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Seminar

Die Kommune gestalten

Eine Einführung in das kommunale Baurecht

Ein Kompaktseminar für alle kommunalpolitisch Aktiven

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Details

Einführung ins kommunale Baurecht

In diesem Kompaktseminar gibt Rechtsanwalt Michael Rohlfing eine Einführung in das kommunale Baurecht und geht dabei nicht nur auf fachliche Inhalte ein, sondern beleuchtet auch Fallstricke, die Gemeinderätinnen und -räte kennen müssen, um sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen. 

Das Seminar richtet sich an Personen, die in der Kommunalpolitik aktiv sind oder aus sonstigen Gründen ein gesteigertes Interesse an Kommunalpoltik haben. 

 

Die Teilnahmegebühr beträgt 15€ pro Person, ermäßigt 10€. Im Tagungsbeitrag enthalten ist ein Mittagessen im Restaurant "La Commedia" in Stuttgart. 

 

Den zeitlichen Ablauf des Programms finden Sie unten in der rechten Spalte.

Programm

Seminarinhalte

 

Einführung in das kommunale Baurecht

 

1.       Block 1: Einführung

1.1      Funktion und Stellung des Gemeinderatsmitglieds nach der Gemeindeordnung bei baurechtlichen Angelegenheiten

1.2      Strafrechtliche, öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Risiken der Ausübung des Amtes eines Gemeinderatsmitglieds bei baurechtlichen Angelegenheiten

 

2.       Block 2: Bauplanungsrecht

2.1     Das Einvernehmen (§ 36 BauGB)

2.2     Die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 + Abs. 3 BauGB)

2.3     Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (§ 12 BauGB, § 30 Abs. 2 BauGB)

2.4     Ausnahmen, Befreiungen und sonstige Abweichungen (§ 31 BauGB, BauNVO)

2.5     Die Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB)

2.6     Die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB)

2.7     Die Zulässigkeit von Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplans (§ 33 BauGB)

2.8     Die Veränderungssperre (§ 14 BauGB)

2.9     Die Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB)

2.10   Der Baunachbarrechtsschutz (§ 113 VwGO)

2.11   Die Aufstellung eines Bebauungsplans (§§ 1 ff. BauGB)

 

3.       Block 3: Landesbauordnungsrecht

3.1     Die kommunale Anhörung (§ 53 Abs. 3 LBO)

3.2     Örtliche Bauvorschriften (§ 74 LBO)

 

4.       Block 4: Baunebenrecht

 

5.       Block 5: Umsetzungsmöglichkeiten der gemeinderätlichen Befugnisse in der Praxis

5.1     Bewirken der Einberufung von Gemeinderatssitzungen (§ 34 Abs. 1 GemO)

5.2     Herbeiführung der Aufnahme von Verhandlungsgegenständen auf die Tagesordnung (§ 34 Abs. 1 GemO)

5.3     Eigene Beschlussvorschläge zu Tagesordnungspunkten (§§ 36, 37 GemO)

5.4     Rechtsrat durch die Kommunalverwaltung

5.5     Beteiligung der Kommunalaufsicht (§§ 118 ff. GemO)

5.6.    Erlangung weiterer Informationen zur Rechts- und Sachlage

5.6     Informations- und Auskunftsrechte, Unterrichtungspflicht (§ 24 Abs. 3 + 4 GemO, § 43 Abs. 5 GemO)

5.7     Der Kommunalverfassungsstreit

 

6.       Block 6: Fragen

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Veranstaltungsort

KAS Landesbüro Stuttgart
Lange Str. 51,
70174 Stuttgart
Deutschland

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