Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. November 2021 (101/2021) fasst den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2021 (Az.: 1 BvR 781/21, 1 BvR 889/21, 1 BvR 860/21, 1 BvR 854/21, 1 BvR 820/21, 1 BvR 805/21, 1 BvR 798/21) zusammen. Der Beschluss beschäftigt sich mit den äußerst umstrittenen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Rahmen der COVID-Gesetzgebung, der Bundesnotbremse. Viele hatten dagegen in Deutschland protestiert, die Verhältnismäßigkeit wurde allseits diskutiert. Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerden allesamt zurück – und schreibt gleich zu Beginn der Pressemitteilung:
„Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers. Dieses diente in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen. Die Maßnahmen griffen allerdings in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte ein. Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßnahmen anhand der allgemein für sämtliche mit Grundrechtseingriffen verbundenen Gesetze geltenden verfassungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Danach waren die hier zu beurteilenden Kontakt- und selbst die Ausgangsbeschränkungen in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere waren sie trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig.“
Ob der Relevanz der Pandemie für alle Länder weltweit haben wir uns entschieden, die Presseerklärung ins Arabische zu übersetzen.
Anbei finden Sie den Link zur offiziellen Webseite des BVerfG.