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Veranstaltungsberichte

Gewährleistung und Durchsetzung der Medienfreiheit in Europa

Erste Tagung der Art. 10 EMRK-Arbeitsgruppe

In zahlreichen Ländern Ost- und Südosteuropas bestehen nach wie vor erhebliche Defizite bei den gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung und Sicherung der Medienfreiheit.

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Die in Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierte Meinungs- und Medienfreiheit ist in Europa nicht durchgehend gewährleistet. Zur nachhaltigen Verbesserung der Situation wird eine transnationale Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich zunächst aus Medienrechtlern und –experten der Europa-Universität Viadrina (Frankfurt/Oder, Deutschland), der Universität Pecs (Ungarn), der Universität Sofia (Bulgarien) sowie der Universität Belgrad (Serbien) zusammensetzt.

Ziel der Arbeit des neuen Netzwerkes ist die umfassende Gewährleistung der Medienfreiheit gemäß Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), insbesondere in den Ländern Ost- und Südosteuropas.

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