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Vor fünfzig Jahren wurde die KSZE-Schlussakte unterzeichnet

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Jelena Bonner, Ehefrau des sowjetischen Regimekritikers Andrej Sacharow, nimmt am 10. Dezember 1975 für ihren Mann den Friedensnobelpreis entgegen. Foto: © picture-alliance / dpa | UPI

Interessanterweise wendete das KGB genau diesen Einsatz für die Entspannung gegen Sacharow, um ihn öffentlich zu diffamieren – denn sich unabhängig und öffentlich zu politischen Fragen zu äußern, stand sowjetischen Bürgern nicht zu. Bereits im September 1973 hatte Andrej Sacharow erklärt: „Die Zeitungskampagne im Zusammenhang mit meinen neuesten Interviews bedient sich als Hauptargument des Vorwurfes, ich sei angeblich gegen die internationale Entspannung, wenn nicht gar für den Krieg. Dies ist eine gewissenlose Spekulation mit der antimilitaristischen Einstellung des Volkes, das im Zweiten Weltkrieg Schwerstes zu erleiden hatte […].“[7]

Zugleich warnte Sacharow, der Prozess der Annäherung bringe auch Risiken mit sich: „Die Macht in unserem Land […] unternimmt bereits jetzt den Versuch, die Annäherung nicht für die Demokratisierung des Regimes zu nutzen, sondern zu seiner Stärkung, Verhärtung.“[8] Deshalb müsse der Westen Druck auf die Sowjetunion ausüben. „Andernfalls wäre das eine Kapitulation vor unserem antidemokratischen Regime“, so Sacharow.[9]

Doch genau so kam es. Wladimir Bukowski, 1971 inhaftiert und im Dezember 1976 in Zürich gegen den Vorsitzenden der Kommunistischen Partei Chiles Luis Corvalán ausgetauscht, schrieb 1981: „Die Unterzeichnung der Vereinbarungen von Helsinki im Jahre 1975 änderte die in der UdSSR bestehende Situation nicht. Verhaftungen, langjährige Gefängnisstrafen und andere Verfolgungen für völlig legale Tätigkeit setzen sich fort und werden nicht wesentlich eingeschränkt. Die Machthaber dachten nicht einmal daran, ihre Praxis und Gesetzgebung mit dem neuen internationalen Abkommen in Einklang zu bringen.“[10] Bukowski konstatierte: „Vielen mag es seltsam erscheinen, dass die Lage innerhalb der UdSSR sich von Beginn der ‚Entspannungsära‘ an nur verschlechtert hat. Aber das ist durchaus nicht erstaunlich. Erstens muß man seinem Volk zeigen, […] dass die Gespräche über den Frieden, das Nachlassen der Spannung und über irgendwelche Rechte […] gar nicht für ihre Ohren bestimmt sind, sondern nur für die der Ausländer. Zweitens, wozu soll man noch seine Bereitschaft zur ‚Liberalisierung‘ demonstrieren, wenn man vom Westen schon alles Nötige erhalten hat?“[11]

General Petro Hryhorenko – Mitglied der Ukrainischen Helsinki-Gruppe und wie Sacharow ein Dissident, der seine Privilegien um seines Gewissens willen aufgegeben hatte – urteilte: „Der 1. August 1975 wird auf ewig als großer Sieg der sowjetischen Diplomatie in die Geschichte eingehen und als Schandfleck in die Geschichte der westlichen Demokratie.“[12]

Warum diese harte Kritik? Zum einen waren in Helsinki die nach dem Hitler-Stalin-Pakt vorgezeichneten und in Jalta weitgehend bestätigten Grenzen in Mittel- und Osteuropa festgeschrieben worden. Dies kann ein Exkurs am Beispiel Estlands verdeutlichen, das zugleich ein Exempel zum Thema Vertragsbruch und Missachtung territorialer Integrität durch das Imperium ist: Im Frieden von Tartu hatte Sowjetrussland im Februar 1920 „freiwillig und für immer“ die Souveränität Estlands und die Integrität seiner Grenzen anerkannt. Doch als die Sowjetunion Estland 1940 annektierte, verschob sie zugleich die Grenze der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (RSFSR), der ältesten, größten und bevölkerungsreichsten Unionsrepublik der Sowjetunion, nach Westen.

Lenin hatte noch vor Unterzeichnung des Abkommens 1920 verlauten lassen, der Vertrag sei „nicht für immer“.[13] Er hatte also gar nicht vor, diesen einzuhalten. Diese Informationen lagen in Helsinki auf dem Tisch, wurden jedoch anderen Interessen untergeordnet. Daher ist Estland heute kleiner als 1920 mit Sowjetrussland „für immer“ vereinbart. Zum anderen wurde der Sowjetunion in Helsinki zugestanden, Osteuropa weiterhin besetzt zu halten und dort Truppen jeder Art und Stärke zu stationieren.

Mit Blick auf die Menschenrechte erklärte Hryhorenko: „Uns war klar, dass die außenpolitischen Erfolge der sowjetischen Regierung es ermöglichen würden, den Druck im Inneren des Landes zu verstärken. Die Versprechungen auf humanitärem Gebiet in der Helsinki-Schlußakte konnten uns nicht beeindrucken. Wir kennen viele internationale Verträge, in denen die Sowjetunion sich verpflichtete, die Menschenrechte zu wahren und zu schützen; sie hat diese Verpflichtungen niemals erfüllt.“[14] Wladimir Bukowski merkte an: „Wenn überhaupt praktische Ergebnisse [für die Menschenrechte in der UdSSR] erzielt wurden, dann nicht dank, sondern trotz der Entspannungspolitik.“[15] Und weiter: „Die Unterzeichnung eines Vertrages mit der UdSSR ist nicht das Ende, sondern der Beginn eines Kampfes.“[16]

Die Haltung westdeutscher Eliten zur Kritik sowjetischer Dissidenten an einer Entspannungspolitik auf Kosten der Menschenrechte zeigte die Konfrontationslinien in der Bundesrepublik des Kalten Krieges auf. Während die die einen diese Kritik ablehnten, instrumentalisierten die anderen sie. Für die einen waren die Dissidenten Störenfriede (mit denen sie sich dennoch hier und da solidarisch zeigten), für die anderen Helden. Die Verfechter der Ostpolitik beharrten darauf, dass Verhandlungen Annäherung brächten. Zugleich war ihnen immerhin bewusst, dass Gespräche von einer Position der Stärke aus geführt werden müssen. Auf lange Sicht – und die sowjetische und russische Außenpolitik spielte immer auf Zeit – hatten wir es mit einer Annäherung ohne Wandel[17] zu tun.

 

Zynische Negierung des Rechts

Auch nach Auflösung der Sowjetunion hat Russland keinen tiefgreifenden Wandel – weg von repressiven Institutionen und revanchistischem Phantomschmerz hin zur Achtung der Menschenrechte und zur Einhaltung des Völkerrechts – vollzogen. Hatte Nikita Chruschtschow nur Josef Stalin, aber nicht die Partei demontiert, so verbot Boris Jelzin zwar die KPdSU, tastete aber die Sicherheitsdienste nicht an. Ohne tiefgreifenden Wandel aber war auch die Annäherung an den Westen nur von kurzer Dauer: Während dieser sich immer noch Illusionen über eine Modernisierungspartnerschaft machte, verfolgte der Kreml längst eine andere Strategie – die gewaltsame Durchsetzung imperialer Ziele, indem er auf gegenseitige Vereinbarungen gegründete Kooperation untergrub. Die zynische Negierung des Rechts beziehungsweise dessen Ausbeutung ausschließlich für die eigenen Zwecke machte und macht Sowjetrussland, die Sowjetunion und das heutige Russland zu einem Gegenüber, dem man nicht vertrauen kann. Genau davor haben die Dissidenten gewarnt. Dies kann sich erst ändern, wenn Russland und insbesondere der Kreml seine imperialen Ziele aufgibt.

 

Uta Gerlant, geboren 1965 in Potsdam, Osteuropahistorikerin, Mitbegründerin von „Memorial Deutschland“.

[1] Die Namen sind im Text – abweichend von der Transliteration nach Iso-Norm in den Fußnoten – so geschrieben, wie sie ausgesprochen werden.
[2] Larina Bogoraz / Vladimir Golycin/ Sergek Kovalev: „Političeskaja bor’ba ili zažčita prav? Dvadcatiletnij opyt nezavisimogo dviženija v SSSR: 1965–1985“, in: Pogruženie v trjasinu. Anatomija zastoja. („Politischer Kampf oder Schutz der Menschenrechte? Zwanzigjährige Erfahrung der unabhängigen Bewegung in der UdSSR: 1965 –1985“, in: Absturz in den Sumpf. Anatomie der Stagnation, hrsg. v. T. A. Notkina, Moskau 1991, S. 501–544, hier S. 525
[3] Vasil' Ovsìênko: 30-a rìčnicâ Ukraïns’ko Gromads’koï Grupi spriânnâ vikonannû Gel’sìnks’kih ugod. (30. Jahrestag der Ukrainischen Bürgergruppe zur Mitwirkung an der Erfüllung der Vereinbarungen von Helsinki) Typoskript, Kiïv 2001, S. 1.
[4] Vasil' Ovsìênko: „Pravozahisnij ruh v Ukraïnì (Seredina 1950-h – 1980-ì roki)“, in: Ukraïns’ka Gromads’ka Grupa spriânnâ vikonannû Gel’sìnks’kih ugod, Tom 1 Osobistostì („Die Menschenrechtsbewegung in der Ukraine Mitte der 1950er – 1980er Jahre“, in: Die Ukrainische Bürgergruppe zur Mitwirkung an der Erfüllung der Vereinbarungen von Helsinki, Band 1 Personen), Charkiv 2001, S. 38 und S. 30.
[5] Andrej Dimitrijewitsch Sacharow: Mein Leben, München, Zürich 1991 (2. Aufl.), S. 307ff.
[6] Andrej Dimitrijewitsch Sacharow: Furcht und Hoffnung. Neue Schriften bis Gorki 1980, Wien / München / Zürich / Innsbruck 1980, S. 16ff.
[7] Andrej Dimitrijewitsch Sacharow: Stellungnahme, Wien / München / Zürich 1974, S. 137.
[8] „CA FSB. F. 5os. Op. 20. D. 65. L. 372-374; SA, S.II.2.5.22“, in: Ob’ekt nabljudenija. KGB protiv Sacharova (Beobachtungsobjekt. KGB gegen Sacharow, hrsg. v. NIPC „Memorial“, Moskau 2023, S. 202 (Übersetzung: Uta Gerlant).
[9] Ebd.; Andrej Sacharow wurde nicht Mitglied einer Helsinki-Gruppe. Er war Individualist, verband sich informell mit vielen Dissidenten und setzte sich für Verfolgte ein. 1970 gründete er das Komitee für Menschenrechte, trat danach aber keiner Gruppe mehr bei.
[10] Wladimir Bukowski: Dieser stechende Schmerz der Freiheit. Russischer Traum und westliche Realität, Stuttgart-Degerloch, 2. Aufl., 1983, S. 268f.
[11] Ebd., S. 277f.
[12] Pjotr Grigorenko: Erinnerungen, München 1981, S. 534; Grigorenko trat sowohl der Moskauer Helsinki-Gruppe als auch der Ukrainischen Helsinki-Gruppe bei, denn er lebte in Moskau und war Ukrainer.
[13] The Baltic States 1940-1972. Documentary Backround and Survey of Developments presented to the European Security and Cooperation Conference by The Baltic Committee in Scandinavia, Stockholm 1972, S. 7; www.regio.ee/en/toode/map-of-estonia-1920/ [letzter Zugriff: 15.05.2025].
[14] Grigorenko, a. a. O., S. 534, siehe En. 12; diese Ansicht teilte auch Solschenizyn vgl. Sonja Hauschild: Propheten oder Störenfriede? Sowjetische Dissidenten in der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich und ihre Rezeption bei den Intellektuellen (1974–1977), Typoskript Diplomarbeit, Saarbrücken 2005, S. 35, https://epub.ub.uni-muenchen.de/1359/1/hauschild-dissidenten.pdf [letzter Zugriff: 15.05.2025].
[15] Bukowski, a. a. O., S. 282, siehe En. 10.
[16] Ebd., S. 272.
[17] Hauschild, a. a. O., S. 78, siehe En. 14.

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