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RAF-Flugblätter 1974

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(Bild: Sabine Widmaier)

In dem Flugblatt-Bestand Gerd Langguths (PDF-Download >>) befanden sich die beigefügten Fundstücke. Es handelt sich hierbei um eine Flugblattsammlung der Roten Armee Fraktion (RAF), die im September 1974 entstanden ist. Zu diesem Zeitpunkt saßen einige RAF-Mitglieder seit rund zwei Jahren im Gefängnis. Darunter war vornehmlich die so genannte erste Generation der RAF, zu denen unter anderem Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin, Holger Meins und Jan-Carl Raspe zählten. Der Verhaftung vorausgegangen waren diverse Waffenbeschaffungen, Banküberfälle und Bombenanschläge. Die Gefangenen wurden anfänglich in unterschiedlichen städtischen Gefängnissen untergebracht. Um sich trotz „Isolationshaft“ verständigen zu können, entwickelte Gudrun Ensslin ein Informationssystem, bei dem – in Anlehnung an den Klassiker „Moby Dick“ von Herman Melville – die RAF-Mitglieder jeweils einen Decknamen erhielten. Durch die damals noch unkontrollierte Verteidigerpost konnten somit Nachrichten von den Anwälten an die Inhaftierten verteilt werden. Mit Hilfe dieses Systems verständigten sich die Gefangenen ab Frühjahr 1973. Auch war es für die Gefangenen möglich, sich Bücher aus Bibliotheken zusenden zu lassen. Diese Informations- und Kommunikationsoptionen wurden genutzt, um sich für die Stadtguerilla weiter fortzubilden, Absprachen zu treffen und Texte zu verfassen.

Am 27. August 1974 wurde Ulrike Meinhof vorübergehend von Stuttgart-Stammheim nach Berlin verlegt. Sie saß mit Horst Mahler und Hans-Jürgen Becker auf der Anklagebank im Prozess, der die Befreiung Andreas Baaders aus der Inhaftierung 1970 untersuchte.

Während des Prozesses hielt sie eine Rede, in der sie sowohl die Ziele der RAF erläuterte, als auch den dritten Hungerstreik der Gefangenen ankündigte. Nach ihrer Verurteilung zu acht Jahren Freiheitsstrafe wurde Meinhof Ende November 1974 wieder nach Stammheim verlegt, denn am 2. Oktober 1974 war vom Generalbundesanwalt offiziell Mordanklage in vier Fällen und versuchter Mord in 54 Fällen gegen die oben genannten fünf Kernmitglieder der Gruppe erhoben worden. Auch Baader, Ensslin und Raspe waren in Stammheim inhaftiert.

Lediglich Meins befand sich aufgrund der zwei Hungerstreiks im Jahr 1973 und dem dritten Hungerstreik in einer solch gesundheitlich schlechten Verfassung, dass eine Verlegung von Wittlich nach Stuttgart nicht mehr möglich war. Meins starb am 9. November 1974 an den Folgen des Hungerstreiks.

Baader, Ensslin und Raspe wurden am 28. April 1977 vom Oberlandesgericht Stuttgart zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Meinhofs Verurteilung blieb aus, da sie Selbstmord begangen hatte und am 9. Mai 1976 tot in ihrer Zelle aufgefunden worden war.

Jürgen Nielsen-Sikora

Quelle: KAS/ACDP, 01-365-128/2

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