Der Beginn dieses Jahrtausends war von Frieden, Stabilität und Wirtschaftswachstum gekennzeichnet, zumindest aus der Sicht westlicher Industrienationen. Jüngere Generationen hat das zu dem Trugschluss verleitet, dieser Zustand sei unabänderlich. Die Grundsätze der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit schienen in unseren Gesellschaften so fest verankert, dass man sich nicht vorstellen konnte, dass sie jemals infrage gestellt würden. Umso erschütternder waren die politischen Geschehnisse der vergangenen Jahre. Ein US-Präsident lehnt die Ergebnisse demokratischer Wahlen ab und provoziert einen Sturm auf das Capitol. Die AfD, eine rechtsextremistische Partei, feiert in Deutschland (wieder) Erfolge. Diese Entwicklungen haben die Teilnehmenden der Rule of Law Academy der Konrad Adenauer Stiftung veranlasst, sich zu fragen „Kann der Rechtsstaat die Demokratie retten“?
18 angehende Juristen und Politikwissenschaftler stellten sich diese Frage Ende Februar in Berlin. Begleitet wurden sie von Professor Dr. Alexander Thiele und Professor Russel Miller. Zunächst ging es um Herausforderungen, die Demokratien in verschiedenen Teilen der Welt zu bewältigen hatten: so 2017 die Amtsenthebung der südkoreanischen Präsidentin Park Geun Hye, der Putsch im Niger 2023 oder die Amnestiepraxis in Lateinamerika. Im Laufe des Seminars kristallisierten sich drei Ansätze heraus, wie man eine Demokratie vor Gefährdungen schützt: Erstens könne man allein auf den politischen Prozess vertrauen. Demagogen sei nur nachhaltig zu begegnen, indem der Volkssouverän sie „abwähle“. Positivbeispiele waren die Wahlen in Polen 2023 und die US-amerikanischen Präsidentschaftswahlen 2020. Alternativ könne man sich auf das Strafrecht verlassen, das ausreichend Schutz biete, etwa die §§ 84 ff. StGB in Deutschland. Und zuletzt: In einer sogenannten wehrhaften Demokratie verfüge man mit dem Rechtssystem, aber vornehmlich mit der Verfassung über Instrumente und Rechtsbehelfe, um die freiheitlich demokratische Grundordnung gegen ihre Feinde zu verteidigen (etwa Art. 20 Abs. 4, Art. 21 Abs. 2-4 GG).
Verschiedene Fallbeispiele und Herangehensweisen aus einer rechtsvergleichenden Perspektive zu diskutieren, war für alle sehr bereichernd. So gelang es uns, unser national geprägtes Verständnis der Konflikte und Lösungsansätze kritisch zu hinterfragen. Schnell wurde klar, dass die Beantwortung der Frage, wie mit Bedrohungen der Demokratie umzugehen sei, maßgeblich von der jeweiligen Gesellschaft, der Geschichte eines Landes und den jeweils verinnerlichten gesellschaftlichen Werten abhängt. Das deutsche Konzept der wehrhaften Demokratie, das elementar von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägt ist, gründet auf den Lehren aus dem Nationalsozialismus. Demgegenüber stellen sich US-Amerikaner unter Demokratie einen minimalistischen Staat bei maximaler individueller Freiheit vor. Dass unsere Demokratien auf derart verschiedenen Vorstellungen fußen, bleibt angesichts der stets betonten Einheit im Rahmen des transatlantischen Verhältnisses zu oft unerwähnt.
Die Frage, ob das Recht bzw. die Rechtsstaatlichkeit eine Demokratie retten kann, lässt sich nicht einfach mit Ja oder Nein beantworten. Die Antwort kann – je nach Perspektive – sogar in ein und derselben Sache unterschiedlich ausfallen. Wird ein Autokrat in demokratischen Wahlen zum US-Präsident (wieder-)gewählt, ist davon auszugehen, dass die demokratischen Strukturen dieses Landes während seiner Amtszeit leiden. Begreift man demokratische Wahlen jedoch zugleich als Wahl und Bestätigung der Demokratie, muss Demokratie auch wieder demokratisch abwählbar sein. Konsequenterweise dürfte man in der Wahl eines Autokraten keine Gefahr, sondern gerade das Wesen der Demokratie erblicken. Konträr hierzu hat sich das Grundgesetz auf Ewigkeit (Art. 20 Abs. 1 i.V.m. Art. 79 Abs. 3 GG) für die Demokratie entschieden. „Demokratie“ ist demnach gerade keine Entscheidung, die von der wiederholten Bestätigung durch Wahlen lebt, sondern ein unabänderlicher Grundsatz. Diese Unabänderlichkeit könnte man per se auch als undemokratisch einstufen, denn selbst wenn eine Mehrheit die Demokratie ablehnen würde, hätte dies keinen Einfluss darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland eine Demokratie bliebe.