Zellulosefabrik am Río Uruguay muss nicht abgerissen werden
Am 20. April 2010 wurde das langersehnte Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag in der Rechtssache Argentinien gegen Uruguay wegen der auf uruguayischem Staatsgebiet errichteten und in Betrieb genommenen Zellulosefabrik Orion am Río Uruguay verkündet. Der IGH befand, dass Uruguay ein bilaterales Abkommen mit Argentinien verletzt habe, indem es Argentinien nicht vorher über das Bauvorhaben informierte, wies jedoch Vorwürfe Argentiniens als nicht bewiesen zurück, wonach die Zellulosefabrik den Fluss und die Umwelt erheblich belaste.
Nico berät Technologieunternehmen in Rechtsstreitigkeiten u.a. rund um Fragen des geistigen Eigentums. Wir sprechen mit ihm über Legal Tech und den Zugang zum Recht in Europa.
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