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Garantizado presupuesto para las elecciones en Honduras

de Dr. Rudolf Teuwsen

Noticias semanales de Guatemala, Honduras y El Salvador

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Nur elf Tage, nachdem der Leiter der Sonderstaatsanwaltschaft gegen die Straflosigkeit (Fiscalía Especial Contra la Impunidad, FECI), Juan Francisco Sandoval, aus dem Justizdienst entlassen und den Botschaftern der sog. Geberländer die Staatsanwältin Carla Isidra Valenzuela Elías als dessen Nachfolgerin vorgestellt worden war, hat die Generalstaatsanwältin von Guatemala, Consuelo Porras, die neue Leiterin der FECI schon wieder abberufen und durch Rafael Curruchiche ersetzt. Dem Vernehmen nach soll sich Valenzuela wie schon zuvor Sandoval geweigert haben, die Staatsanwältin Cinthia Monterroso mit den Untersuchungen in fünf wichtigen Verfahren zu betrauen. Monterroso wird des Amtsmissbrauchs und der Vernichtung von Originaldokumenten beschuldigt; außerdem hat die Richterin Erika Aifán ein Untersuchungsverfahren wegen Verfahrensverschleppung gegen sie beantragt. Mit der aufrechten Haltung von Valenzuela hatte Porras offenbar nicht gerechnet, als sie diese an die Spitze der FECI setzte. Der neue Leiter, dem zuvor die Sonderstaatsanwaltschaft für Wahldelikte unterstand, gilt hingegen als der Generalstaatsanwältin treu ergeben. Zudem ist er dadurch aufgefallen, dass er Verstöße gegen das Wahlgesetz von Parteien, die im Kongress den Präsidenten unterstützen, und deren Geldgebern nicht verfolgt hat, obwohl die Beweislage eindeutig ist.
Reaktionen auf diese weitere Personalentscheidung ließen nicht lange auf sich warten. Der Ombudsman von Guatemala, Jordan Rodas, twitterte: „Consuelo Porras toleriert keine unabhängigen Staatsanwälte, sie hat lieber unterwürfige, mit denen sie das Justizsystem untergräbt.“ Das US-Außenministerium äußerte erneut sein mangelndes Vertrauen in die Bereitschaft der Generalstaatsanwältin, die Korruption wirksam zu bekämpfen. Verschiedene indigene Gruppen setzten am Donnerstag und Freitag ihre landesweiten Proteste mit Straßenblockaden fort. Am Donnerstag trafen sich Präsident Alejandro Giammattei und Consuelo Porras zu einem Vieraugengespräch. Über dessen Inhalt ist bislang jedoch nichts bekannt.

Zum ersten Mal wurden in dieser Woche in Guatemala mehr als 4.000 Neuinfektionen mit COVID-19 binnen 24 Stunden registriert, und zwar gleich an zwei Tagen hintereinander. Die Ärztevereinigung hat die Regierung zu drastischen Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Pandemie aufgefordert. Zwar hat sich das Tempo der Impfungen erhöht, dennoch liegt Guatemala im lateinamerikanischen Vergleich mit einem Anteil von nicht einmal drei Prozent komplett Geimpften immer noch auf dem vorletzten Platz (vor Nicaragua). Von den sieben Millionen Dosen Impfstoffs, die im Land angekommen sind, sind fünf Millionen (oder gut 70 Prozent) gespendet, nur zwei Millionen hat die Regierung beschafft.
Konfusion herrscht weiterhin bezüglich des Vertrags mit dem russischen Lieferanten des Impfstoffs Sputnik V. Das Gesundheitsministerium beruft sich auf Vertraulichkeitsklauseln und verweigert immer noch die Veröffentlichung des Kaufvertrags. Der russische Staatsfond hingegen ließ zunächst verlauten, es sollten außer vier Millionen Dosen des genannten Vakzins auch weitere vier Millionen Dosen Sputnik light einer einzelnen Dosis geliefert werden. Später widerrief der Lieferant diese Aussage, aber das guatemaltekische Gesundheitsministerium besteht auf dieser Option. Hintergrund sind weltweite Lieferprobleme der Russen des für die zweite Dosis nötigen Wirkstoffs von Sputnik V. Mit der angekündigten kombinierten Lieferung könnte zwar dieselbe Anzahl von Personen geschützt werden, nämlich acht Millionen, aber die Schutzwirkung der Einmalimpfung gilt als deutlich geringer.

Der Kongress in Honduras hat am Dienstag das Budget zum Kauf des Systems für die Übermittlung der vorläufigen Ergebnisse aus den Wahllokalen an den Nationalen Wahlrat CNE und für die Beschaffung von Tablet-Computern zur Registrierung der Fingerabdrücke der Wählerinnen und Wähler verabschiedet. Insgesamt stehen dem CNE umgerechnet rund 38 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen er nun die Durchführung der Wahlen am 28. November vorantreiben kann. Um die Beschaffung überhaupt noch rechtzeitig zu ermöglichen, hat der Kongress auch den Direktkauf der benötigten Geräte ohne Ausschreibung autorisiert, der nun bis zum 25. August vollzogen sein soll. Gleichzeitig mit dem Beschluss zu den Haushaltsmitteln sind offenbar auch zehn Artikel des Wahlgesetzes geändert worden. Die neue Fassung des Gesetzes ist aber bislang noch nicht veröffentlicht worden. Ungelöst ist jedoch weiterhin das Problem, dass mehr als 1,7 Millionen Wahlberechtigte noch kein neues Personaldokument erhalten haben, das sie aber brauchen, um ihre Stimme abgeben zu können. Der Wahlrat muss sich in den nächsten Wochen auch mit dieser Frage befassen.

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