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Veranstaltungsberichte

Workshop zur Umsetzung der Vorabkonsultation von Indigenen Völkern Costa Ricas

von Bernardo Ponce
Am 15. Und 16. Mai 2017 fand der von dem Präsidentschaftsvizeministerium gemein mit der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) durchgeführte Workshop zur Umsetzung der Vorabkonsultation von Indigenen Völkern Costa Ricas in San José, Costa Rica statt.

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Am 15. Und 16. Mai 2017 fand der von dem Präsidentschaftsvizeministerium gemein mit der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) durchgeführte Workshop zur Umsetzung der Vorabkonsultation von Indigenen Völkern Costa Ricas in San José, Costa Rica statt.

Ziel des Workshops war es, die Umsetzung des Mechanismus der Vorabkonsultation Indigener Völker auf Grundlage von Empfehlungen des Expertenrats zur Vorabkonsultation (CECP) strategisch zu entwerfen und zu stärken. Zu dem Gremium zählten ExpertInnen aus Bolivien, Brasilien, Kolumbien, Kanada, Guatemala und Panama sowie TeilnehmerInnen aus Institutionen, Akademien und Organisationen Costa Ricas.

Die VertreterInnen des Präsidentschaftsvizeministeriums stellten den Gesetzesentwurf “Genereller Mechanismus der Anhörung der Indigenen Völker” (April 2017), welcher 29 Artikel beinhaltet, vor. Anschließend bezogen die Experten des CECP sowie die weiteren VertreterInnen von Institutionen, Organisationen sowie aus dem akademischen Sektor Costa Ricas Stellung und sprachen dabei Empfehlungen aus, die sich auf fünf Hauptthemen fokussierten; i) Struktur der Anhörung und des Gesetzesentwurfs; ii) Involvierte Personen und Institutionen, iii) Zielrichtung der Anhörung, iv) Anhörungsantrag, v) Verantwortungsverteilung.

Der Zweck dieser Empfehlungen diente der Verbesserung des Gesetzesentwurfs, um das Instrument der Anhörung zu verfeinern. Mehrheitlich zielten die Empfehlungen auf die methodologische Struktur des Gesetzes ab mit der Forderung nach präziseren Definitionen, einer Verbesserung des strukturell-methodologischen Mechanismus, der Aufstellung von Grenzen der Anhörung, der Definition von interinstitutionellen Koordinationsprozessen sowie der Evaluierung.

Unter dem Aspekt des Anhörungsmechanismus muss ferner zwischen der Anhörung als solcher und einer öffentlichen Beteiligung differenziert werden. Entsprechende Räume, Themen und Posten sollen geschaffen werden, sodass sich eine tatsächliche sowie nachhaltige Selbstregulierung auf lange Sicht einstellen kann.

Ein Aspekt, dem die Experten enorme Bedeutung zuwiesen ist die Tatsache, dass der Gesetzesentwurf keine Beteiligung des Privatsektors vorsieht, welcher aber in direkter Verbindung zu den Projekten, die in den Kommunen vorangetrieben werden könnten, stehen und deshalb in den Prozess einbezogen werden müssen.

Die Vorträge und das Knowhow der ExpertInnen stellen eine große Chance für Costa Rica dar, um aus den Lektionen und Prozesses der anderen drei Länder hinsichtlich des Anhörungsmechanismus zu lernen.

Trotz des unterschiedlichen sozialen, wirtschaftlichen, geografischen sowie politischen Kontext in den jeweiligen Ländern kann die Regierung Costa Ricas das Wissen und die Erfahrungen der dieser Länder des Kontinents übertragen und somit einen angepassten und bedachtsamen Prozess des Anhörungsmechanismus in Gang setzen.

Kanada fungiert gleich in mehreren Hinsichten als Vorreiter; insbesondere die institutionelle Struktur, die guten Kommunikationswege sowie Koordinations- und Planungsstrategien, die das Land im Rahmen eines optimalen Anhörungsprozess für den entsprechenden Fall entwickelt hat, lassen sich übernehmen.

Von Kolumbien kann man lernen, dass die Definitionen und Strukturen präziser und genauer gestaltet sein müssen, wie sich auch aus den Expertenempfehlungen ableiten lässt. In Anbetracht der Erfahrung Kolumbiens auf diesem Gebiet, kann die Regierung Zukunftsanalysen sowie Strategien für verschiedene Szenarien während der Anhörungsumsetzung berücksichtigen.

Letztlich dient Brasilien als Beispiel dafür, dass auch kontextuelle Risiken sowie problematische Situationen hinsichtlich der Institutionalisierung auftreten können. Diese könnten Costa Rica auch unterlaufen, falls kein angepasster, legitimer Prozess jenseits von rein nationalen Vorstellungen verschiedener Akteure etabliert wird.

Die Vorträge Kanadas, Kolumbiens sowie Brasiliens können Costa Rica als wertvolle Lernlektionen, positive als auch negative, zugutekommen. Auf diese Weise kann die Wiederholung von bereits gemachten Fehlern vermieden werden und die Empfehlungen als Grundlage für die Umsetzung im nationalen Kontext dienen. Somit boten die ExpertInnen einen Fahrplan für die Anwendung des Anhörungsmechanismus an, welcher als Ausgangspunkt für die Verbesserung des Gesetzesentwurfs angesehen werden kann, um eine politische Kultur der Kurzsichtigkeit zu überwinden.

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Dr. Georg Dufner

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