Ein scharfer Ton hat sich in die deutsche Sozialstaatsdebatte eingeschlichen. So wischt Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) Zweifel an der Finanzierbarkeit des Systems mit „Bullshit“ weg. Als „Klugscheißer“ düpiert der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Frank Werneke, jene, die fordern, in Deutschland müsse mehr gearbeitet werden. DGB-Chefin Yasmin Fahimi stempelt Reformvorschläge der Arbeitgeber zur „Giftliste“ des Sozialabbaus. Und gemeinsam warnten die Gewerkschaften jüngst: „Die Angriffe der Union und der Arbeitgeber auf den Sozialstaat und die Beschäftigten werden immer unverschämter. Wir fordern einen Stopp dieser Kahlschlag-Debatten.“ Diese gefährdeten die Demokratie.
Die drastische Wortwahl zeigt, wie verhakt die Debatte ist. Doch die Fakten sprechen eine ebenso klare Sprache. Danach sind Reformen zur Sicherung der finanziellen Tragfähigkeit des Sozialsystems unausweichlich und dringend. Denn was lange absehbar war, wird nun Realität: Die Babyboomer gehen tatsächlich in Rente, wie auch in der Beschäftigungsstatistik ablesbar ist. Bei der Vorlage der Arbeitsmarktzahlen für Februar 2026 wurden die abstrakten Warnungen der Fachleute vor massiven Verlust der Arbeitskraft der geburtenstarken Jahrgänge konkret. Zuwächse bei der Beschäftigung habe es zuletzt nur noch durch Angehörige von Staaten außerhalb der Europäischen Union gegeben, sagte die Vorstandsvorsitzende der Agentur für Arbeit, Andrea Nahles. Die Beschäftigung deutscher Staatsangehöriger sinke vor allem altersbedingt kräftig. „Es liegt ganz einfach daran, dass die Babyboomer jetzt auch wirklich in Rente gehen“, betonte Nahles.
Fachleute sehen eine Trendumkehr. Nach zwei Dekaden fast ununterbrochenem Zuwachs auf nahezu 46 Millionen scheint die Zahl der Erwerbstätigen ihren Höhepunkt überschritten zu haben und sinkt – nicht nur konjunkturell, sondern auch demografisch bedingt. Geschätzt steht dem Arbeitsmarkt durch den Ruhestand der Babyboomer, die Mitte der 1950erbis Ende der 1960er-Jahre geboren wurden, in den nächsten fünf Jahren der größte Abfluss von Arbeitskräften bevor – darunter viele Fachkräfte. Das Problem fasste die Frankfurter Allgemeine Zeitung im Februar 2025 so zusammen: „16 Millionen Versicherte erreichen in den kommenden zehn Jahren den Ruhestand und sind dann nicht mehr Geber, sondern Nehmer im System. Ihnen stehen aber absehbar nur etwa zwölf Millionen junge Menschen gegenüber, die bis dahin ins Berufsleben eintreten und zu neuen Zahlern werden können.“ Soll der Wohlstand, an dem die soziale Sicherung hängt, nicht schrumpfen, muss jetzt gegengesteuert werden. Notwendig ist neben qualifizierter Zuwanderung vor allem die Ausschöpfung eigener Ressourcen durch bessere Nutzung des heimischen Arbeitskräftepotenzials (etwa längere Arbeitszeiten) und höhere Produktivität.
Belastungsgrenze durch Sozialabgaben längst überschritten
Deutschlands Bevölkerung schrumpft dabei womöglich stärker als bisher erwartet. Das Dresdner Ifo-Institut hat unlängst neue Daten aus dem Zensus 2022 ausgewertet. War bislang bis 2030 sogar eine leicht wachsende Bevölkerung erwartet worden, schrumpft sie nun wohl bereits; 2070 könnte das Land zehn Prozent weniger Einwohner haben, bisher galt ein Prozent als wahrscheinlich. Solche, auf heutigen Fakten basierenden Szenarien als Schwarzmalerei abzutun, wäre verantwortungslos. Sie sind eine weitere Aufforderung zum Handeln, derer es eigentlich nicht mehr bedürfen sollte. Denn Einnahmen und Ausgaben der Sozialversicherungen sind schon seit Längerem nur noch mit Mühe zur Deckung zu bringen. Die Belastung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch Sozialabgaben steigt. Die Beitragssätze der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung summieren sich inzwischen für Kinderlose auf fast 43 Prozent des Bruttolohns (bis zur Bemessungsgrenze), Eltern kommen durch Kinderrabatt etwas günstiger weg.
Die lange politisch anerkannte Belastungsobergrenze von 40 Prozent ist damit weit überschritten. Wissenschaftliche Prognosen sagen Beiträge von mehr als 46 Prozent am Ende dieser Wahlperiode voraus, bis 2035 könnten sie fast 50 Prozent erreichen. Anders als die letzte Große Koalition unter Angela Merkel erwähnt die aktuelle Bundesregierung im Koalitionsvertrag die 40 Prozent nicht mehr. Lediglich mit Blick auf die Gesundheits- und Pflegeversicherung findet sich dort das Ziel, „die Finanzsituation zu stabilisieren und eine weitere Belastung für die Beitragszahlerinnen und -zahler zu vermeiden“. Hier ist der Handlungsbedarf inzwischen besonders groß.
Weil die lohnabhängigen Beiträge bei Weitem nicht reichen, um die Ausgaben zu decken, stabilisiert der Bund die Sozialkassen durch hohe Steuerzuschüsse und Darlehen. Die Rentenversicherung, mit Ausgaben von 420 Milliarden Euro die größte Sozialversicherung, ist mit Abstand der größte Kostenblock im Bundeshaushalt: An der Finanzierung der Renten beteiligen sich die Steuerzahler mit rund 117 Milliarden Euro. Die Krankenversicherung erhält jährlich 14,5 Milliarden Euro Zuschuss, dazu zinslose Darlehen, die auch die Pflegekassen stützen.
Noch kein Wachstums- und Beschäftigungsschub absehbar
Selbst die lange finanziell stabile Arbeitslosenversicherung ist in ein Defizit gerutscht, da die schlechte Wirtschaftslage auf die Beschäftigung durchschlägt. Auch für 2026 erwartet die Bundesagentur für Arbeit ein Minus. Ein starker Wachstums- und Beschäftigungsschub, der die Finanzen der Sozialkassen durch höhere Einnahmen und niedrigere Ausgaben verbessern würde, zeichnet sich trotz hoher schuldenfinanzierter staatlicher Investitionen in Bau und Verteidigung nicht ab.
Ebenso angespannt ist der Bundeshaushalt – ungeachtet der enormen Lockerung der Schuldenbremse, die Union und SPD noch mithilfe des alten Bundestags durchgesetzt haben. Forderungen nach mehr Zuschüssen an die Gesundheits- und Pflegeversicherung kann der Finanzminister kaum nachgeben, obwohl sie teils gut begründet sind. Denn für die Krankenkosten der fünf Millionen Bürgergeldbezieher kommen überwiegend die Beitragszahler auf, nicht die Steuerzahler, wie es bei einer „versicherungsfremden“ Leistung notwendig wäre. In Rede stehen zehn Milliarden Euro, die die Krankenkassen nun gerichtlich einklagen.
Über die Dringlichkeit von Reformen, die die Kosten der sozialen Sicherung in der alternden Gesellschaft für die Jüngeren wirtschaftlich verkraftbar machen, sollte es also keine Diskussion mehr geben. Die Bundesregierung bestreitet die Reformnotwendigkeit auch nicht, allerdings zeugt ihr Vorgehen weder von Einsicht noch von Eile. Da die Koalitionspartner unterschiedlicher Meinung sind, was zu tun wäre, wurden erst einmal Kommissionen eingesetzt. Mit ihrem umstrittenen ersten Rentenpaket, Rentenpaket, beschlossen vom Deutschen Bundestag am 5. Dezember 2025, hat die Koalition zudem die Rentenausgaben bis 2040 um weitere rund 200 Milliarden Euro erhöht. Das macht die Aufgabe der hinterher berufenen Rentenkommission fast unmöglich, zügig Vorschläge zur Sicherung der Rentenfinanzen vorzulegen.
Die Ergebnisse der Pflegekommission bestätigen bereits, was zu befürchten war: Klare Orientierung bringen paritätisch oder politisch besetzte Kommissionen nicht. Die Bund-Länder-Pflegearbeitsgruppe regt vor allem an, Leistungen zu verbessern, statt Kosten zu dämpfen. Um die steigende Deckungslücke zu schließen, fordert sie Bundeszuschüsse. Auch hält sie die Stärkung des (zuletzt unregelmäßig aufgefüllten) Pflegevorsorgefonds für nötig, dessen Kapitalerträge später bei der Finanzierung der Pflege helfen sollen. Dazu müsse es aber in der Ansparphase höhere Einnahmen geben, angeregt wird eine „Solidarabgabe“ der geburtenstarken Jahrgänge.
Keine Kommission kann der Bundesregierung die Arbeit abnehmen, die harten Verteilungsfragen zu entscheiden. Gerade bei dem Thema Rente mangelt es ohnehin nicht an Erkenntnissen, wie der „Generationenvertrag“ durch einen gerechteren Lastenausgleich zwischen Jung und Alt zu sichern wäre. Anfang dieses Jahrtausends haben zwei Bundesregierungen Weitblick bewiesen mit mutigen Reformen, die die Tragfähigkeit des Systems stark verbesserten: Rot-Grün unter Gerhard Schröder mit der Riester-Rente und der Wiedereinführung eines Demografiefaktors als Nachhaltigkeitsfaktor und Angela Merkels erste Große Koalition mit der Anhebung des gesetzlichen Rentenbeginns von 65 auf 67 Jahre. Beide folgten der Einsicht, dass Sparmaßnahmen in der Rente zum Vertrauensschutz einen langen Vorlauf brauchen. Weil es im Alter schwer ist, rentendämpfende Eingriffe noch auszugleichen, sollten Reformen in der Phase ansetzen, in der die Rentenansprüche erworben werden. Dann können Menschen Vorsorge und Lebenspläne rechtzeitig umstellen. Die Rente mit 67 ist ein Musterbeispiel: Beschlossen bereits 2007, ist die stufenweise Anpassung erst Ende 2030 abgeschlossen.
Eine neue Gewichtung der drei Säulen der Alterssicherung hatte zuvor die Regierung Schröder eingeleitet. Sie führte im Gegenzug zu einer planmäßigen Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus die kapitalgedeckte, geförderte Riester-Rente ein, um private Vorsorge zu stärken – auf freiwilliger Basis. Der Aufwand für die private Vorsorge fließt in die Rentenformel ein und dämpft die Rentenerhöhungen ebenso wie der Nachhaltigkeitsfaktor. Seither gilt: Das Sozialstaatsziel der Lebensstandardsicherung im Alter wird nicht mehr über die Umlagerente allein erfüllt, sondern nur in Kombination mit einer Zusatzvorsorge.
In der öffentlichen Debatte wird das leider bis heute ausgeblendet – auch weil die Riester-Rente wegen teurer Kapitalgarantien und enger Anlagemöglichkeiten nicht so erfolgreich war wie erhofft. Statt hier nachzubessern, konzentrierte sich die Rentenpolitik vom zweiten Kabinett Merkel an wieder darauf, die Leistungen und damit das Gewicht der Säule der gesetzlichen Rente erheblich auszuweiten: Mit der Mütterrente, der abschlagsfreien Frührente für sehr langjährig Versicherte (Rente mit 63) und einer starken Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten wurden Klientelgruppen gezielt bessergestellt, während die jüngst beschlossene weitere Stilllegung des Nachhaltigkeitsfaktors bis 2031 allen Rentnern nutzt – zulasten der Beitrags- und Steuerzahler.
Bundeskanzler stellt Kurskorrektur in Aussicht
Der Ökonom Axel Börsch-Supan fällt über die Rentenpolitik nach 2010 ein vernichtendes Urteil: Eine neue Rentenreform wäre heute gar nicht nötig, man müsse eigentlich nur zum gesetzlichen Zustand von damals zurückkehren. „Die Rente war gut aufgestellt nach der 2002 eingesetzten ‚Rürup-Kommission‘“ und der anschließenden Rente mit 67, sagte der Rentenfachmann der Süddeutschen Zeitung.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) stellt immerhin eine Kurskorrektur in Aussicht. Eine große Reform der Alterssicherung werde der gesetzlichen Rente eine weniger tragende Rolle zuweisen. „Die gesetzliche Rentenversicherung wird bleiben, aber sie wird nur ein Baustein eines neuen Gesamtversorgungsniveaus werden, in dem die private Altersvorsorge und die betriebliche Altersversorgung eine wesentlich größere Rolle spielen werden als bisher“, sagte Merz auf dem Neujahrsempfang der Deutschen Börse am 2. Februar 2026. Damit. Damit öffnet er die Chance für eine weniger einseitig auf Leistungen der gesetzlichen Renten fokussierte Politik, wie sie einst schon von Rot-Grün eingeleitet wurde.
Soll das noch in dieser Wahlperiode gelingen, müsste sich die Regierung jetzt darauf konzentrieren und ablenkende Debatten wie die Einbeziehung der Beamten in die Rentenkasse meiden. Dieser Vorstoß von Arbeitsministerin Bas führt weg vom Kern der Reformaufgabe: Dämpfung der Ausgaben für die gesetzlichen Renten und Stärkung kapitalgedeckter Vorsorge. Für eine tragfähigere Finanzierung der gesetzlichen Renten bringt der höchst streitanfällige, rechtlich und technisch zudem schwierige Wechsel der Staatsdiener in die Rente nichts, wie 2020 im Gutachten einer Rentenkommission, die Bas‘ Vorgänger Hubertus Heil eingesetzt hatte, nachzulesen ist. Die Finger von diesem politischen Kraftakt zu lassen, bedeutet nicht, Beamten und Pensionären keinen Beitrag zur Stabilisierung der Pensionslasten abzufordern.
Bausteine für eine Alterssicherungsreform
Die wichtigsten Bausteine für eine große Alterssicherungsreform liegen auf der Hand: Um die Rentenkasse zu entlasten, muss erstens der gesetzliche Rentenbeginn weiter hinausgeschoben werden. Wenigstens ein Teil des erwarteten Anstiegs der durchschnittlichen Lebenserwartung sollte regulär zur Erwerbsphase gehören – statt längeres Arbeiten steuerlich zu subventionieren. Wer früher geht, muss versicherungsmathematisch korrekte Abschläge akzeptieren. Um die 21 Millionen Bestandsrentner ebenfalls an den demografischen Lasten zu beteiligen, muss zweitens der Nachhaltigkeitsfaktor wieder greifen, der den Anstieg der Renten dämpft, wenn das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern ungünstiger wird.
Drittens braucht es für eine ergänzende private (und betriebliche) kapitalgedeckte Vorsorge einen einfachen, renditeorientierten gesetzlichen Rahmen – eventuell auch ein Obligatorium. Die bis jetzt bekannt gewordenen Pläne springen zu kurz.
Die Bundesregierung muss sich und den Bürgern klarmachen: Abgabendämpfende Sozialreformen sind jetzt unausweichlich, soll die Modernisierung der Wirtschaft und des Landes trotz der ungünstigen Demografie gelingen. Neue Dynamik wird es nur geben, wenn sich Leistung und Risikobereitschaft wieder stärker lohnen. Wer „mehr Netto vom Brutto“ fordert, muss mutige Reformen unterstützen.
Heike Göbel, geboren 1959 in Leverkusen, verantwortliche Redakteurin für Wirtschaftspolitik der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.