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Akademischer Titel und persönliches Ansehen

Eine Anmerkung zur Aberkennung des Doktorgrades von Annette Schavan

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Wenn etwas in hohem Ansehen steht, so verführt das leicht zu Missverständnissen oder erregt gar Missgunst. Der Doktorgrad, der jetzt ins Gerede gekommen ist, bietet dafür ein aktuelles Beispiel.

Sortieren wir zunächst die Fakten. Der Doktor ist der höchste akademische Grad und bescheinigt den durch eine Dissertation erbrachten Nachweis zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit. Dies ist die allgemein gebräuchliche Definition des Doktorgrades, die auch begrifflich von hinreichender Allgemeinheit zu sein scheint. Gleichwohl erfasst sie nicht alle Doktorgrade. Denn der Doktortitel kann auch ausweisen, dass jemand zur Ausübung eines bestimmten akademischen Berufes befähigt ist. In den USA ist diese Scheidung besonders klar ausgeprägt, da dort der Ph.D., also der dem Humboldt’schen Dr. phil. nachgebildete Philosophiae Doctor, heute in allen wissenschaftlichen Gebieten für eine schriftlich vorliegende Forschungsarbeit verliehen wird, wohingegen der M.D (Medicinae Doctor) oder der J.D. (Juris Doctor) als akademische Berufsbezeichnungen erworben werden.

Bekanntlich bricht auch in Deutschland immer wieder eine Debatte darüber aus, ob der Dr. med. nicht eigentlich eine Art beruflicher Doktortitel sei und mithin durch einen wissenschaftlichen Doktorgrad der Medizin ergänzt werden sollte. Dass es trotz solcher innerakademischer Kontroversen unstreitig der ganz normale Dr. med. ist, welcher in Deutschland ganz wesentlich den weit verbreiteten Respekt vor dem Doktorgrad begründet, ist gleichwohl offenkundig. Dieser Respekt basiert auf der Erfahrung, welche Bedeutung dem Arzt bei allen Menschen für ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zukommt.

 

Reputationsverlust als Trophäe der Plagiatsjagd

Respekt und Vertrauen gehören zusammen und sind wichtige Güter im zwischenmenschlichen Umgang und im gesellschaftlichen Leben. Nicht nur Mediziner bedürfen ihrer in besonderem Maße, sondern auch Politiker. So ist wohl zu erklären, dass sich das Interesse anonymer Plagiatsjäger bisher so gut wie allein auf Politiker richtete, die einen Doktortitel erworben hatten. Dabei fällt auf, dass man Fehlleistungen bisher nur im konservativliberalen Teil des politischen Spektrums meinte aufspüren zu können. Was nun wiederum zweifellos mit dem Nebeneffekt des Doktorgrades zusammenhängt, nämlich seiner gesellschaftlichen Reputation. Ein Verlust dieser Reputation hat beachtliche politische Wirkung, die bei der Plagiatsjagd als Trophäe lockt. Will man also das Ansehen, das ein Doktorgrad in der Gesellschaft genießt, zerstören, so muss man die dadurch zertifizierte Leistung diskreditieren. Die von einem akademischen Gremium vorgenommene Bewertung wird zum Thema auf dem Forum der öffentlichen und veröffentlichten Meinung gemacht. Exemplarisch wird so auch die akademische Urteilsfähigkeit auf den Prüfstand gestellt.

 

 

Worin besteht eine eigenständige wissenschaftliche Leistung?

Ein Doktorgrad wird verliehen, wenn durch eine eigenständige wissenschaftliche Leistung die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit in einem bestimmten Fach ausgewiesen worden ist. Worin besteht aber nun eine eigenständige wissenschaftliche Leistung? Wissenschaftlich ist diese Leistung, wenn sie zu einer neuen Erkenntnis führt, wenn also dadurch etwas Neues gesehen oder verstanden, entdeckt oder entwickelt, gekannt oder gekonnt wird. Eigenständig ist diese Leistung, wenn es der Doktorand ist, der dieses Neue erkennt und formuliert. Was dies konkret bedeuten kann, bestimmt sich aus der Zielstellung, dem Selbstverständnis und der akademischen Kultur der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin. Selbstverständlich durchzieht das, was für Wissenschaft konstitutiv ist, alle akademischen Disziplinen, doch verwirklicht sich das, was Wissenschaft als abstrakter Begriff meint, stets nur als konkretes wissenschaftliches Handeln. Ob eine neue Erkenntnis vorliegt, kann daher letztlich nur in deren fachlichem Zusammenhang entschieden werden.

 

Im fachlichen Zusammenhang beurteilen

Wie verhält sich nun dazu die Anforderung der Eigenständigkeit? Diese bezieht sich erstens auf die als neu zu bewertende Erkenntnis und zweitens auf den Weg zu dieser Erkenntnis. Beide Kriterien stehen in einem engen Zusammenhang, sind aber durchaus nicht identisch. Dass beide Fragen nach der Eigenständigkeit nur im fachlichen Zusammenhang beurteilt werden können, sollte selbstverständlich sein und wird ja auch bei jeder Promotion so praktiziert. Warum dies bei der Infragestellung einer Promotion anders sein sollte, ist nicht einzusehen. Selbstverständlich gelten in jedem Fall die in der gesamten Wissenschaft verbindlichen und mithin generell zu beachtenden Grundsätze. Dass diese für den in der Dissertation nachgezeichneten Erkenntnisweg des Doktoranden in einem höheren Grade allgemeingültig und überprüfbar sind als bei der Neuheit der Erkenntnis, ist zwar unbestreitbar. Gleichwohl ist auch die Frage, wie eigenständig der Weg zu einer neuen Erkenntnis war, mehr oder weniger stark vom fachlichen Kontext abhängig und überdies mit der Thematik und der Zielstellung der Dissertation eng verwoben.

 

Kein angemessenes akademisches Urteilsvermögen

Wer diese Maßstäbe einer sachgemäßen Differenzierung auf die Entscheidungsvorgänge im Fall der unter Plagiatsverdacht gebrachten Doktorarbeit von Annette Schavan anlegt, wird der Universität Düsseldorf kein angemessenes akademisches Urteilsvermögen zusprechen können. Zunächst ist festzuhalten, dass der Neuigkeitswert der Erkenntnis, zu der die junge Doktorandin vor dreißig Jahren gekommen ist, bei der Vorgehensweise der Philosophischen Fakultät überhaupt keine Rolle gespielt hat. Denn dazu hätte sie sich damit auseinandersetzen müssen, welcher Rang der Gewissensbildung beim Persönlichkeitsverständnis in der damals dominierenden Theorie und Praxis der Erziehungswissenschaften zugemessen wurde. Das ist zweifellos schwer, wäre aber in diesem Fall unumgänglich gewesen.

Schließlich liegt der Verdacht nahe, dass es den anonymen Plagiatsjägern nicht zuletzt um Meinungsführerschaft bei gesellschaftlich wichtigen Themen geht. Auch bei dem Dissertationsthema von Annette Schavan ging es um ein strittiges Thema. In diesem Sinne – und nur in diesem Sinne – war die Forderung berechtigt, man müsse diese Arbeit im Kontext der Diskurssituation der 1980er-Jahre bewerten.

 

Mehr als ein Schönheitsfehler

Stattdessen übernahm die Fakultät die Vorgehensweise der Plagiatsjäger und unterwarf die Dissertation einer Analyse, als ginge es darum, die Quellen eines antiken oder mittelalterlichen Textes aufzudecken. Selbstverständlich gelten ganz unabhängig vom konkreten Fach in der Wissenschaft strenge Zitierregeln. Und diese waren, wie mit Recht betont worden ist, vor dreißig Jahren die gleichen wie heute, auch in den Erziehungswissenschaften. Denn sie gehören zum Selbstverständnis moderner Wissenschaft, die primär auf neue Erkenntnis setzt und nicht mehr auf selbstverständliche und daher nicht eigens zu kennzeichnende Vertrautheit mit allen relevanten Texten als Ausweis von Gelehrsamkeit. Dass der jungen Doktorandin bei der Arbeit mit Texten anderer Autoren eine offenbar nicht unerhebliche Zahl von Fehlern unterlaufen ist, darf darum nicht vernachlässigt werden und ist mehr als ein Schönheitsfehler. Aber zu deren angemessener Bewertung hätte es gehört, diese in ein ausgewogenes Verhältnis zum Thema der Dissertation zu setzen: „Person und Gewissen. Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erfordernissen heutiger Gewissensbildung“ – das ist eigentlich keine Aufgabe für eine Dissertation. Denn dieses Thema erforderte nichts weniger als eine eingehende Auseinandersetzung mit der abendländischen Geistesgeschichte. Die Unangemessenheit dieses Themas für eine Dissertation bleibt auch nach dreißig Jahren die institutionelle Verantwortung der Universität Düsseldorf, wer immer es damals formuliert hat.

 

Wohlerwogene Ratschläge

Die Ratschläge der Allianz deutscher Wissenschaftsorganisationen zum fachlich angemessenen Umgang mit diesem Fall waren also weise und wohlerwogen. Denn sie kamen von Persönlichkeiten, die nicht nur erstrangige Wissenschaftler sind, sondern auch über große Erfahrungen in der Wissenschaftspolitik verfügen. Ihnen zu unterstellen, als „Wissenschaftsfunktionäre“ (wie sie herabsetzend genannt werden) handelten sie mit Blick auf die von Frau Ministerin Schavan verteilten Milliarden, ist einfach absurd. Dass diese These medienweit aufgegriffen und kolportiert wurde, zeugt davon, wie gering die Chance zum sachlichen Urteil gegenüber dem dominierenden Trend zur Politikerbeschimpfung ist. Wahrscheinlich war die Empfehlung der Allianz von der nachvollziehbaren Sorge motiviert, die Universität Düsseldorf könnte durch ihr eher getriebenes als durchdachtes Verhalten den gesellschaftlichen Stellenwert der Wissenschaft ganz generell beeinträchtigen, und zwar unabhängig von den politischen Akteuren. Denn der Umgang mit den öffentlichen Gütern Respekt und Vertrauen ist eben meist eher von vorherrschenden als von begründeten Eindrücken bestimmt. Auch wenn dies sicherlich nicht in der Absicht des Düsseldorfer Dekans lag: Sein bühnenreifer Auftritt könnte noch Wirkungen zeigen, die keinem Wissenschaftler gefallen.

 

Hans-Joachim Meyer, geboren 1936 in Rostock, Staatsminister a. D., von 1997 bis 2009 Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken.

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