Die Klimaschutzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 2656/18) hat in Deutschland viel Aufmerksamkeit bekommen. Denn es entschied, dass das deutsche Klimaschutzgesetz aus 2019 in Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Es würden ausreichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab dem Jahr 2031 fehlen, der Gesetzgeber habe die Klimalast zulasten jüngerer Generationen verschoben und diese nicht ausreichend bedacht. Sie seien deshalb in ihren Freiheitsrechten verletzt, da eine viel erheblichere Emissionsminderungspflicht auf diese Generation nach 2030 zukommen würde.
So schreibt das Bundesverfassungsgericht: "Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind". Es bedürfe „Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität". An diesen fehle es bisher.
Doch der Klimaschutz ist kein nationales Thema, sondern ein internationales. Auch in den Regionen des Nahen Ostens und Nordafrika schenken die Regierungen dem Klimaschutz immer mehr Beachtung, die Notwendigkeit einer Veränderung ist allen längst bewusst. Weil das Thema auch die Justiz hier mehr und mehr beschäftigen wird, war es uns ein Anliegen den Beschluss vom 24. März 2021 ins Arabische zu übersetzen und ihn Interessierten zukommen zu lassen. Denn nur gemeinsam können wir den Klimawandel und die Erderwärmung stoppen, länder- und sprachenübergreifend. Sie finden ihn - in deutscher und englischer Sprache - HIER.