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Veranstaltungsberichte

Warum bedarf es einer Verfassung

von Frank Spengler

Fachkonferenz in Fehérvárcsurgó

Die ungarische Verfassung (Grundgesetz) wurde mit der Zweidrittelmehrheit der Regierungskoalition FIDESZ und KDNP verabschiedet und trat zu Beginn des Jahres 2012 in Kraft. Verfassungstext und der Prozess der Verfassungsgebung sind seitdem Gegenstand eines kritischen Diskurses im Land und auf europäischer Ebene. Die vierte Verfassungsänderung, die am 11. März im Parlament verabschiedet wurde, hat erneut zu einer intensiven Auseinandersetzung mit verfassungsrechtlichen Fragen geführt.

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Vor diesem Hintergrund unterstützte die Konrad-Adenauer-Stiftung einen internationalen Gedankenaustausch der József-Károlyi-Stiftung von Verfassungsexperten zu dem Thema: „Warum bedarf es einer Verfassung? Zwischen nationalen Besonderheiten und europäischen Konsensus“

Eröffnet wurde die Konferenz von dem ungarischen Außenminister János Martonyi. Er beschrieb die Notwendigkeit der Verfassungsreform, da sich die bisherige Rechtslage im Wesentlichen auf der „stalinistischen Verfassung” von 1949 stütze. Darüber hinaus betonte er, dass der umstrittene Artikel 19 die Interpretationsmöglichkeiten des Verfassungsgerichts ausweite und nicht, wie oft in der Presse zu lesen wäre, diese einschränke. Fakt ist, dass die Verfassungsrichter die bisherigen Urteile des höchsten Gerichtes sehr wohl als Grundlage ihrer Entscheidungshilfe anwenden können, dies aber nicht müssen. Grundlage ihrer Urteile sollte die neue Verfassung sein.

An der Veranstaltung nahmen unter anderen Jacques Barrot, Mitglied des französischen Verfassungsrates, („Die europäische Sicht im Hinblick auf die nationalen Besonderheiten“); László Trócsányi, ungarischer Botschafter in Paris, („Die Generationen von nationalen Verfassungen und das ungarische Grundgesetz“); László Salamon, Abgeordneter der ungarischen Nationalversammlung, („Die Antworten des ungarischen Grundgesetzes an die Herausforderungen des XXI. Jahrhunderts“), József Szájer, Abgeordneter im Europäischen Parlament („Das neue ungarische Grundgesetz und Europa“) teil.

Thorsten Geissler, Leiter des Rechtsstaatsprogramms Südosteuropa der Konrad-Adenauer-Stiftung, informierte über die Geschichte und Grundwerte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Der Gedankenaustausch zeichnete sich durch eine sehr offene und teilweise sehr kritische Diskussion aus. Die Verfassungsentwicklung in Ungarn ist keineswegs abgeschlossen. Sie wird auch weiterhin im Lande und auch im Rahmen der europäischen Institutionen zu einer kontroversen Auseinandersetzung führen.

Die Konrad-Adenauer-Stiftung will sich auch weiterhin an diesem Prozess sach- und themenorientiert intensiv beteiligen.

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Thorsten Geissler, Leiter des Rechtsstaatsprogrammes Südosteuropa der Konrad-Adenauer-Stiftung (rechts im Bild) auf der Konferenz "Warum bedarf es einer Verfassung?" in Fehérvárcsurgó Károlyi Stiftung
Panel auf der Konferenz "Warum bedarf es einer Verfassung?" mit Außenminister János Martonyi Károlyi Stiftung

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