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Gesetze und Entscheidungen

Übersetzung ins Arabische: Pressemitteilung der COVID-19 Entscheidung (BVerfG)

Pressemitteilung Nr. 101/2021 vom 30. November 2021, Beschluss vom 19. November 2021

Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“)

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Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. November 2021 (101/2021) fasst den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2021 (Az.: 1 BvR 781/21, 1 BvR 889/21, 1 BvR 860/21, 1 BvR 854/21, 1 BvR 820/21, 1 BvR 805/21, 1 BvR 798/21) zusammen. Der Beschluss beschäftigt sich mit den äußerst umstrittenen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Rahmen der COVID-Gesetzgebung, der Bundesnotbremse. Viele hatten dagegen in Deutschland protestiert, die Verhältnismäßigkeit wurde allseits diskutiert. Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerden allesamt zurück – und schreibt gleich zu Beginn der Pressemitteilung:

„Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers. Dieses diente in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen. Die Maßnahmen griffen allerdings in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte ein. Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßnahmen anhand der allgemein für sämtliche mit Grundrechtseingriffen verbundenen Gesetze geltenden verfassungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Danach waren die hier zu beurteilenden Kontakt- und selbst die Ausgangsbeschränkungen in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere waren sie trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig.“

Ob der Relevanz der Pandemie für alle Länder weltweit haben wir uns entschieden, die Presseerklärung ins Arabische zu übersetzen. 

Anbei finden Sie den Link zur offiziellen Webseite des BVerfG.

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Salam Al-Zahran

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Über diese Reihe

Förderung der Verfassungsrechtsvergleichung

 

In den letzten zwanzig Jahren, insbesondere als Folge der Volksaufstände in der Region im Jahr 2011, wurden in den Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas die mit der Verfassungsprüfung betrauten Institutionen - seien es Verfassungsgerichte, Verfassungsräte, Oberste Gerichtshöfe oder Hohe Gerichte - reformiert (z. B. in Tunesien, Marokko und Jordanien). Einige wurden zum ersten Mal eingerichtet (z. B. Bahrain 2002, Irak 2004 oder Saudi-Arabien 2009), andere erhielten neue Zuständigkeiten und es wurden neue Verfahren eingeführt. Diese Entwicklungen deuten darauf hin, dass das Bewusstsein für die Bedeutung der verfassungsrechtlichen Überprüfung als Instrument der gerichtlichen Kontrolle wächst. Im Zuge des Verfassungsaufbaus und der Reform der Verfassungsgerichte ist die Verfassungsrechtsvergleichung zu einem immer wichtigeren Thema geworden.

 

Im vergangenen halben Jahrhundert hat der deutsche Nachkriegs-Verfassungsstaat international Ansehen erlangt. Die Grundlage der wirtschaftlichen, politischen und sozialen Entwicklung Deutschlands ist seine Verfassungsordnung. Das Bundesverfassungsgericht hat seither eine fundamentale Rolle bei den Bemühungen des Landes um eine stabile und ausgewogene Staatsordnung und bei der Wahrung der Verfassung, ihrer Grundsätze und der in ihr verbrieften Rechte des Einzelnen gespielt. In den mehr als 70 Jahren seiner Rechtsprechung hat es den verfassungsrechtlichen Rahmen Deutschlands kontinuierlich angewandt, interpretiert und weiterentwickelt.

 

Die 2019 initiierte Reihe des Rechtsstaatsprogramms Naher Osten & Nordafrika hat sich zum Ziel gesetzt, verfassungsrechtliche Konzepte vorzustellen, die für die (positive) Entwicklung des deutschen Rechtsstaates von grundlegender Bedeutung waren. Um dem wachsenden Interesse junger arabischsprachiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Region an der Verfassungsrechtsvergleichung Rechnung zu tragen, hat sich das Rechtsstaatsprogramm Naher Osten & Nordafrika entschlossen, ergänzend dazu eine Reihe ausgewählter Werke zum deutschen Verfassungsrecht in arabischer Übersetzung zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichungen laden dazu ein, bestehende Konzepte und Lösungen, die zur Beantwortung bestimmter Fragen entwickelt wurden, zu untersuchen, zu vergleichen und zu diskutieren.

 

Beirut, 2019; von Anja Schoeller-Schletter (Überarbeitung: 2023)

Prof. Dr. Hans-Jörg Dietsche
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Leiter Rechtsstaatsprogramm Naher Osten und Nordafrika
HansJoerg.Dietsche@kas.de +961 1 385 094 | + 961 1 712 039 59

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