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Dringlichkeitsdebatte zur Koranverbrennung und wichtige Abstimmungen auf 53. UN-Menschenrechtsrat

von Sarah Ultes

Map of the Month 07/2023

Während einer Dringlichkeitsdebatte des UN-Menschenrechtsrates am 11. und 12. Juli, wurde eine Resolution zur jüngsten Koranverbrennung in Schweden mit 28 Ja- Stimmen, 12 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen angenommen, nachdem Belgien im Namen der EU-Staaten des Rates zur Abstimmung aufgerufen hatte. Pakistan hatte die Resolution im Namen der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIZ) eingebracht. Sie fordert Staaten u.a. auf Gesetze, Politiken und Strafverfolgungsmaßnahmen zu verabschieden und Schritte in Richtung Rechenschaftspflicht zu unternehmen. Die Kritikern verwiesen u.a. auf die hohen Hürden das Recht auf freie Meinungsäußerung mit Art.20(2) des Zivilpakts (ICCPR) zu beschneiden und verwiesen auf den Konsens um Resolution 16/18 von 2011. Generelle Blasphemiegesetze seien mit dem Zivilpakt unvereinbar. Unter den insgesamt 30 verabschiedeten Resolutionen auf dem 53. UN-Menschenrechtsrat fand sich zudem auch ein erneut von China eingebrachter Text zum Recht auf Entwicklung, welcher laut EU einen entwicklungsbasierten Ansatz für Menschenrechte anstelle eines menschenrechtsbasierten Ansatz für Entwicklung verfolge. Der Rat verlängerte zudem das Mandat der Sonderberichterstatterin für Belarus oder des Sonderberichterstatters zu Eritrea. Das OHCHR wurde zudem beauftragt auf jeder Ratssitzung über ihre Arbeit in der Ukraine zu berichten. Auch die Lage in Afghanistan kam zur Sprache. Sie sei die weltweit schlimmste für Frauen und Mädchen, da diese unter geschlechtsspezifischer Verfolgung litten, welches auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit hinauslaufe und sogar als „Gender-Apartheid“ charakterisiert werden könne, so Sonderberichterstatter Bennet. 58 Staaten hatten auf der Junisitzung (im Vgl. zu 73 im März) ein gemeinsames Statement zur Verurteilung der Lage unterzeichnet.

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