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Vereinigungen und Sonderorganisationen

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Eine historische Besonderheit der CDU ist, dass ihre gesellschaftlichen Interessen durch Vereinigungen und Sonderorganisationen repräsentiert werden. Deren Aufgabe ist es, innerhalb des breiten Spektrums der Volkspartei bestimmte Gruppen anzusprechen, ihnen ein eigenes Diskussions- und Willensbildungsforum zu bieten und ihre Interessen zu organisieren. Hier haben ferner Bürger die Möglichkeit, ohne Parteimitgliedschaft Kontakte zur CDU aufzubauen.

Erstmalige Erwähnung fanden die Sonderorganisationen bereits im ersten Statut vom 20. Oktober 1950. Eine detaillierte Auflistung erfolgte noch nicht. Dies änderte sich mit verschiedenen Satzungsänderungen. Im Lauf der Zeit folgen Umbenennungen, Erweiterungen und Zusammenlegungen. 

 

Gemäß dem CDU-Statut vom 09.09.2022 hat die Partei acht Vereinigungen:
 

1. Junge Union Deutschlands (JU),

2. Frauen-Union der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (FU)

3. Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA)

4. Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV)

5. Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT)

6. Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung in der CDU/CSU (OMV)

– Union der Vertriebenen und Flüchtlinge 

7. Senioren-Union der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (SU)

8. Evangelischer Arbeitskreis der CDU/CSU (EAK)

 

Sonderorganisationen gemäß dem CDU-Statut vom 09.09.2022 sind: 

1. Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS)

2. Lesben und Schwule in der Union (LSU)

 

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