Die Veranstaltung bot den obersten Gerichten Brasiliens (Oberstes Bundesgericht (STF), Oberster Justizgerichtshof (STJ) und Oberster Arbeitsgerichtshof (STT) und dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte (IAGMR) Raum zum Dialog und Austausch bezüglich der Möglichkeiten zur Stärkung der Menschenrechte in Brasilien.
Der sogenannte „control de convencionalidad“, die Überprüfung des brasilianischen Rechts auf ihre Vereinbarkeit mit der Amerikanischen Konvention für Menschenrechte (AMRK) durch Richter und andere Vertreter des Staates, erfolgte in der Vergangenheit in Brasilien noch deutlich weniger als in anderen lateinamerikanischen Staaten. War die Rezeption der Rechtsprechung des IAGMR durch die Obergerichte in Brasilien in der Vergangenheit als eher gering zu bezeichnen, so ist in den letzten Jahren eine deutliche Verbesserung der Rezeption zu verzeichnen, für die Dialogveranstaltungen wie diejenigen am 31. März Voraussetzung waren und sind.
Deshalb war es als großer Erfolg zu verzeichnen, dass sich an diesem Tag in den Räumen des STJ mehr als 1500 Zuhörer zusammen fanden, um den Ausführungen von u.a. Cármen Lúcia Antunes, Präsidentin des STJ, Roberto Caldas, Präsident des IAGMR, Sérgio García Ramírez, ehemaliger Präsident des IAGMR und Gründungsvater der „control de convencionalidad“ und Luis López Guerra, Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Werten und Praktiken bezüglich Menschenrechtsfragen zuzuhören. Daneben nahmen ca. 40 weitere Oberste Richter und Rechtsprofessoren an den Diskussionen teil.