreiheit – Grenzüberschreitende Aspekte eines Grundkonfliktes“.
Mit dieser Veranstaltung nahm die Konrad-Adenauer-Stiftung eine Zusammenarbeit mit B`nai B`rith wieder auf, die bereits in den 90er Jahren mehrfach zu gelungenen Konferenzen geführt hatte. Die Tagung wurde von der Konrad-Adenauer-Stiftung Budapest zusammen mit dem Leiter von B`nai B`rith Ungarn, Herrn Dr. László Korányi vorbereitet. Ein erster Teil der Konferenz war dem Verhältnis von Juden und Christen gewidmet und ein zweiter Teil dem Spannungsfeld zwischen Rassenhetze und Meinungsfreiheit. Es zeigte sich im Konferenzverlauf, dass diese beiden zunächst recht weit voneinander entfernt erscheinenden Themenbereiche sehr gut zusammenpassten und sich im beachtlichen Maße ergänzten – trotz der eher theologischen Ausrichtung des ersten und der klar rechtspolitischen Ausrichtung des zweiten Teiles.
Den Einführungsvortrag zum ersten Teil hielt der Ehrenpräsident von B`nai B`rith, Prof. Dr. Ludwig Ehrlich (Basel). Professor Zsengellér von der Akademie für Reformierte Theologie in Pápa hielt sein Korreferat zum Thema „ Der christlich-jüdische Dialog in Ungarn nach dem 11. September 2001“. Der Vorsitzende von Pax Romana Ungarn, Prof. Dr. Özséb Horányi, stellte sein Korreferat unter drei Gedanken. Die Erinnerung dürfe nie aufgegeben werden, die wichtigste Zukunftsaufgabe sei es, den Hass zu überwinden (der 11. September als ein Symbol des Hasses), und die unumgängliche Verantwortung für die Würde des Menschen, die auch jedes Engagement wider die Hassrede einschließe.
Mit diesen Gedanken wurde bereits eine Überleitung zum zweiten Teil formuliert, der auch in der Diskussion zur Sprache kam. Der Ehrenlandesrabbiner Prof. József Schweitzer zitierte zum 11. September aus dem Talmud: „Wenn der Böse die Möglichkeit hat, dann wird er nicht wählerisch sein.“ Ein anderer Teil der Diskussion befasste sich mit der Herausforderung von Juden und Christen durch die säkularisierte Gesellschaft. Pessimismus sei in beiden Fällen nicht angebracht, allenfalls Sorge. Aber, so führte Professor Ehrlich aus: Die Integration der Juden in die säkularisierte Gesellschaft vollziehe sich anders als bei Christen, denn die Juden seien eine Schicksalsgemeinschaft.
Im zweiten Teil der Konferenz hielt Prof. Dr. Friedrich Kübler (Frankfurt/Main) das ausführliche Einführungsreferat zum Thema „Rassenhetze und Meinungsfreiheit – Grenzüberschreitende Aspekte eines Grundkonfliktes“. Der frühere ungarische Generalstaatsanwalt Prof. Dr. Kálmán Györgyi beschäftigte sich ausführlich mit der Rechtsgeschichte in Ungarn nach dem zweiten Weltkrieg, vor allem mit dem Strafgesetzbuch von 1978 und der Reform von 1989. Die gegenwärtige Situation sei ambivalent, die Novellierung des Gesetzes liege zurzeit auf Eis, weil der Staatspräsident das Gesetz ans Parlament zurückgegeben habe. Prof. Dr. Gábor Halmai, Verfassungsrechtler (Universität „Széchenyi István“ Györ) führte die Darlegungen von Prof. Györgyi weiter, und stellte die Alternative auf: Ungarn müsse entweder dem von der Europäischen Union vorgegebenen Rahmen folgen, oder dem Rahmen, den das Ungarische Verfassungsgericht vorgelegt habe. Es handelt sich um einen echten Prioritätenkonflikt.