Gut drei Jahre nach dem letzten Ausbruch des Vulkans Fuego in Guatemala, bei dem am 3. Juni 2018 ganze Dörfer ausgelöscht wurden und mehr als 300 Menschen ums Leben kamen, zeigen sich in dieser Regenzeit gravierende Spätfolgen. Aufgrund der Lavaströme, die sich bei dem Ausbruch entlang der Flanken des Vulkans in Täler und Schluchten ergossen, hat nun der Fluss Pantaleón sein Bett um rund 30 Kilometer ungefähr in westlicher Richtung verlagert. Aufgrund der jahreszeitlich bedingten starken Regenfälle überschwemmt er nun große landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Wasser zerstören Zuckerrohr- und Palmplantagen sowie Reis- und Gemüsefelder. Die zu erwartenden Ernteausfälle gehen in die Millionen, zumal die Regenzeit noch mindestens sechs Wochen andauern wird, und auch der Fluss San Cristóbal, in den der Pantaleón mündet, die Wassermengen nicht mehr aufnehmen kann. Der San Cristóbal seinerseits fließt in den Coyolate und dieser wiederum in den Pazifik. Im Mündungsgebiet des Coyolate sind nun Garnelenfarmen bedroht, die nicht nur den heimischen Markt beliefern, sondern mit ihren Exporten für wichtige Deviseneinnahmen sorgen. In diesem Jahr wird es wohl nicht mehr gelingen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Überschwemmungen in Grenzen zu halten und die wirtschaftlichen Schäden zu minimieren. Die Regierung hat internationale Experten eingeschaltet, die ein Konzept erarbeiten sollen, wie die landwirtschaftlich genutzten Flächen geschützt werden können.
Nachdem der Kongress am vergangenen Montag ein bis Jahresende geltendes Gesetz zum besseren Management der Corona-Pandemie verabschiedet hat, muss in Guatemala nun ein neuer Gesundheitsminister für dessen Umsetzung sorgen, da seine Vorgängerin ihren Rücktritt eingereicht hat. Mit Francisco Coma steht in den zweieinhalb Jahren seit Amtsantritt der Regierung von Präsident Alejandro Giammattei bereits der dritte Minister, wiederum ein Arzt, an der Spitze des Ressorts. Er war zuvor bereits als Vizeminister für die öffentlichen Krankenhäuser zuständig. Der Rücktritt seiner Vorgängerin Amelia Flores ist offenbar nicht politischen, sondern persönlichen Gründen geschuldet. Die Probleme des Ministeriums, die immer noch steigenden Infektionszahlen sowie die Versorgung der Erkrankten in den Griff zu bekommen, entspringen jedoch nicht so sehr Problemen an der Spitze, sondern vielmehr mangelnder Expertise auf allen Ebenen des Hauses, das jahrein jahraus nicht in der Lage ist, das ihm zugeordnete Budget vollständig und effektiv auszugeben. Die mit dem genannten Gesetz verbundenen zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1,8 Milliarden Quetzales, umgerechnet rund 200 Millionen Euro, „fehlen“ daher derzeit eigentlich gar nicht und können vielleicht auch gar nicht eingesetzt werden.
Scheinbar ohne Veranlassung hat der Vorsitzende Richter der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs von Honduras, Rolando Argueta, in den letzten Wochen bei verschiedenen Gelegenheiten die Frage der Auslieferung von Honduranern an andere Staaten thematisiert. Argueta behauptet, da die Verfassung des Landes die Auslieferung nicht regele, müsse diese in einem Gesetz neu geregelt werden. Zwar ist er, jedenfalls bislang, noch nicht so weit gegangen, eine Auslieferung ganz verbieten zu wollen, aber er will, dass im Parlament über Änderungen des bisherigen Verfahrens diskutiert wird. Der Vorsitzende Richter der Verfassungskammer steht Präsident Juan Orlando Hernández sehr nahe, und es kann ausgeschlossen werden, dass er das Thema ohne dessen Billigung auf die politische Agenda gesetzt hat; im Gegenteil, er könnte dazu von Hernández sogar ermutigt worden sein.
Gleich 216 Änderungen an der 274 Artikel umfassenden Verfassung von El Salvador regt eine von Präsident Nayib Bukele eingesetzte Kommission in einem jetzt bekannt gewordenen sogenannten Vorentwurf an. Es sollen 182 Artikel geändert, acht ersetzt, 19 abgeschafft und sieben neue eingeführt werden. Vorgeschlagene werden unter anderem die Einführung von Referenden und Plebisziten sowie eine Abwahl des Präsidenten und eine Verlängerung von dessen Amtszeit von bislang fünf auf sechs Jahre. Kritiker befürchten, dass die Verfassungsänderungen den Weg in ein Ein-Parteien-System ebnen soll, in dem die einzige Partei alle drei Verfassungsorgane beherrscht. Es müssen nun mindestens zehn Abgeordnete das Änderungsvorhaben in die Legislative Versammlung des Landes einbringen. Wenn dort dann 43 (von 84) Mitgliedern dafür stimmen, kann die geänderte Verfassung in der nächsten Legislaturperiode (2024-2027) mit einer Zweidrittelmehrheit des Hauses ratifiziert werden.