Asset-Herausgeber

von Markus Hilgert

Die neue „Kontaktstelle für Sammlungs­gut aus kolonialen Kontexten in Deutschland“

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Mit dem zunehmenden Einfluss postkolonialer Ansätze insbesondere in den Kulturwissenschaften seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs hat auch die gesellschaftliche und politische Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit in Deutschland und anderen Staaten an Bedeutung gewonnen. Ein wichtiger Bereich dieser Aufarbeitung ist die Beantwortung der Frage, wie ein verantwortungsvoller Umgang mit menschlichen Überresten und Kulturgut gestaltet werden kann, die als Ergebnis formaler Kolonialherrschaften in Sammlungen in Deutschland gelangt sind. Dies betrifft nicht nur das Sammlungsgut, das mit formalen Kolonialherrschaften des Deutschen Reiches in Zusammenhang steht, sondern auch Sammlungsgut aus Gebieten, die von anderen Staaten kolonisiert wurden. Die kulturpolitisch Verantwortlichen des Bundes und der Länder sowie die kommunalen Spitzenverbände haben in den vergangenen zwei Jahren eine langfristig angelegte Strategie zur Bewältigung dieser Herausforderung entwickelt und erste Schritte zu ihrer Umsetzung unternommen. Strukturelles Herzstück dieser Strategie ist die „Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland“, die am 1. August 2020 ihre Arbeit an der von der Ländergemeinschaft finanzierten Kulturstiftung der Länder aufgenommen hat.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode nimmt an mehreren Stellen auf die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte, die „zum demokratischen Grundkonsens in Deutschland“ gehört, und den Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten Bezug. Von besonderer Bedeutung ist die Ankündigung, „die Aufarbeitung der Provenienzen von Kulturgut aus kolonialem Erbe in Museen und Sammlungen […] mit einem eigenen Schwerpunkt“ zu fördern. Vor diesem Hintergrund haben sich die Staatsministerin des Bundes für Kultur und Medien, die Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale Kulturpolitik, die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder sowie die kommunalen Spitzenverbände am 13. März 2019 auf „Erste Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“1 verständigt („Erste Eckpunkte“). In der Präambel wird folgende weitreichende Zielsetzung formuliert: „Wir wollen in engem Austausch mit den Herkunftsstaaten und den betroffenen Herkunftsgesellschaften verantwortungsvoll mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten umgehen. Wir wollen dabei die Voraussetzungen für Rückführungen von menschlichen Überresten und für Rückführungen von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten schaffen, deren Aneignung in rechtlich und/oder ethisch heute nicht mehr vertretbarer Weise erfolgte. Wir werden gemeinsam mit den betroffenen Einrichtungen Rückführungsverfahren mit der erforderlichen Dringlichkeit und Sensibilität behandeln.“

Mit Blick auf die Realisierung dieser Ziele heißt es in den „Ersten Eckpunkten“: „Insbesondere Menschen und Institutionen aus den Herkunftsstaaten und den betroffenen Herkunftsgesellschaften werden wir die Möglichkeit eröffnen, sich über Bestände von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland zu informieren und konkrete Beratung, auch hinsichtlich möglicher Rückführungen und Kooperationen, zu erhalten. Um den Zugang zu diesen Informationen deutlich zu erleichtern und zu verbessern, werden wir einen Vorschlag zur Errichtung und Ausgestaltung einer Anlaufstelle erarbeiten.“

Beim 11. Kulturpolitischen Spitzengespräch am 16. Oktober 2019 wurde das „Konzept für die Errichtung und Ausgestaltung einer Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland“2 verabschiedet und die Einrichtung der Kontaktstelle beschlossen. Der Leitgedanke war, insbesondere für Personen und Institutionen aus Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften eine zentrale erste Anlaufstelle zu schaffen, die einen erleichterten Zugang zu Informationen über Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland sowie über sammlungsbewahrende Einrichtungen und ihre Träger, allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen, Strukturen und Zuständigkeiten eröffnen soll.

Darüber hinaus unterstützt die Kontaktstelle die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland“ bei der Konkretisierung und Weiterentwicklung der in den „Ersten Eckpunkten“ festgelegten sechs Handlungsfelder. Bei diesen Handlungsfeldern handelt es sich um „Transparenz und Dokumentation“, „Provenienzforschung“, „Präsentation und Vermittlung“, „Rückführung“, „Kulturaustausch, internationale Kooperationen“ und „Wissenschaft und Forschung“.

Zwar fungiert die Kulturstiftung der Länder als administrativer und organisatorischer Träger der Kontaktstelle. Doch haben Institutionen beziehungsweise Organisationen aus den Bereichen der für die „Ersten Eckpunkte“ politisch Verantwortlichen einen Verbund mit ihr gebildet, um die jeweilige Expertise in die Arbeit der Kontaktstelle einbringen zu können. Zu diesem Verbund gehören neben der Kulturstiftung der Länder die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanzierte Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste, die vom Auswärtigen Amt geplante und finanzierte Agentur für Internationale Museumskooperation sowie die kommunalen Spitzenverbände.

 

Transparenz und Dokumentation

 

Eine entscheidende Hürde im Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland besteht darin, dass es derzeit keine zuverlässigen Schätzungen zu Umfang und Zusammensetzung der entsprechenden Sammlungsbestände gibt. Unklar ist auch, wie hoch der Anteil derjenigen menschlichen Überreste und Kulturgüter ist, die noch inventarisiert werden müssen. Beide Faktoren beeinflussen maßgeblich, welcher Zeit- und Mittelaufwand in den nächsten Jahren und Jahrzehnten betrieben werden muss, um lediglich die Grundlagen für einen langfristigen, verantwortungsvollen Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland als Teil der Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte zu schaffen. Schließlich hängt die Möglichkeit von Rückführungsersuchen zunächst von der Kenntnis ab, welche menschlichen Überreste und Kulturgüter sich überhaupt in Deutschland befinden. Mit Blick auf das Handlungsfeld „Transparenz und Dokumentation“ stellen die „Ersten Eckpunkte“ daher fest: „Voraussetzung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten und die damit verbundene Aufarbeitung ist größtmögliche Transparenz, denn Transparenz ermöglicht weltweite Teilhabe. Für eine umfassende Aufarbeitung der Herkunftsgeschichte von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten ist es erforderlich, entsprechendes Sammlungsgut, das sich in Deutschland befindet, zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Durch die Veröffentlichung der entsprechenden Bestände wird ein Diskurs mit Herkunftsstaaten und den betroffenen Herkunftsgesellschaften über diese möglich sein. Wir erkennen daher die Bedeutung der Inventarisierung und Digitalisierung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten an und prüfen Handlungsoptionen zur Unterstützung von Einrichtungen, die derartiges Sammlungsgut bewahren.“

 

Projekt mit Modellcharakter

 

Bereits beim 13. Kulturpolitischen Spitzengespräch am 14. Oktober 2020 haben Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände eine „Drei-Wege-Strategie“ für die Erfassung und digitale Veröffentlichung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland verabredet, die einen nationalen Rahmen für die erstmalige umfassende Dokumentation entsprechender Sammlungsgüter darstellt. Der wesentliche Vorteil dieser Strategie liegt darin, trotz der Größe und Komplexität der Herausforderung zeitnah und kontinuierlich Ergebnisse zu erzielen, ohne dabei die mittel- und langfristig zu bearbeitenden Aufgaben aus dem Blick zu verlieren.

In vergleichsweise kurzer Zeit haben sich die kulturpolitisch Verantwortlichen in Deutschland auf gesamtstaatlich verbindliche Leitlinien zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten verständigt und die strukturellen Voraussetzungen für ihre Implementierung geschaffen. Dabei wurde bewusst ein ganzheitlicher Ansatz gewählt, der die anstehenden Aufgaben in ihrer gesamten Bandbreite – von der umfassenden Dokumentation der entsprechenden Sammlungsbestände bis hin zu ihrer Präsentation in Museen – in den Blick nimmt. Dass in diesem Zusammenhang ein eindeutiges Bekenntnis zu „größtmöglicher Transparenz“ abgegeben wurde und bereits erste Schritte auf dem Weg zur Herstellung dieser Transparenz auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen unternommen werden konnten, zeigt, wie stark der politische Konsens in dieser Frage und die gemeinsame Handlungsfähigkeit der kulturpolitisch Verantwortlichen in Deutschland ist. Dieser politische Konsens ist ein Glücksfall und verleiht der deutschen Initiative Modellcharakter. In den kommenden Jahren wird es darauf ankommen, diese Initiative nicht nur mit ähnlichen Bestrebungen auf internationaler Ebene zu vernetzen, sondern insbesondere die Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften stärker als bisher in die begonnenen Prozesse einzubeziehen. Die Aufarbeitung unserer gemeinsamen, schmerzhaften Kolonialgeschichte kann nur gemeinsam gelingen.

 

Markus Hilgert, geboren 1969 in Koblenz, Altorientalist, Kulturmanager und Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder, Berlin.

 

1 Kultusministerkonferenz: Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, 13.03.2019, www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/eckpunkte-zum-umgang-mit-sammlungsgutaus-kolonialen-kontexten.html  [letzter  Zugriff:  16.11.2020].

2 Kultusministerkonferenz: Konzept für die Errichtung und Ausgestaltung einer Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland, 16.10.2019, www.kmk.org/fileadmin/ Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2019/2019-10-16_Konzept_Sammlungsgut_aus_kolonialen_ Kontexten_oeffentlich.pdf [letzter Zugriff: 16.11.2020].

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