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Peter Spahn

Jurist, Minister Dr. jur. 22. Mai 1846 Winkel/Rheingau 31. August 1925 Bad Wildungen

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Spahn hatte wesentlichen Anteil an der Ausarbeitung und Verabschiedung des BGB. Da er von den 1880er Jahren bis zu seinem Tod mit nur kurzen Unterbrechungen sowohl dem Reichstag (seit 1884) als auch dem Preußischen Abgeordnetenhaus bzw. Landtag (seit 1882) angehörte, zählte er, ein Vertreter des rechten Flügels, zu den „Zentrumsveteranen“. Nachdem er 1897–1912 stellvertretender Vorsitzender der Reichstagsfraktion des Zentrums gewesen war, leitete er diese 1912–1917. Das Reichstagspräsidium legte Spahn schon nach zwei Tagen (Februar 1912) nieder, da der zum Vizepräsident gewählte SPD-Abgeordnete Philipp Scheidemann es ablehnte, Repräsentationspflichten auch dem Kaiser gegenüber zu übernehmen. Durch seine berufliche wie politische Tätigkeit in ost- und westdeutschen Gegenden trug er – 1899 Präsident des Katholikentages in Neiße – zum Zusammenhalt ost- und westdeutscher Katholiken bei. Spahn, der Vater von Martin Spahn, ging als erster „Zentrumsminister“ in die Geschichte ein.

Helmut Neubach

Lebenslauf

  • 1866–1869 Jurastudium in Würzburg, Tübingen, Berlin und Marburg
  • 1874–1887 Amtsrichter in Marienburg/Westpreußen
  • 1888–1892 Landrichter in Bonn
  • 1892–1896 Oberlandesgerichtsrat in Posen
  • 1896–1898 Kammergerichtsrat in Berlin
  • 1898-1905 Reichsgerichtsrat in Leipzig
  • 1905–1910 Oberlandesgerichtspräsident in Kiel
  • 1910–1917 Oberlandesgerichtspräsident in Frankfurt/Main
  • 06.08.1917–27.11.1918 preußischer Justizminister.

Veröffentlichungen


Literatur

  • H. Neubach, in: ZGiLB 1 (1973)
  • B. Haunfelder: Reichstagsabgeordnete der Deutschen Zentrumspartei (1999)

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