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Nazaha-Projekt untersucht die Transparenz in der Palästinensischen Autonomiebehörde

Die Verbesserung der Transparenz und die Stärkung von „Good Governance“ - dieses sind die Ziele des Nazaha-Projektes, das von der Konrad-Adenauer-Stiftung gemeinsam mit ihrem palästinensischen Partner AMAN (Coalition for Accountability and Integrity) ins Leben gerufen wurde. Im Rahmen dieses Projektes sind vier Berichte erschienen, welche sich mit einigen relevanten Problembereichen innerhalb der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) auseinandersetzen und Verbesserungsvorschläge darlegen.

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Der erste Bericht, „Privilegien für PA Mitarbeiter“, informiert über die Zuteilung von Ressourcen durch die PA an ihre Angestellten. Der Bericht konstatiert einige Fälle klarer Fehlverwendung solcher Ressourcen. So kommen Mitarbeitern der PA häufig in den Genuss von Privilegien, welche sich nicht an den tatsächlichen Erfordernissen ihrer Arbeit orientieren, sondern vielmehr an der Höhe ihres öffentlichen Status. Zu diesen Begünstigungen zählen beispielsweise Regierungsfahrzeuge und Mobiltelefone. Das eigentliche Problem liegt jedoch darin, dass die Bereitstellung solcher Mittel keinerlei Vorschriften oder Prüfungsverfahren unterliegt, was einer missbräuchlichen und eigennützigen Verwendung Tür und Tor öffnet. Der Bericht spricht sich daher für ein Gesetz aus, welches die Benutzung, den Erwerb sowie die Verteilung solcher Güter einer klaren rechtlichen Regulation unterwerfe. Somit könne z.B. das Führen von Privatgesprächen mit dem Diensthandy eingeschränkt sowie die missbräuchliche Verwendung von Benzingutscheinen verhindert werden.

Der zweite Bericht widmet sich der Palästinensischen Wasserbehörde, ihrer Arbeitsweise sowie der Zusammenarbeit mit der PA. Die Wasserbehörde unterliegt der Kontrolle diverser Organe innerhalb der PA, weshalb es in diesem Bereich keinen Mangel an Vorschriften gibt. Das Problem ist vielmehr, dass die vorhandenen Vorschriften nicht ausreichend befolgt werden. Zu den Empfehlungen des Berichtes in diesem Bereich gehören u.a. die Trennung zwischen den politischen und den ausführenden Autoritäten der Wasserbehörde, der Erlass von Gesetzen zur genauen Regelung der Arbeitsweise, die Einführung eines einheitlichen Preissystems sowie die Verbesserung der Transparenz durch die Weitergabe von Sitzungsprotokollen an den Präsidenten der PA. Zusätzlich weist der Bericht darauf hin, dass die Verhandlungsbefugnis mit Israel über die Wasserproblematik auschließlich bei dem Präsidenten liegen dürfe.

Der dritte Bericht befasst sich mit der externen finanziellen Unterstützung für Verwaltungen auf kommunaler Ebene und weist auf Probleme auch in diesem Bereich hin. Das Vorhandensein vieler verschiedener Kanäle, durch welche die Mittel derzeit verteilt werden, erschwert die Überprüfung durch die PA erheblich. Notwendig, so der Bericht, sei ein rechtlicher Rahmen, der die Verteilung von Zuschüssen und finanzieller Unterstützung regele und die PA unter eine effizientere Kontrolle stelle. Weiterhin sollten die Spender ausschließlich an die nationalen Gesetze und Regeln gebunden sein und nicht, was finanzielle Hilfsleistungen angeht, direkt mit den kommunalen Institutionen verhandeln. Um Konflikte zwischen den Institutionen zu vermeiden, müsse daher die "Entwicklungs- und Kredit Stiftung" als alleinig verantwortliche Körperschaft für externe Unterstützung gelten und anerkannt werden. Die Konrad-Adenauer-Stiftung setzt sich durch ihre Kooperation mit dem Institute for Community Partnership (ICP) in Bethlehem bereits seit mehreren Jahren durch Fortbildungskurse für kommunale Entscheidungsträger für die Stärkung von „Good Governance“ auf lokaler Ebene ein.

Der letzte Bericht beleuchtet die Praxis von Ausschreibungen im Regierungssektor. Aufgrund der Tatsache, dass es in der Pälastinensischen Autonomiebehörde zwei umfassende Gesetze gibt, welche die Vergabepraxis von Regierungszuschüssen regeln, kommt es immer wieder zu rechtlichen Konflikten. Die Empfehlung des Berichts lautet daher, diese beiden Gesetze zusammenzufassen und damit bestehende Widersprüche und Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. Die Vereinheitlichung sich (teilweise) widerprechender Gesetze wird seit einiger Zeit vom KAS Partner Institute of Law (IOL) im Rahmen der Legislative Support Unit vorangetrieben. Des Weiteren sollten Vergünstigungen im Vorhinein geplant und im jährlichen Budget berücksichtigt werden. Ankäufe sollten außerdem, soweit dies möglich sei, zwischen mehreren Firmen aufgeteilt werden. Zu guter Letzt sollten Fristen eingehalten und eine ordnungsgemäße Überprüfung gewährleistet werden.

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