Warum bleibt Strom teuer, obwohl Wind und Sonne fast nichts kosten? Angesichts hoher Energiepreise und einer großen Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wird diese Frage für die Energiewende immer drängender, und sie ist längst zu einer Existenzfrage für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands geworden. Die hiesigen Anlagen können aus Wind oder Sonne Strom für 4 bis 9 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) bereitstellen und sind damit die günstigsten Kraftwerkstechnologien überhaupt – günstiger als jedes neue Kohle- oder Gaskraftwerk.[1] Dennoch zahlen Haushalte im Jahr 2026 im Durchschnitt rund 37 ct/kWh.[2]
Die Preisbildung beginnt am Großhandelsmarkt; dort gibt das teuerste noch benötigte, meist mit Gas betriebene Kraftwerk den Ausschlag. Die niedrigen Kosten von Wind und Sonne spiegeln sich deshalb nicht unmittelbar auf der Rechnung der Verbraucher wider. Hinzu kommen zahlreiche Aufschläge wie Abgaben, Umlagen, Steuern, CO2-Preise und vor allem die Netzentgelte, die zu einem immer größeren Kostenfaktor geworden sind. Folglich haben sich die infrastrukturelle Grundlage der Energiewende und die daraus folgenden systemischen Kosten zu einer ökonomischen und politischen Bürde für ihren eigenen Fortgang entwickelt.
Wie gewaltig diese Kosten insgesamt sind, zeigt sich erst im Vergleich. Der Bruttoinvestitionsbedarf für die Energiewende wird sich auf eine Größenordnung von 113 bis 316 Milliarden Euro im Jahr 2035 belaufen.[3] Damit reicht sie an große gegenwärtige Ausgabenbereiche wie Gesundheit (rund 538 Milliarden Euro in 2024)[4] oder öffentliche Bildung (rund 200 Milliarden Euro in 2024) heran.[5]
Diese Lasten treffen den Bundeshaushalt, die privaten Haushalte und die Industrie. Der Versuch, durch Subventionen eine Entlastung zu schaffen, kann nur eine zeitweilige Überbrückung sein. Die Energiewende steht somit vor einer grundlegenden ökonomischen Neuordnung. Wie diese ausgestaltet wird, entscheidet mit darüber, ob die Energiekosten hierzulande zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen oder eine Belastung bleiben.
Neujustierung der Energiewende
Die Bundesregierung hat zahlreiche energiepolitische Reformpakete auf den Weg gebracht und bereitet derzeit weitere vor, darunter das Kraftwerkssicherheitsgesetz, das Gebäudemodernisierungsgesetz, die Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom sowie die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Wie weitreichend diese Gesetze sind, zeigt sich bereits daran, dass die entsprechenden Debatten die Fachkreise längst verlassen und die breite Öffentlichkeit erreicht haben. Intensiv diskutiert wird etwa die Frage, ob ein Land nach Kohle- und Kernkraftausstieg Milliarden in neue Gaskraftwerke investieren sollte. Kritiker fürchten fossile Abhängigkeiten, Befürworter verweisen auf die Absicherung der Versorgung bei Dunkelflauten und darauf, dass die geplanten Kraftwerke bereits wasserstofffähig ausgelegt werden und damit weitere Schritte bei der künftigen Energiewende darstellen. Die eigentliche Kostenfrage lautet daher nicht, ob Versorgungssicherheit etwas kostet, sondern ob ein Verzicht darauf nicht am Ende ungleich teurer werden könnte.
Ferner wird kontrovers diskutiert, wie viel staatliche Vorgaben den Verbrauchern in „ihren Heizungskellern“ zumutbar sind. Statt der alten 65-Prozent-Regel (ursprünglich aus dem Gebäudeenergiegesetz [GEG]), die besagte, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden musste, soll die sogenannte Biotreppe zu einer schrittweisen Umstellung auf klimafreundliche Brennstoffe führen. Neue Öl- und Gasheizungen müssen demnach ab 2029 zunehmend mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden; bis 2040 sollen es rund 60 Prozent sein. Das politische Instrument der Biotreppe soll den Verbrauchern die Wahlfreiheit zurückgeben. Es drohen allerdings neue Kosten, denn klimaneutrale Brennstoffe sind knapp, und der Betrieb von Ölund Gasheizungen könnte durch steigende Netzentgelte und CO2-Preise künftig deutlich teurer werden.
Eine weitere Reformdebatte kreist um die Frage, wer die Systemkosten trägt und wann die Erneuerbaren reif genug sind, ohne staatliche Subventionen zu bestehen. Bislang tragen vor allem die Verbraucher die Netzkosten, obwohl große Wind- und Solarparks das Netz durch ihre unregelmäßige Einspeisung erheblich belasten. Neue, dynamische Entgelte sollen die Stromerzeuger künftig beteiligen. Darüber hinaus wird diskutiert, die Einspeisevergütungen für kleine, längst rentable Anlagen zu streichen und den weiteren Zubau von Wind- und Solaranlagen an den Netzausbau zu koppeln. So unterschiedlich diese Eingriffe sind, ihre Stoßrichtung ist dieselbe: Kosten dorthin zu verlagern, wo diese entstehen. Investoren sehen dies allerdings anders, denn die neuen Entgelte könnten die knappen Renditen von Wind-, Solar- und Speicherprojekten schmälern und so den Ausbau ausbremsen.
So vielgestaltig die Reformfelder erscheinen, sie folgen klaren Grundsätzen: weniger Subventionen, mehr Wahlfreiheit, verursachergerechte Kosten und mehr Verlässlichkeit. Damit erweisen sich die Reformen nicht als Abkehr von der Energiewende, sondern als eine ordnungspolitisch ausgewogene Neujustierung.
Lastenverschiebung und gesellschaftliche Akzeptanz
Damit dieser Ansatz trägt, bedarf es öffentlicher Akzeptanz, die sich angesichts der umfassenden Veränderungen nicht ohne Weiteres herstellen lässt. Jeder der die Reformen begründenden Leitbegriffe beinhaltet eine Lastenverschiebung: Wahlfreiheit überträgt Risiko auf den Einzelnen, Verursachergerechtigkeit kann Investitionen bremsen, der Subventionsverzicht setzt einen fairen Markt voraus, den es in dieser Form jedoch nicht gibt. Wer Kosten senken will, entscheidet mit darüber, wer sie trägt – der Verbraucher, der Erzeuger oder der Steuerzahler.
Am politisch-kommunikativen Umgang mit dieser Verteilungsfrage wird sich die Reform ebenso messen lassen müssen wie an ihrer Effizienz.
Entscheidend ist auch die Frage, wie die Reformen wirken. Sie bremsen zwar die Kostendynamik und schaffen damit die Voraussetzungen für eine bezahlbarere Energiewende. Gedämpfte Systemkosten bedeuten aber noch keinen niedrigeren Endpreis, denn steigende CO2-Preise oder wachsende Gas-Netzentgelte könnten der Entlastung entgegenwirken.
Sollten die Reformen allein den Kostenanstieg dämpfen, müssten sie nur ein erster Schritt sein, denn ein Industrieland, das mit Regionen konkurriert, in denen Energie strukturell günstiger ist, braucht wettbewerbsfähige Energiepreise, die Investitionen anziehen und Arbeitsplätze sichern. Grundlegend dafür ist ein Energiemarkt, in dem sich sinkende Systemkosten als sinkende Preise niederschlagen. Die jetzigen Reformen sind damit kein Endpunkt, sondern der erste, notwendige Schritt eines längeren Weges. Doch selbst wettbewerbsfähige Preise sind nur dann von Dauer, wenn sie den Erschütterungen der Weltmärkte standhalten.
Importierte Unsicherheit
Die Debatte um wettbewerbsfähige Energiepreise erfordert ein Verständnis von den Importrisiken fossiler Energieträger. Die Blockade der Straße von Hormus, über die ein großer Teil des weltweit geförderten Öls und erhebliche Mengen verflüssigten Erdgases transportiert werden, hat die Gas- und Ölpreise stark verteuert. Dass dieser Effekt einsetzt, obwohl Europa nur einen geringen Teil seiner Einfuhren über diese Meerenge bezieht, ist darauf zurückzuführen, dass sich der Öl- und Gaspreis am Weltmarkt bildet und dadurch auf alle Abnehmer durchschlägt.
Die Verwerfungen der globalen Energiemärkte sind nicht konjunkturelle Ausreißer, sondern systembedingt, weil ihre Ursache in der Abhängigkeit selbst liegt. Daran ändert die Rückkehr Venezuelas oder gegebenenfalls auch des Irans auf den Ölmarkt nichts. Mehr Anbieter senken den Preis allenfalls vorübergehend.
Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine 2022 haben strategische Reserven, diversifizierte Importe und ein höherer Anteil erneuerbarer Energien Europa widerstandsfähiger gemacht. Die Blockade der Straße von Hormus traf den Kontinent deshalb weniger hart als asiatische Länder.