Frühe Jahre
Anton Sabel wurde am 15. Oktober 1902 in Neuwied geboren. Er war Sohn eines katholischen Arbeiters und besuchte die Volksschule. Anschließend absolvierte Sabel eine Schreinerlehre und durchwanderte als Handwerksgeselle fünf Jahre lang Deutschland, Österreich, die Schweiz und Italien. In den Jahren der Weimarer Republik engagierte er sich im Zentralverband christlicher Holzarbeiter und war Mitglied der Zentrumspartei. 1926 wurde er hauptamtlicher Bezirksleiter und Landesjugendleiter der Christlichen Gewerkschaften in Hessen und Hessen-Nassau. Nachdem die Christlichen Gewerkschaften 1933 durch die Nationalsozialisten verboten worden waren, wechselte er als Fürsorger zur Caritas. In Frankfurt am Main leitete er den Caritas-Holzplatz, auf dem arbeitslose Männer Brennholz für bedürftige Haushalte verarbeiteten. 1941 wurde Sabel zur Wehrmacht eingezogen und geriet gegen Ende des Krieges in alliierte Gefangenschaft, aus der er aber bereits 1945 entlassen wurde.
Karriere in der Bundesrepublik
Nach Kriegsende wurde Anton Sabel mit der Leitung des Fuldaer Arbeitsamtes betraut. Er gehörte zu den Mitbegründern der CDU in Hessen und wurde 1949 im Wahlkreis Fulda mit 43 Prozent der Stimmen direkt in den ersten Deutschen Bundestag gewählt. Bei der Bundestagswahl 1953 gewann er seinen Wahlkreis mit 53,4 Prozent der Erststimmen erneut. Er erzielte damit jeweils das beste Erststimmenergebnis aller hessischen Bundestagsabgeordneten. Während seiner Zeit als MdB hatte Sabel den Vorsitz des Ausschusses für Arbeit inne. In dieser Funktion war er unter anderem an der Ausarbeitung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes (1951) und des Betriebsverfassungsgesetzes (1952) beteiligt.
Zur Bundestagswahl 1957 kandidierte Sabel nicht erneut. Stattdessen trat er zum 16. September des Jahres die Nachfolge von Julius Scheuble als Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung an. Sabel leitete die heute unter dem Namen Bundesagentur für Arbeit bekannte Behörde bis 1968.
Während seiner Amtszeit fiel die Arbeitslosenquote in der Bundesrepublik Deutschland auf unter 0,5 Prozent. Damit war Vollbeschäftigung erreicht. Weil angesichts dessen viel Geld in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde, aber kaum Leistungen ausgezahlt werden mussten, sammelte die Behörde umfangreiche finanzielle Rücklagen an, die von Zeitgenossen sprichwörtlich als „Sabel-Turm“ bezeichnet wurden. Besagter „Turm“ war bereits 1961 5,4 Milliarden DM hoch und wuchs bis 1967 auf die für damalige Verhältnisse gewaltige Summe von 6,7 Milliarden DM an. Angesichts dessen beschloss die Bundesregierung die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auf 1,3 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, bei gleichzeitiger Erweiterung ihrer Leistungen. Im Dezember 1959 wurde beispielsweise das Schlechtwettergeld für Bauarbeiter eingeführt. Sabel rechtfertigte den Fortbestand seines "Turms" derweil mit dem Hinweis, umfangreiche finanzielle Rücklagen seien notwendig, um sicherzustellen, dass die Arbeitslosenversicherung auch im Fall eines zeitweisen Anstiegs der Arbeitslosigkeit auf mehr als 5 Prozent defizitfrei bleiben könne . Solche Vorsorge tat die Wochenzeitung Die Zeit noch 1966 als unnötig ab. Sabels Annahme, dass die Arbeitslosenquote in der Bundesrepublik einmal auf 5 Prozent steigen könne, sei „völlig unrealistisch“ und „nur aus unbewältigten Erinnerungen an die Weltwirtschaftskrise von 1931 erklärbar“. Schließlich liege die Arbeitslosenquote bereits seit fünf Jahren unter 0,5 Prozent. Bereits im Oktober 1965 hatte Die Zeit verkündet: „Konjunkturforscher sehen auf absehbare Zeit keine Wolken auftauchen, die die Sonne, die über der Wirtschaft lacht, dauerhaft verdunkeln könnten.“ Tatsächlich erwies sich nicht Sabels Vorsicht, sondern derartiger Optimismus als unbegründet: Bereits 1967 stieg die Arbeitslosenquote in der Bundesrepublik wieder auf 2,1 Prozent. Als Reaktion weitete die Bundesanstalt ihre Ausgaben erheblich aus. Der „Sabel-Turm“ begann zu schrumpfen. Im Jahr 1975 stieg die Arbeitslosenquote in der Bundesrepublik schließlich auf 4,7 Prozent an. Das zehn Jahre zuvor von den „Konjunkturforschern“ für ausgeschlossen gehaltene Szenario war entsprechend eingetreten und vom „Sabel-Turm“ bald nichts mehr übrig.
Als Reaktion auf das Erreichen der Vollbeschäftigung leitete die CDU-geführte Bundesregierung trotz anfänglicher Bedenken von Gewerkschaften und SPD während Sabels Amtszeit die Anwerbung ausländischer Gastarbeiter im großen Stil ein. Bereits vor Sabels Amtsantritt war 1955 ein erstes Anwerbeabkommen mit Italien abgeschlossen worden. Bis 1968 folgten weitere Abkommen mit Spanien, Griechenland, der Türkei, Marokko, Südkorea, Portugal, Tunesien und Jugoslawien. Für die praktische Umsetzung dieser Abkommen war die Bundesanstalt zuständig. Sie war dafür verantwortlich den Bedarf an ausländischen Arbeitskräften zu ermitteln und an ihre eigens eingerichteten Auslandsdienststellen weiterzuleiten, die vor Ort passende Arbeitskräfte auswählten und ihre Reise nach Deutschland organisierten. In diesem Zusammenhang wird häufig aus einer Stellungnahme Sabels, die dieser im Zuge der regierungsinternen Diskussion um das Anwerbeabkommen mit der Türkei 1961 abgab, zitiert. Darin erklärte Sabel, dass ein Anwerbeabkommen mit der Türkei aus arbeitsmarktpolitischer Sicht „in keiner Weise“ nötig sei, da man den vorhandenen Arbeitskräftebedarf durch die bestehenden Anwerbeabkommen abdecken könne. Allerdings könne er nicht beurteilen „wie weit sich die Bundesregierung einem etwaigen solchen Vorschlag der türkischen Regierung verschließen kann, da die Türkei ihre Aufnahme in die EWG beantragt hat und als NATO-Partner eine nicht unbedeutende politische Stellung einnimmt“. Sabels Äußerung zeigt exemplarisch, dass die Anwerbepolitik der Bundesrepublik nicht nur arbeitsmarktpolitisch, sondern auch außenpolitisch motiviert war. Aus ihr sollte allerdings nicht geschlossen werden, dass Sabel die Anwerbung ausländischer Gastarbeiter allgemein für unnötig gehalten habe. Prinzipiell befürwortete er diese auch aus beschäftigungspolitischer Sicht sehr wohl. Noch 1966 legte Sabel seine grundsätzliche Einschätzung der Lage auf dem westdeutschen Arbeitsmarkt unmissverständlich dar: „Im Augenblick kann man sicher mit einer weiteren Produktionsausweitung rechnen, die durch die technische Fortentwicklung nicht allein, d.h. ohne zusätzlichen Ansatz von Arbeitskräften zu meistern ist. Arbeitskraftreserven sind im eigenen Land kaum noch vorhanden. So müssen Reserven aus anderen Ländern nutzbar gemacht werden.“
1968 ging Sabel in den Ruhestand. Für seine Verdienste wurde er mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.
Anton Sabel verstarb am 5. Januar 1983 in Fulda.
Lebenslauf
- 15. Oktober 1902 geboren in Neuwied
- vor 1933 Mitglied der Zentrumspartei
- 1926–1933 Bezirksleiter, Landesjugendleiter der Christlichen Gewerkschaften in Hessen
- 1933 Entlassung aus politischen Gründen
- 1933-1941 Fürsorger bei der Caritas in Frankfurt am Main
- 1941-1945 Kriegsteilnahme und Gefangenschaft
- 1945 als Oberregierungsrat Leiter des Arbeitsamtes Fulda, Mitgründer der CDU Hessen
- 1949-1957 Mitglied des Bundestages für den Wahlkreis Fulda; Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Arbeit
- 1957-1968 Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
- 5. Januar 1983 verstorben in Fulda
Auszeichnungen:
1956 Großes Verdienstkreuz mit Stern, 1967 mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland