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Gesetze und Entscheidungen

Übersetzung ins Arabische: Die Klimaschutzentscheidung des BVerfG

Beschluss: Klimaschutzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 -1 BvR 2656/18

Mit Beschluss vom 24. März 2021 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (KSG) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.

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Die Klimaschutzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 2656/18) hat in Deutschland viel Aufmerksamkeit bekommen. Denn es entschied, dass das deutsche Klimaschutzgesetz aus 2019 in Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Es würden ausreichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab dem Jahr 2031 fehlen, der Gesetzgeber habe die Klimalast zulasten jüngerer Generationen verschoben und diese nicht ausreichend bedacht. Sie seien deshalb in ihren Freiheitsrechten verletzt, da eine viel erheblichere Emissionsminderungspflicht auf diese Generation nach 2030 zukommen würde.

So schreibt das Bundesverfassungsgericht: "Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind". Es bedürfe „Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität". An diesen fehle es bisher.

Doch der Klimaschutz ist kein nationales Thema, sondern ein internationales. Auch in den Regionen des Nahen Ostens und Nordafrika schenken die Regierungen dem Klimaschutz immer mehr Beachtung, die Notwendigkeit einer Veränderung ist allen längst bewusst. Weil das Thema auch die Justiz hier mehr und mehr beschäftigen wird, war es uns ein Anliegen den Beschluss vom 24. März 2021 ins Arabische zu übersetzen und ihn Interessierten zukommen zu lassen. Denn nur gemeinsam können wir den Klimawandel und die Erderwärmung stoppen, länder- und sprachenübergreifend. Sie finden ihn - in deutscher und englischer Sprache - HIER.

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Kontakt

Salam Al-Zahran

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Projektkoordinatorin
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Über diese Reihe

Förderung der Verfassungsrechtsvergleichung

 

In den letzten zwanzig Jahren, insbesondere als Folge der Volksaufstände in der Region im Jahr 2011, wurden in den Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas die mit der Verfassungsprüfung betrauten Institutionen - seien es Verfassungsgerichte, Verfassungsräte, Oberste Gerichtshöfe oder Hohe Gerichte - reformiert (z. B. in Tunesien, Marokko und Jordanien). Einige wurden zum ersten Mal eingerichtet (z. B. Bahrain 2002, Irak 2004 oder Saudi-Arabien 2009), andere erhielten neue Zuständigkeiten und es wurden neue Verfahren eingeführt. Diese Entwicklungen deuten darauf hin, dass das Bewusstsein für die Bedeutung der verfassungsrechtlichen Überprüfung als Instrument der gerichtlichen Kontrolle wächst. Im Zuge des Verfassungsaufbaus und der Reform der Verfassungsgerichte ist die Verfassungsrechtsvergleichung zu einem immer wichtigeren Thema geworden.

 

Im vergangenen halben Jahrhundert hat der deutsche Nachkriegs-Verfassungsstaat international Ansehen erlangt. Die Grundlage der wirtschaftlichen, politischen und sozialen Entwicklung Deutschlands ist seine Verfassungsordnung. Das Bundesverfassungsgericht hat seither eine fundamentale Rolle bei den Bemühungen des Landes um eine stabile und ausgewogene Staatsordnung und bei der Wahrung der Verfassung, ihrer Grundsätze und der in ihr verbrieften Rechte des Einzelnen gespielt. In den mehr als 70 Jahren seiner Rechtsprechung hat es den verfassungsrechtlichen Rahmen Deutschlands kontinuierlich angewandt, interpretiert und weiterentwickelt.

 

Die 2019 initiierte Reihe des Rechtsstaatsprogramms Naher Osten & Nordafrika hat sich zum Ziel gesetzt, verfassungsrechtliche Konzepte vorzustellen, die für die (positive) Entwicklung des deutschen Rechtsstaates von grundlegender Bedeutung waren. Um dem wachsenden Interesse junger arabischsprachiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Region an der Verfassungsrechtsvergleichung Rechnung zu tragen, hat sich das Rechtsstaatsprogramm Naher Osten & Nordafrika entschlossen, ergänzend dazu eine Reihe ausgewählter Werke zum deutschen Verfassungsrecht in arabischer Übersetzung zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichungen laden dazu ein, bestehende Konzepte und Lösungen, die zur Beantwortung bestimmter Fragen entwickelt wurden, zu untersuchen, zu vergleichen und zu diskutieren.

 

Beirut, 2019; von Anja Schoeller-Schletter (Überarbeitung: 2023)

Prof. Dr. Hans-Jörg Dietsche
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Leiter Rechtsstaatsprogramm Naher Osten und Nordafrika
HansJoerg.Dietsche@kas.de +961 1 385 094 | + 961 1 712 039 59

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