Es war eigentlich erwartet worden, dass der durch eine bilaterale Vereinbarung zwischen den beiden Staaten aus dem Jahre 2009 geschaffene Schiedsgerichtshof das Ergebnis des Schiedsgerichtsverfahrens noch in diesem Jahr verkünden sollte; nach den Abhörvorwürfen der letzten Woche muss davon ausgegangen werden, dass es zu einer solchen Veröffentlichung nicht mehr kommen wird. Fünf Jahre nach Unterzeichnung der Schiedsgerichtsvereinbarung und dreieinhalb Jahre nach Aufnahme der Verhandlungen am 13. April 2012 muss eine solche Entwicklung dieses Verfahrens alle jene enttäuschen, die sich davon einen beispielgebenden Prozess zur Lösung der zahlreichen Grenzstreitigkeiten in der Region versprochen hatten.
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