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Häufige Fragen

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Fragen zur Bewerbung? Wir helfen weiter! 

Welche Unterlagen sind wichtig? Kann ich im Ausland studieren? Wann beginnt meine finanzielle Förderung? Wer sich für ein Stipendium bewirbt, hat viele Fragen. Wir haben im ersten Aufklappmenü die häufigsten Fragen zusammengestellt, die alle unsere Stipendienprogramme betreffen. Darunter beantworten wir Fragen zu den einzelnen Stipendien. 

Sie haben alles gründlich gelesen und trotzdem noch eine offene Frage? Hier finden Sie die richtige Ansprechperson.

Allgemeine Bewerbungsfragen

 

Wann kann ich mich um ein Stipendium bewerben?

In der Studien- und Promotionsförderung zum 15. Januar und zum 15. Juli eines Jahres. In der JONA, Ausländerförderung sowie Ausbildungsförderung ausschließlich zum 15. Juli.

 

Soll ich meine Unterlagen in Papierform einreichen? 

Nein, bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zunächst nur digital ein. Sollten in Einzelfällen Dokumente in Papierform gebraucht werden, melden wir uns gezielt bei Ihnen. 

 

Woher weiß ich, ob ich mich bei der Studienförderung oder Ausländerförderung bewerben soll? 

Sie können sich für die Studienförderung bewerben, wenn Sie alle der folgenden Kriterien erfüllen: Sie sind als ordentliche Studierende an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschulen oder an einer Hochschule des europäischen Auslandes (EU-Länder und Schweiz) eingeschrieben. Sie haben das Studium begonnen oder werden zum nächstmöglichen Semester nach dem Bewerbungsschluss das Studium beginnen. Sie erfüllen hinsichtlich ihrer Staatsangehörigkeit § 8 BAföG. Sie haben zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens vier Semester Regelstudienzeit vor sich.

Das Stipendium der Ausländerförderung richtet sich in erster Linie an internationale Studierende und Promovierende aus Nicht-EU-Länder, die bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben und ein weiterführendes Studium (Aufbaustudiengang oder Masterstudium), eine Promotion oder einen mindestens viersemestrigen Forschungsaufenthalt an einer deutschen Hochschule aufnehmen möchten.

 

Wie gestalte ich meinen Lebenslauf?

Verfassen Sie bitte einen ausführlichen (2-3 Seiten), ausformulierten Lebenslauf, aus dem Ihre Motivation für ein Stipendium bei uns hervorgeht. Ihre wichtigen Eckdaten formulieren Sie in einem separaten, tabellarischen Lebenslauf. Bitte achten Sie darauf, dass beide Dokumente Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum enthalten.

Bitte berücksichtigen Sie auch, dass einzelne Stipendienprogramme hinsichtlich ihrer Vorgaben zum Lebenslauf leicht abweichen können – beispielsweise bei der Ausbildungsförderung, wo ein Vorstellungsschreiben verfasst werden soll. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Ausbildungsförderung. Beachten Sie, dass auch die Vorgaben der Promotionsförderung eigens auf das Programm zugeschnitten sind (siehe Aufklappmenü unten). 

 

Was ist bei ausländischen Zeugnissen der Hochschulreife bzw. Schulabschlüsse zu beachten?

Wir benötigen eine beglaubigte Übersetzung sowie die Umrechnung der Durchschnitts- bzw. Abschlussnote.

 

Können Gutachten auch in einer Fremdsprache erstellt werden?

Nur in englischer und französischer Sprache. In allen anderen Fällen benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung. Bitte beachten Sie: Bei der Promotionsförderung werden nur Gutachten in deutscher oder englischer Sprache akzeptiert, andernfalls muss eine beglaubigte Übersetzung eingereicht werden.

 

Bis wann soll/muss ich die Gutachten einreichen?

 

Das Fachgutachten ist mit den übrigen Bewerbungsunterlagen zum jeweiligen Bewerbungsschluss im Portal hochzuladen. 

 

Wie sollen die Gutachten zugesandt werden?

Die Gutachten werden von Ihnen unmittelbar über das Portal hochgeladen. Per Post oder E-Mail eingehende Gutachten können wir nicht berücksichtigen. Bitte berücksichtigen Sie folgende Ausnahmen: In der Promotionsförderung kann die bzw. der Gutachtende das Gutachten auch direkt an die E-Mailadresse campus.pf@kas.de senden. In der Ausbildungsförderung kann die bzw. der Gutachtende auch direkt das Gutachten an ausbildungsfoerderung@kas.de senden.

 

Können auch mehrere Gutachten eingereicht werden?

Ja, wir bitten jedoch, die Anzahl auf maximal zwei Hochschullehrer-/ Fachlehrergutachten bzw. Kurzgutachten (Ausbildungsförderung) zu beschränken.

 

Kann ich mich nach einer Ablehnung nochmals bewerben?

Nein. Nach einer Ablehnung unsererseits ist keine erneute Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

 

Studienförderung

 

1) Bewerbungsunterlagen und -prozesse

Bis zu welchem Semester kann noch ein Fachlehrergutachten einer Lehrkraft von der Schule eingereicht werden?

Studierende ab dem 2. Fachsemester sollten, Studierende ab dem 3. Fachsemester müssen ein Hochschullehrergutachten einer Professorin oder eines Professors oder eines Mitglieds des akademischen Mittelbaus einreichen. Sollten Studierende im 2. Fachsemester anstelle des Hochschullehrergutachtens ein Fachlehrergutachten einreichen wollen, bitten wir Sie, dies in einem Anschreiben zu begründen.

 

Welche Lehrkraft kann für bestimmte Studienfächer das Fachlehrergutachten erstellen?

Ein Fachlehrergutachten kann beispielsweise ausstellen:

für ein Studium der Medizin: der/die Biologie- oder Chemielehrer/in,

für ein Studium der Rechts-/Wirtschafts-/Sozialwissenschaften: der/die Deutsch-/Geschichts- oder Sprachlehrer/in,

für ein Studium der Technischen Wissenschaften: der/die Physik- oder Mathematiklehrer/in.

Die Vorlage für das Gutachten können Sie in zwei Sprachen herunterladen: Deutsch und Englisch.  

 

Können Abiturzeugnis und Immatrikulationsbescheinigung nachgereicht werden?

Ja. Bitte reichen Sie diese umgehend nach Erhalt bei uns ein.

 

Wird die Prüfungs-/Studienordnung benötigt?

Ja. Bitte reichen Sie nur die Passage ein, aus der die Regelstudienzeit Ihres Studiengangs hervorgeht.

 

In welcher Form sollen die bisher erbrachten Hochschulscheine/Leistungsnachweise eingereicht werden?

Bitte senden Sie uns eine Leistungsübersicht. Reichen Sie einzelne Scheine nur in den Fällen ein, in denen Nachweise durch die Übersicht nicht erfasst wurden.

 

Können sich Studierende eines dualen bzw. berufsbegleitenden Studienganges bewerben?

Duale Studiengänge können gefördert werden, wenn das Studium an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Vollzeit absolviert wird. Letzteres ist mit Hilfe der Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen. Berufsbegleitende Studiengänge können nicht gefördert werden.

 

Können sich Teilzeit-Studierende bewerben?

Nein; eine Ausnahme stellen bestimmte duale Studiengänge dar (s.o.).

 

Zählen Bachelor und konsekutiver Master als ein Studiengang?

Ja.

 

Bis zu welchem Semester kann ich mich bewerben?

Zur Auswahl können nur diejenigen Studierenden zugelassen werden, die mindestens zwei Jahre lang die Möglichkeit haben, am Programm der ideellen Förderung teilzunehmen. Dies bedeutet, dass Bewerberinnen und Bewerber, die in weniger als vier Semestern die Förderungshöchstdauer gemäß BAföG erreichen, nicht berücksichtigt werden können.

 

Bis zu welchem Zeitpunkt muss ich mich für einen Masterstudiengang bewerben?

Bewerbungen ausschließlich für die Förderung eines Masterprogramms müssen vor der Aufnahme des viersemestrigen Studienganges eingereicht werden. Eine Bewerbung für die Journalistische Nachwuchsförderung (JONA) ist für einen Masterstudiengang nicht mehr möglich.

 

 


 

2) Auswahltagung

Was erwartet mich bei der Auswahltagung? 

Die Auswahltagung besteht aus einer Gruppendiskussion und einem Einzelgespräch: 

  • Gruppendiskussion: Die Gruppendiskussion ist als Talk-Show gestaltet. Zeigen Sie uns, dass Sie bei aktuellen politischen und gesellschaftlichen Themen die verschiedenen Standpunkte und Argumente erfassen und eine gut begründete eigene Meinung entwickeln können.
  • Einzelgespräch: Bei diesem 60-minütigen Gespräch wollen wir Sie als Person besser kennenlernen. Wir interessieren uns für Ihren bisherigen Bildungsweg, Ihre fachlichen Interessen, Ihr gesellschaftliches Engagement und Ihre Ziele. Das Gespräch wird geführt durch einen Auswahlausschuss, der aus einer Hochschulprofessorin bzw. einem Hochschulprofessor besteht sowie zwei weiteren Personen, die aufgrund ihrer fachlichen oder persönlichen Qualifikation besonders geeignet sind für die Auswahl in der jeweiligen Bewerbergruppe. Dieser unabhängige Auswahlausschuss entscheidet selbstständig über Aufnahme, Ablehnung oder Rückstellung.

Das Ergebnis wird Ihnen einige Wochen später schriftlich und im Online-Bewerbungsportal mitgeteilt.

 


 

3) Allgemeine Fragen

 

Kann ich mich für die Förderung eines Studiums in Großbritannien bewerben? 

Nein. Die Studienförderung fördert ausschließlich Studierende, die an staatlich anerkannten deutschen Hochschulen sowie an Hochschulen des europäischen Auslandes (EU-Staaten und Schweiz) studieren. Aufgrund des Brexits ist die Förderung eines Studiums, das vollständig in Großbritannien absolviert wird, nicht möglich.

 

Ist die Förderung eines Zweitstudiums möglich? 

Studierende eines Zweitstudiums, die bereits ein berufsbefähigendes Hochschulexamen vorweisen, werden nicht in den Kreis der Bewerberinnen und Bewerber einbezogen. Berücksichtigt werden hingegen Studierende eines Zweitstudiums, die die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung über ein Fachhochschulstudium erlangt haben.

 

Ist die Förderung eines Doppelstudiums möglich?

Grundsätzlich ist die Förderung eines Doppelstudiums möglich. Bei mehreren parallel absolvierten Studiengängen zählt die Semesterzahl des Studienganges, in dem das Studium am weitesten fortgeschritten ist. Auch hier gilt die Bewerbungsvoraussetzung, dass Bewerberinnen und Bewerber, die in weniger als vier Semestern die Förderungshöchstdauer gemäß BAföG erreichen, nicht berücksichtigt werden können.

 

Promotionsförderung

 

1) Bewerbungsunterlagen und -prozesse

Fördern Sie nur bestimmte Fächer oder Themen?

Es gibt keine Beschränkung der Themen und Fächer. Ausnahme: Promotionen in Human- oder Zahnmedizin werden nicht gefördert.

 

Wie gestalte ich meinen Lebenslauf?

Schildern Sie uns in Ihrem ausformulierten Lebenslauf (drei bis fünf Seiten; mit Datum), was Sie geprägt hat, welche akademischen und beruflichen Ziele Sie haben, wofür Sie sich engagieren und was Ihre Interessen sind.

 

Kann ich komplett im Ausland promovieren? Werden Studiengebühren übernommen?

In begründeten Einzelfällen werden Promotionen im EU-Ausland, in Großbritannien und der Schweiz zu Inlandskonditionen gefördert. Weitere Gebühren werden nicht übernommen.

 

Kann ich mich ohne Examenszeugnis bewerben?

Wir lassen nur Bewerbungen mit dem zur Promotion berechtigenden Examenszeugnis zu. Wird die Kopie des Abschlusszeugnisses innerhalb von zwei Wochen nachgereicht, sind auch Bewerbungen mit einem vollständigen vorläufigen Notenspiegel, der die Note der Abschlussarbeit enthält, möglich.

 

Kann ich parallel zum Promotionsstipendium einen MBA, LLM oder andere Studiengänge absolvieren?

Nein. Wir vergeben ausschließlich Vollzeitstipendien für Promotionen und künstlerisch orientierte Aufbaustudiengänge. Wenn Sie nach dem Bachelor andere Abschlüsse anstreben, bewerben Sie sich bitte bei der Studienförderung.

 

Fördern Sie Zweitpromotionen?

Nein.

 

Vergeben Sie Habilitationsstipendien?

Seit 2015 unterstützt die Promotionsförderung auch Habilitationsprojekte. 

 

Muss ich Mitglied in der CDU sein?

Eine Parteimitgliedschaft ist keine zwingende Voraussetzung. Wir erwarten jedoch eine Identifikation mit den von der Konrad-Adenauer-Stiftung vertretenen Werten und politischen Inhalten.

 


 

2) Auswahltagung

Was erwartet mich bei der Auswahltagung?

Bei der Auswahltagung erwartet Sie ein rund 45-minütiges Einzelgespräch, bei dem wir Sie besser kennenlernen wollen. Wir interessieren uns für Ihr Dissertations-vorhaben, Ihren bisherigen Bildungsweg, Ihre fachlichen Interessen, Ihr gesellschaftliches Engagement und Ihre Ziele.

Das Gespräch wird geführt durch einen unabhängigen Auswahlausschuss, der aus einer Hochschulprofessorin bzw. einem Hochschulprofessor besteht sowie zwei weiteren Personen, die aufgrund ihrer fachlichen oder persönlichen Qualifikation besonders geeignet sind für die Auswahl in der jeweiligen Bewerbergruppe.​​ Dieser Auswahlausschuss entscheidet selbstständig über Aufnahme, Ablehnung oder Rückstellung.

Das Ergebnis wird Ihnen einige Wochen später schriftlich und auch im Online-Bewerbungsportal mitgeteilt.​​​ Unsere Auswahltagungen finden jeweils im Mai und November eines Jahres statt

 


 

3) Stipendium

Wann beginnt die finanzielle Förderung?

In der Regel spätestens drei Monate nach Ende des Auswahlverfahrens.

 

Kann ich nur ideell oder nur finanziell gefördert werden?

Nein.

 

Kann ich einer Nebenbeschäftigung nachgehen? Werden weitere Einkünfte angerechnet?

Bei Stipendiengewährung sind laufende Arbeitsverträge innerhalb von 3 Monaten anzupassen oder zu beenden. Für mehr Informationen: Siehe unsere Richtlinien, Punkt 9 und Punkt 8.2.

 

Wird das Einkommen des Ehepartners angerechnet?

Nein.

 

Gibt es einen Familienzuschlag?

Ja. Siehe unsere Richtlinien, Punkt 8.3.

 

Kann ich mich nach einer Anschubfinanzierung bewerben?

Wenn Sie nach Antritt des Stipendiums länger als 12 Monate bis zum Abschluss Ihres Projekts brauchen, können Sie sich bewerben. Frühere Förderzeiträume werden auf die Förderhöchstdauer angerechnet.

 

Vergeben Sie Abschlussstipendien?

Nein.

 

Hat ein Auslandszuschuss vom DAAD Auswirkungen auf mein Stipendium?

In der Regel werden die Stipendienzahlungen in dieser Zeit ausgesetzt. Die DAAD-Förderung wird auf die Förderhöchstdauer angerechnet.

 

Erhalte ich Reisekostenzuschüsse für Auslandsreisen? Gibt es Zuschüsse für Inlandsreisen?

Für Inlandsreisen ist die Forschungskostenpauschale vorgesehen. Für Auslandsreisen können Zuschüsse beantragt werden. Für mehr Informationen: Siehe unsere Richtlinien, Punkt 8.7.

 

Journalistische Nachwuchsförderung

 

1) Bewerbungsunterlagen und -prozesse

Wer kann sich bewerben?

Studierende aller Fachrichtungen (und Abiturienten, die zum nächstmöglichen Semester nach dem jeweiligen Bewerbungsschlusstermin das Studium aufnehmen werden), die sich durch gute bis sehr gute Leistungen, ehrenamtliches Engagement, eine gemeinsame Wertebasis und erste Erfahrungen im Medienbereich auszeichnen. Sie sollten das 4. Fachsemester (Bachelor/Staatsexamen/Magister/Diplom) nicht überschritten haben.

 

Was kostet das Programm?

Gar nichts! Es handelt sich um ein Stipendium, das heißt Sie erhalten neben der ideellen auch noch eine finanzielle Förderung. Während der Regelstudienzeit erhält jede Stipendiatin und jeder Stipendiat monatlich 300 € Studienkostenpauschale. Hinzu kommt eine Förderung, die sich an den BAföG-Sätzen orientiert. Der monatliche Förderungshöchstbetrag beträgt derzeit 752 €. Er ist abhängig vom Einkommen der Eltern, von eigenen Einkünften und vom Einkommen des Ehepartners. Für Unterbringung und Verpflegung auf den Seminaren wird eine kleine Gebühr erhoben, dafür werden aber auch Fahrtkosten für die Anreise erstattet.

 

Welche Hochschule gebe ich an, wenn ich noch keine Zulassungsbestätigung bekommen habe?

Die Hochschule, an der Sie am liebsten studieren wollen. Sobald Sie eine Zusage bekommen und den Studienplatz annehmen, laden Sie bitte die Immatrikulationsbescheinigung hoch. (Falls sich der Platz vom angegebenen Wunschplatz unterscheidet, bitten wir um einen kurzen Hinweis per Mail an zoe.kiosse@kas.de)

 

Ich interessiere mich für das JONA-Stipendium, ich habe aber noch kein journalistisches Praktikum absolviert. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja, das geht. Wichtig ist, dass Sie bereits etwas Erfahrung mitbringen, das kann aber auch über die Schülerzeitung, das Uniradio oder eine Freie Mitarbeit sein. Wenn bereits ein Praktikum fest geplant ist, können Sie dieses auch angeben.

 

Muss ich Arbeitsproben einreichen?

Ja, wir möchten einen ersten Eindruck von Ihrem journalistischen Stil bekommen, deshalb sind Arbeitsproben sehr wichtig. Es reichen drei bis fünf Beispiele.

 

Welche Gutachten muss ich einreichen und welche Rolle spielen diese?

Jeder Bewerbung muss ein Fach-/Hochschullehrergutachten beiliegen. Sie haben einen wesentlichen Einfluss darauf, ob eine Bewerberin bzw. ein Bewerber zur Auswahltagung eingeladen wird. Das Fach- /Hochschullehrergutachten wird von einem Ihrer Lehrerkräfte (sofern Sie Studienanfänger sind, also bis zum 2. Semester) bzw. einem Professor bzw. Professorin oder einem promovierten Angehörigen des akademischen Mittelbaus verfasst. Es muss sich hierbei um jemanden aus dem Hauptfach handeln, der nicht nur Gastdozent ist und Ihre fachliche Qualifikation beurteilen kann. Die Vorlage für das Gutachten können Sie hier herunterladen.

 


 

2) Auswahltagung

Was erwartet mich bei der Auswahltagung der Journalistischen Nachwuchsförderung (JONA)?

 

Die Auswahltagung besteht aus einer Gruppendiskussion, einem Einzelgespräch und einer journalistischen Zusatzaufgabe.

 

  • Kommentar verfassen: Sie haben 90 Minuten Zeit, einen Kommentar zu einem der ausgehändigten Themen zu verfassen. In der Wahl des fiktiven Mediums, des Ressorts und der Zielgruppe, für die Sie schreiben, sind Sie frei.
  • Gruppendiskussion: Die Gruppendiskussion ist als Talk-Show gestaltet. Zeigen Sie uns, dass Sie bei aktuellen politischen und gesellschaftlichen Themen die verschiedenen Standpunkte und Argumente erfassen und eine gut begründete eigene Meinung entwickeln können.
  • Einzelgespräch: Bei diesem 60-minütigen Gespräch wollen wir Sie als Person besser kennenlernen. Wir interessieren uns für Ihren bisherigen Bildungsweg, Ihre fachlichen Interessen, Ihr gesellschaftliches Engagement und Ihre Ziele. Das Gespräch wird geführt durch einen Auswahlausschuss, der aus einer Hochschulprofessorin bzw. einem Hochschulprofessor besteht sowie zwei weiteren Personen, die aufgrund ihrer fachlichen oder persönlichen Qualifikation besonders geeignet sind für die Auswahl in der jeweiligen Bewerbergruppe. Dieser unabhängige Auswahlausschuss entscheidet selbstständig über Aufnahme, Ablehnung oder Rückstellung.

 

Das Ergebnis wird Ihnen einige Wochen später schriftlich und im Online-Bewerbungsportal mitgeteilt.

 


 

3) Stipendium

Was Stipendiatinnen und Stipendiaten in der JONA genau lernen, worauf es bei einer freien Mitarbeit ankommt und wie viele Seminartage pro Jahr anfallen, steht auf der JONA-Stipendienseite.

 

Ausländerförderung

 

Woher weiß ich, ob ich mich bei der Ausländerförderung oder Studienförderung bewerben soll? 

Das Stipendium der Ausländerförderung richtet sich in erster Linie an internationale Studierende und Promovierende aus Nicht-EU-Länder, die bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben und ein weiterführendes Studium (Aufbaustudiengang oder Masterstudium), eine Promotion oder einen mindestens viersemestrigen Forschungsaufenthalt an einer deutschen Hochschule aufnehmen möchten.

 

Für die Studienförderung können Sie sich bewerben, wenn Sie alle der folgenden Kriterien erfüllen: Sie sind als ordentliche Studierende an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschulen oder an einer Hochschule des europäischen Auslandes (EU-Länder und Schweiz) eingeschrieben. Sie haben das Studium begonnen oder werden zum nächstmöglichen Semester nach dem Bewerbungsschluss das Studium beginnen. Sie erfüllen hinsichtlich ihrer Staatsangehörigkeit § 8 BAföG. Sie haben zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens vier Semester Regelstudienzeit vor sich.

 

Welche Voraussetzungen für eine Bewerbung bei der Ausländerförderung gibt es?

Sie sollten überdurchschnittliche Studienleistungen vorweisen können und gute Deutschkenntnisse haben. Wichtig sind zudem eine positive Grundeinstellung zu Demokratie und Menschenrechten, ein ausgeprägtes Interesse für politische Fragen und eine breite Allgemeinbildung. Nach Möglichkeit sollten Sie sich zudem bereits in ihren Heimatländern durch ein ehrenamtliches Engagement aktiv in die Gesellschaft eingebracht haben.

 

Ich habe mein Examen im Heimatland noch nicht abgeschlossen, kann ich mich dennoch für ein Stipendium für ein Master- oder Aufbaustudiengang bewerben?

Ja, Sie können sich auch vor dem Abschluss ihres Erststudiums bei uns bewerben. Bitte reichen Sie uns in diesem Fall Ihre Leistungsnachweise ein und reichen eine Kopie des Examens nach, sobald Sie dieses abgeschlossen haben.

 

Fördern Sie auch Studiengänge an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW)/ Fachhochschulen (FH)?

Ja, wir fördern Studiengänge sowohl an Universitäten als auch an HAW/FH in Deutschland.

 

Aus welchen Ländern können sich Studierende und Promovierende um ein Stipendium bewerben?

Aktuell fördern wir etwa 300 Stipendiatinnen und Stipendiaten aus 55 Ländern von allen Kontinenten. Zwei Wege führen zu uns in die Förderung: die Bewerbung über das Auslandsbüro der Stiftung in Ihrem Heimatland bzw. Ihrer Heimatregion oder über das Inlandsverfahren. Aber Achtung: Jährlich nehmen nur einige unserer Auslandsbüros an den Auswahlverfahren teil. Welche das jeweils sind, erfahren Sie auf unserer Übersichtsseite. Zum anderen können Sie sich, wenn Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, direkt für das Auswahlverfahren in der Bundesrepublik bewerben. Die Bewerbungsfrist für das Auswahlverfahren im Inland endet jedes Jahr am 15. Juli um 12:00 Uhr.

 

Fördern Sie auch Auslandsaufenthalte zu Studienzwecken oder Auslandspraktika für Studierende aus Deutschland?

Nein. Unsere Förderung richtet sich nur an ausländische Studierende und Promovierende. Für Bewerberinnen und Bewerber aus Deutschland sind unsere Abteilungen der Studienförderung und Promotionsförderung Ihre Ansprechpartner.

 

Fördern Sie auch Bachelorstudiengänge?

Nein, unsere Förderung beginnt erst nach dem ersten Studienabschluss für einen Master- oder Aufbaustudiengang bzw. für eine Promotion.

 

Fördern Sie nur bestimmte Studienfächer oder Promotionsthemen?

Grundsätzlich gibt es in der Ausländerförderung keine Beschränkungen hinsichtlich der Fächer. Bitte beachten Sie, dass wir keine Studierenden in Bachelorstudiengängen fördern können. Unser Programm startet mit einem postgradualen Studium bzw. der Promotion. Ausnahme: Human- oder zahnmedizinische Studiengänge (Abschluss Staatsexamen) und Facharztausbildungen können nicht gefördert werden.

 

Gibt es bei Ihnen eine Mindestförderdauer?

Ja, die Förderung sollte mindestens vier Semester dauern.

 

Besteht hinsichtlich des Alters eine Begrenzung?

Nein, eine Altersbegrenzung gibt es nicht.

 

Muss ich Deutsch sprechen können oder reichen gute Englischkenntnisse?

Da unsere ideelle Förderung auf Deutsch ist, erwarten wir von unseren Bewerberinnen und Bewerbern, dass sie bereits über gute Deutsch-Kenntnisse verfügen. Auch wenn der geplante Studiengang auf Englisch ist, sollte bei Beginn des Studiums ein Sprachniveau auf der Stufe des Zertifikats Deutsch, d.h. B2 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens" für Sprachen erreicht sein. Die meisten Stipendiatinnen und Stipendiaten legen vor Studienbeginn erfolgreich die DSH-Prüfung ab oder können bereits einen Test-DAF mit hoher Bewertung vorweisen.

 

Kann ich auch eine rein ideelle Förderung erhalten?

Eine rein ideelle Förderung in der Ausländerförderung ist nicht möglich.

 

Kann ich das Exposé meines Dissertationsvorhabens auf Englisch einreichen?

Bitte reichen Sie nach Möglichkeit das Exposé Ihres geplanten Dissertationsvorhabens in deutscher Sprache ein. In Ausnahmefällen können Sie dieses auch in Englisch einreichen – vor allem dann, wenn Sie Ihre Dissertation in englischer Sprache schreiben.

 

In welchen Sprachen dürfen die Gutachten abgefasst sein?

Die Gutachten können in der Originalsprache mit deutscher Übersetzung, auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

 

Ich habe bereits ein Stipendium für meinen Studiengang bzw. für meine Promotion, das jetzt ausläuft. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Nein, wir stellen keine Anschlussfinanzierung zur Verfügung. Anders sieht es aus, falls Sie ein Stipendium für Ihren ersten Studienabschluss – beispielsweise für den Bachelor – hatten und nun eine Unterstützung für den Master- oder das Aufbaustudium bzw. für die Promotion suchen. Dann können Sie sich bewerben.

 

Mein Promotionsvorhaben schließt längere Aufenthalte in einem anderen Land als die Bundesrepublik Deutschland ein. Ist eine Förderung trotzdem möglich?

Auslandsaufenthalte für Forschungszwecke dürfen 25 Prozent der Förderdauer nicht überschreiten, müssen begründet sein und durch ein gesondertes Gutachten des Doktorvaters bzw. der Doktormutter bestätigt werden.

 

Ich habe bereits eine Promotion abgeschlossen, kann ich ein Stipendium für ein zweites Forschungsvorhaben erhalten?

Wir vergeben keine Post-Doc-Stipendien.

 

An welche Adresse soll ich die Bewerbung senden?

Sie haben zum einen die Möglichkeit, sich im Ausland bei den jeweiligen Auslandsbüros um ein Stipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung zu bewerben. Voraussetzung hierfür ist, dass in Ihrem Land bzw. in Ihrer Region in der nächsten Zeit eine Auswahltagung geplant ist. Zum anderen können Sie sich, wenn Sie sich schon in Deutschland aufhalten, für das Auswahlverfahren in der Bundesrepublik direkt bei uns bewerben. Die Bewerbungsfrist für das Auswahlverfahren im Inland endet am 15. Juli (12:00 Uhr) des jeweiligen Jahres.

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