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Deutsche Verfassungsgerichtsbarkeit

In Arabisch übersetzte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht wurde am 28. September 1951 ins Leben gerufen, um jeden Verfassungsbruch zu verhindern. Im Grundgesetz, das seit 1949 in Kraft ist, werden dem Einzelnen Grundrechte garantiert; einige für alle Menschen, andere nur für deutsche Staatsbürger. Ihre Auslegung und Durchsetzung durch das Bundesverfassungsgericht hat wesentlich dazu beigetragen, das Grundgesetz von einem technischen Instrument zu einem identitätsstiftenden nationalen Dokument zu machen.

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Das Bundesverfassungsgericht nimmt seine Rolle als "Hüter der Verfassung" nicht nur, aber vor allem im Hinblick auf den Schutz der Grundrechte wahr und genießt daher großes Ansehen in der deutschen Bevölkerung. Dem Gericht gelingt es immer wieder, einen fairen Ausgleich zwischen den Rechten des Einzelnen und den Interessen der Gesellschaft als Ganzes zu schaffen. Damit ist das Bundesverfassungsgericht ein Eckpfeiler der modernen Demokratie in Deutschland.

Im Mittelpunkt des Rechtsstaatsprogramms Naher Osten / Nordafrika steht auch das Ziel, eine Plattform für den Austausch von Fachwissen und Erfahrungen zwischen Justizakteuren aus der Region und ihren deutschen und europäischen Kollegen zu schaffen. Ein zentrales Element der Rechtsstaatlichkeit ist eine funktionierende Verfassung, die durch eine unabhängige Institution des Verfassungsgerichts durchgesetzt wird.  Als zentraler Schritt zur Erleichterung dieses Austauschs wurde daher eine Auswahl wichtiger Entscheidungen des deutschen Bundesverfassungsgerichts ins Arabische übersetzt, um sie auch Richtern, Anwälten und Wissenschaftlern zugänglich zu machen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind.

Die Sammlung konzentriert sich auf Entscheidungen zu den Grundrechten, die ein wesentliches Feld der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung darstellen und die Sphäre des Einzelnen gegenüber Gesellschaft und Staat abgrenzen.

Die Sammlung umfasst Entscheidungen zu folgenden Themen (nicht abschließende Aufzählung):

- Menschenwürde;

- Freie Entfaltung der Persönlichkeit;

- Nicht-Diskriminierung;

- Freiheit des Glaubens;

- Freiheit der Meinungsäußerung;

- Das Recht zu wählen;

- Versammlungsfreiheit;

- Schutz des Eigentums;

- Unverletzlichkeit des Hauses.

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Kontakt

Philipp Bremer

Portrait von Philipp Bremer

Leiter des Rechtsstaatsprogramms Naher Osten und Nordafrika

philipp.bremer@kas.de +961 1 385 094 | +961 1 395 094

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